MASARYKOVA UNIVERZITA PEDAGOGICKÁ FAKULTA Katedra nìmeckého jazyka a literatury Bakaláøská práce Brno 2006 Marie Tomanová MASARYK-UNIVERSITÄT PÄDAGOGISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für deutsche Sprache und Literatur Eine Vergangenheit -- viele Geschichten Bakalaureatsarbeit Brünn 2006 Verfasserin: Marie Tomanová Betreuer: PhDr. Richard Rothenhagen Ich erkläre hiermit, dass ich die Bakkalaureatsarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt habe. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung................................................................................ 4 2 Geschichtliche Zusammenhänge................................ 5 2.1 Vor- und Frühgeschichte................................................................. 5 2.2 Mittelalter............................................................................................... 5 2.3 Premysliden.............................................................................................. 5 2.4 Luxemburger........................................................................................... 6 2.5 Hussitenbewegung............................................................................... 6 2.6 Der böhmische Ständestaat unter den Jagiellonen und Habsburgern 7 2.7 Tschechische Nationalbewegung............................................... 8 2.8 Der erste Weltkrieg und die Stellung der Tschechen 11 2.9 Der zweite Weltkrieg....................................................................... 12 3 Edvard Bene¹........................................................................ 14 3.1 Zu einigen Dekreten des Präsidenten der Republik....... 15 3.2 Deutsch-Tschechische Erklärung........................................... 17 4 Dekrete des Präsidenten.............................................. 18 4.1 Erstes Enteignungsdekret (Juni 1945)..................................... 18 4.2 Arbeitspflicht (Zwangsarbeit)................................................... 19 4.3 Haupt - Enteignungsdekret (Oktober 1945)......................... 20 4.4 Das "Amnestiegesetz"......................................................................... 21 4.5 Weitere wichtige Dekrete.............................................................. 22 5 Die Vertreibung.................................................................. 23 5.1 Die unterschiedliche Betrachtungsperspektive............ 24 5.2 Die tschechische Perspektive versus österreichische und der Sudetendeutschen......................................................................................... 24 6 Zusammenfassung.............................................................. 27 7 Resümee................................................................................... 29 8 Literaturverzeichnis und Quelleangabe........... 31 9 Anlage...................................................................................... 32 9.1 Münchener Abkommen, am 29. September 1938................... 32 9.2 Zusatz zu dem Abkommen............................................................... 34 9.3 Potsdamer Abkommen...................................................................... 34 9.4 Die "5 Ds"..................................................................................................... 35 1 Einleitung In dieser Arbeit wählte ich das Thema die "Vertreibung der Sudetendeutschen" aus der Tschechoslowakei. Kurz nach dem Kriegsende im Mai 1945 begann die wilde Vertreibung. Dieses Geschehen, der "Brünner Todesmarsch", die Vertreibung der Südmehrer, begann am 31. Mai 1945 und führte über Pohoøelice (Pohorlitz) nach Mikulov (Nikolsburg), über die österreichische Grenze nach Drasenhofen bis nach Wien. In dieser Region lebe ich, und man spürt, dass die Vergangenheit immer noch lebendig ist und man kann sie nicht ruhen lassen, wenn bestimmte, sich betroffen fühlende Gruppen dieses politische Problem als bislang ungelöst betrachten. Die Lehrer der Hauptschule Drasenhofen mit ihren Schülern, entschlossen sich am Projekt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Jubiläumsjahr 2005 teilzunehmen, als Thema wählten sie die "Vertreibung der Südmehrer". Dieses Projekt wollten sie grenz übergreifend durchführen und waren sich bewusst, dass sie sich auf ein sehr heikles Thema einlassen, denn diese Schule besuchen auch Kinder aus Tschechien. In diesem Projekt sieht man die verschiedene Geschichtsbetrachtung in beiden Ländern. Seit 1963 findet jährlich das Südmehrertreffen am Kreuzberg in Kleinschweinbart statt. Hier wurde 1960 von den überlebenden Nikolsburgern beschlossen, auf dem Berg in Kleinschweinbart, ungefähr 5 km südlich von Nikolsburg, ein Gedenkkreuz der Südmährer zu errichten. Die emotionelle und kontroverse Diskussion um die "Bene¹-Dekrete" liegt in der Betrachtung der Vergangenheit mit unterschiedlichen historischen Tiefflächen. In meiner Arbeit möchte ich mich mit der verschiedenen Geschichtsbetrachtung der Vergangenheit befassen. 2 Geschichtliche Zusammenhänge 2.1 Vor- und Frühgeschichte Im Raum, der später als Böhmen und Mähren bezeichnet wurde, siedelten um 500 v. Chr. keltische Stämme. Der Name Böhmen (lat.: boiohaemum, Bojerheim) geht auf die keltischen Bojer zurück, die um 60 v. Chr. von Germanen verdrängt wurden. Im Verlaufe der im vierten Jahrhundert n. Chr. beginnenden Völkerwanderung kamen im sechsten Jahrhundert schließlich slawische Stämme ins Land. 2.2 Mittelalter Im siebten Jahrhundert konstituierte sich im heutigen Mähren sowie in Teilen der Westslowakei und Niederösterreichs ein slawischer Stämmebund unter dem Fürsten Samo. Zwischen 830 und 895 gab es ein "Großmährisches Reich", dessen Zentrum wahrscheinlich in Mähren und der Slowakei lag und dessen Einfluss sich zeitweise bis nach Meißen, Krakau und an die Ufer des Balaton (Plattensee) erstreckte. Nach seinem Ende wurde die Slowakei zur ungarischen Provinz "Oberungarn". 2.3 Premysliden Im westlichen Teil, in Böhmen hingegen, war das Ende dieses frühen Reiches der Beginn einer eigenständigen staatlichen Entwicklung, getragen von den um Prag siedelnden Tschechen unter ihren Herzögen aus dem Geschlecht der Premysliden. Am Beginn dieser Entwicklung stand Wenzel I. (Václav I.; 921--929/35), der sich um die Verbreitung des Christentums im Land bemühte. Am Ende des zehnten Jahrhunderts wurde mit der Unterwerfung und Vernichtung eines anderen mächtigen böhmischen Fürstengeschlechts, der Slavníkiden, die Vorherrschaft der Premysliden im Raum des heutigen Böhmen und Mähren erreicht, die noch weitere drei Jahrhunderte währte. Im zehnten Jahrhundert geriet das Premyslidenreich in die außenpolitische Abhängigkeit des Heiligen Römischen Reiches. Seit Anfang des 11. Jahrhunderts wurde es als direktes Lehen des Reiches bezeichnet. Könige wurden die tschechischen Herrscher im Gefolge von internen Machtkämpfen innerhalb des Reiches: 1085 verlieh Kaiser Heinrich IV. diesen Titel persönlich an Vratislav II. (1061--1092), um sich dessen Unterstützung in der Auseinandersetzung mit dem Papst zu sichern. Auch die Königskrönung von Vladislav II. (1140--1173) im Jahre 1158 durch Friedrich I. Barbarossa diente der Machtsicherung des Kaisers. 1212 bestätigte der Stauferfürst und spätere Kaiser Friedrich II. aus den gleichen Gründen die Erblichkeit des böhmischen Königtums. Während der Herrschaft der Premysliden kamen die ersten deutschen Siedler ins Land. Im zwölften Jahrhundert wanderten Bauern, Bergleute und Handwerker aus Österreich nach Südmähren und aus der Oberpfalz nach Westböhmen ein. So entstanden deutsch besiedelte Grenzregionen, und es wird geschätzt, dass um 1300 circa ein Sechstel der 1,5 Millionen Bewohner der böhmischen Länder deutscher Herkunft waren. Die Könige begünstigten die Gründung von freien Städten als Gegengewicht zum Einfluss des Adels und gewährten auch die Übernahme der neuen städtischen Rechtsordnungen, die nach ihren Ursprungsorten als Magdeburger, Wiener oder Nürnberger Recht bezeichnet wurden. 2.4 Luxemburger Nach dem Aussterben der Premysliden ging die Herrschaft von 1310 bis 1437 an das Haus der Luxemburger über. Unter Karl IV., von 1346 bis 1378 deutscher und böhmischer König und 1355 in Rom zum deutschen Kaiser gekrönt, wurden die böhmischen Länder Kernländer des Reiches und Prag wurde Residenzstadt. 1344 betrieb Karl IV. die Ernennung Prags zum Erzbistum und gründete 1348 hier die "Karls-Universität", deren innere Organisation Vorbild für weitere Universitätsgründungen im Reich war. Unter den Luxemburgern umfassten die Länder der böhmischen Krone auch Luxemburg und Brabant, Brandenburg, die Lausitz und Schlesien. 2.5 Hussitenbewegung Ein weiteres Beispiel für die Verflechtung von böhmischer und europäischer Geschichte bietet der Prager Reformator Jan Hus, (1369-- 1415). Gestützt auf die Thesen des englischen Theologen John Wiclif (1320-- 1384) und die Lehren der südfranzösischen Waldenser stritt er für eine Erneuerung der Kirche und beeinflusste seinerseits spätere reformatorische Bestrebungen, so ein Jahrhundert später Martin Luther. Nach der Verbrennung von Jan Hus als Ketzer 1415 in Konstanz entwickelte sich in den böhmischen Ländern die Bewegung der Hussiten, eine kirchenreformerische Bewegung in Böhmen. Gemeinsames religiöses Symbol war der "Laienkelch" als Zeichen der Darreichung des Abendmahlweines nicht nur an die Kleriker, sondern auch an die Laien. Zwischen 1419/20 und 1433/34 kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kaiserlichen und hussitischen Truppen, die mit einem Kompromiss zugunsten der gemäßigten Hussiten beendet wurden. Die Hussitenkriege brachten eine Schwächung der böhmischen Krone mit sich. Zwar war mit Georg von Podiebrat (1458--1471) noch einmal ein böhmischer Adliger Träger der Wenzelkrone. Aber nach ihm kämpften die polnischen Jagiellonen und Ungarn um deren Besitz, und ab 1526 war sie für die nächsten vier Jahrhunderte fest in den Händen der Habsburger. 2.6 Der böhmische Ständestaat unter den Jagiellonen und Habsburgern Eine weitere Verbindung von böhmischer und europäischer Geschichte manifestierte sich im so genannten Prager Fenstersturz am 23. Mai 1618, als zwei kaiserliche Statthalter von böhmischen Protestanten aus den Fenstern der Prager Burg, des Hradschins, geworfen wurden. Darin offenbarte sich ein tief greifender Konflikt zwischen den protestantischen Ständen der böhmischen Länder und der zentralistischen, prokatholischen Politik des deutschen Kaisers. Er gilt als auslösendes Ereignis des Dreißigjährigen Krieges. Ein böhmischer Adliger, Albrecht von Wallenstein (1583--1634), wurde für einige Jahre erfolgreichster Kriegsherr des Kaisers im Kampf gegen die protestantischen Fürsten, ein Abenteurer, der 1634 in Eger (Cheb) ermordet wurde. In dieser Zeit wurden 150 000 Menschen aus ihrer böhmischen Heimat vertrieben. Die Rekatholisierung, die hinter diesen Vertreibungen und freiwilligen Auswanderungen stand, prägte fortan das religiöse und kulturelle Leben des Landes. Einer der Emigranten war Johann Comenius (1592--1670), der durch seine Schriften großen Einfluss auf die Begründung der modernen Pädagogik ausübte. Die Zeitspanne zwischen der Niederlage der böhmischen Stände und protestantischen Fürsten in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag 1620 bis zum Beginn der tschechischen Nationalbewegung wird von manchen tschechischen Historikern als Periode der Finsternis begriffen. Dagegen sprechen jedoch nicht nur die Jahrzehnte des Friedens bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, sondern auch die rege Bautätigkeit dieser Epoche. Im Stile des Barock entstanden Klöster, Kirchen und Schlösser, die bis heute die Landschaft prägen. Zur Mitte des 18. Jahrhunderts setzten dann die Reformen der Staatsverwaltung, des Rechtssystems und des Schulwesens ein, die im Zeitalter des "aufgeklärten Absolutismus" durch die Habsburger Kaiserin Maria-Theresia (1740--1780) und Kaiser Joseph II. (1765--1780 als Mitregent, bis 1790 alleiniger Throninhaber) initiiert und vorangetrieben wurden. Diese Reformen trugen auch viel zur Modernisierung von Gesellschaft und Wirtschaft in Böhmen und Mähren bei. 2.7 Tschechische Nationalbewegung .Überall in Europa wuchs im Laufe des 19. Jahrhunderts das nationale Selbstbewusstsein. Als eine wesentliche Ursache dafür gelten die Säkularisierung und Modernisierung der Gesellschaften im Zuge der Aufklärung, die dem einzelnen Menschen zwar einen größeren Handlungsspielraum gaben, ihn aber alter Gewissheiten beraubten. Neue Sicherheit versprach in dieser Situation der Gedanke der Nation als einer neuen Form politischer Gemeinschaft. Ein weiterer Grund für das steigende Ansehen nationaler Unabhängigkeit lag darin, dass Frankreich -- nachdem es sich im Zuge der Revolution von 1789 als moderner Nationalstaat konstituiert hatte -- unter der Herrschaft Napoleon Bonapartes andere europäische Staaten militärisch unterworfen hatte, was bei der einheimischen Bevölkerung der eroberten Staaten patriotische Gefühle und eine Rückbesinnung auf das eigene Selbstverständnis auslöste. Die Reformen Maria Theresias und Josephs II. in den Ländern der Habsburgermonarchie gaben wichtige Impulse für die Entwicklung des nationalen Gedankens. Das Bemühen um eine moderne und zentralisierte Verwaltung führte zur Festlegung des Deutschen als Amtssprache. Dies erweckte bei den nichtdeutschen Bevölkerungsteilen Befürchtungen vor einer Dominanz des Deutschen. Als Gegengewicht entwickelten sich Bewegungen für die Modernisierung der eigenen Schriftsprache und einen landessprachlichen Schulunterricht. Der Philosoph und Historiker Josef Dobrovský (1753--1829) sowie der Philologe und Schriftsteller Josef Jungmann (1773--1847) schufen die Grundlagen für die moderne tschechische Sprache, so wie an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert auch in anderen europäischen Ländern moderne Sprachlehren ausgearbeitet wurden. Anfangs herrschte noch nicht die Auffassung, dass jede Nation sich gegenüber den anderen behaupten und durchsetzen müsse. Namhafte deutsche Intellektuelle in den böhmischen Ländern plädierten zu Beginn für eine Gleichberechtigung beider Kulturen im Land (als Bohemismus bezeichnet) und die tschechischen Intellektuellen, die sich für die nationale Wiedergeburt einsetzten, schrieben ihre Texte zunächst noch in Deutsch. Der Historiker und Politiker Franti¹ek Palacký (1798--1876) begriff, auf Johann Gottfried Herders geschichtsphilosophischen Vorstellungen von der Existenz stabiler Volkscharaktere aufbauend, das Zusammentreffen und das Gegeneinander von Germanen- und Slawentum als das uralte Grundgesetz der böhmischen Geschichte. Das Problematische an dieser Sichtweise, die zu dieser Zeit sehr populär war, besteht darin, den in der Mitte des 19. Jahrhunderts beginnenden Selbstbehauptungskampf zwischen den nationalen Gemeinschaften in frühere Geschichtsepochen zurück zu verlegen. Vom "großdeutschen Projekt" distanzierten sich die Tschechen erstmals eindeutig im Jahr 1848, welches das deutsche Nationalparlament zum gleichen Zeitpunkt an seinem Tagungsort, der Frankfurter Paulskirche, diskutierte. Stattdessen bekannten sie sich zur österreichischen Donaumonarchie als einem Vielvölkerstaat und Palacký lehnte es mit diesem Argument ausdrücklich ab, die Einladung zur Versammlung in der Frankfurter Paulskirche anzunehmen. Vielmehr berief er im Juni 1848 einen Slawenkongress nach Prag ein, der im Auftrag des Kaisers von österreichischen Truppen unter Fürst Windisch-Graetz gewaltsam aufgelöst wurde. Die Tschechen strebten jedoch weiterhin nach Gleichberechtigung der Landessprachen im Erziehungswesen und nach politischer Gleichstellung unter Anerkennung der eigenen tausendjährigen staatsrechtlichen Tradition. Ihre Anstrengungen verstärkten sich nach 1867, als die ungarischen Oberschichten eine Wiedereinsetzung in historische Rechte und ihre auch symbolische Aufwertung durch die Umwandlung des Reiches in eine österreichisch-ungarische Doppelmonarchie erreichten. Die Deutschen in der Habsburgermonarchie empfanden die Bemühungen um eine verstärkte Eigenständigkeit der tschechischen Kultur und die Gleichberechtigung der Tschechen immer stärker als existenzielle Herausforderung. Im Streit darum, ob das Deutsche und das Tschechische gemeinsame Behördensprachen sein sollten, fanden diese Auseinandersetzungen ihren ersten Höhepunkt. Die Wiener Herrscher suchten dies durch einen Kompromiss zu entschärfen. Ein Ergebnis dieser Bemühungen war die Teilung der alten Prager Universität 1881--82 in eine tschechische und eine deutsche. Im Jahr 1882 wurde mit einer Ausweitung des Wahlrechts auf größere Teile der männlichen Bevölkerung der politische Einfluss der Tschechen ausgedehnt. Die Einführung des Tschechischen als gleichberechtigte Behörden- und Gerichtssprache scheiterte am starken deutschen Widerstand. Der Aufstieg der tschechischen Kultur war eng mit der nationalen Emanzipation im 19. Jahrhundert verwoben. Vordem hatte die Grenze zwischen der deutschen und tschechischen Sprachgruppe nicht nur nationale, sondern auch sozial definierte Gruppen getrennt. Eine höhere Bildung war ausschließlich in Deutsch zu erhalten. Bis Mitte des Jahrhunderts hatte sich diese Lage aber bereits wesentlich verändert. Aus der Pflege der tschechischen Sprache und ihrer Durchsetzung auf der Bildungs- und Kulturebene erwuchs bald darauf die Forderung, sie auch in Verwaltungs- und Staatsangelegenheiten zu benutzen, was die Konflikte zwischen Deutschen und Tschechen anheizte. Am Ende des 19. Jahrhunderts standen in den böhmischen Ländern dann zwei sprachlich unterschiedliche Kulturen gleichwertig nebeneinander. Im Jahre1882 wurde die Karl-Ferdinand-Universität in Prag in eine deutsche und eine tschechische geteilt, neben der alten, gemeinsamen "Königlich-Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften" finden wir in den neunziger Jahren noch zwei weitere, national definierte Akademien -- die "Böhmische (das heißt tschechische) Kaiser-Franz-Joseph-Akademie der Wissenschaften, Literatur und Kunst in Prag", die 1890 gegründet wurde, und die "Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissenschaften, Kunst und Literatur in Böhmen", die im darauf folgenden Jahr entstand. Die nationale Spaltung in der Kultur setzte sich auch in der Zwischenkriegszeit fort. Mit dem Erstarken des Nationalbewusstseins wurden kulturelle Institutionen geschaffen und prächtige Gebäude -- etwa das Nationaltheater und das Nationalmuseum -- gebaut. Es entwickelte sich ein vielfältiges böhmisches Vereins-, Verbands- und Parteienleben. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert existierten in den böhmischen Ländern zwei nationale Parteiensysteme, ein deutsches und ein tschechisches. Die Gesellschaft war kulturell und politisch gespalten. 2.8 Der erste Weltkrieg und die Stellung der Tschechen Im Laufe der zweiten Hälfte des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts machten Tschechen und Deutsche einen Prozess durch, in dessen Verlauf sie aus ethnischen Gruppen zu Nationen wurden. Der Nationalisierungsprozess, d.h. die Herausbildung einer modernen Nation, ist eine komplizierte Erscheinung, die die europäische Geschichte erst seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begleitet und als deren Höhepunkt das 19. Jahrhundert gilt, das erst mit dem Ersten Weltkrieg und seinen Resultaten endete. Die ältere Historiographie sprach von einer "nationalen Erneuerung" bzw. "nationalen Wiedergeburt", die damalige Publizistik schrieb vom "Völkerfrühling". Seit der Revolution von 1848 kursierten Entwürfe und Vorstellungen von der Lösung der Konflikte in den deutsch-tschechischen Beziehungen, an die in späteren Jahrzehnten angeknüpft wurde oder die wieder aufgenommen wurden, wo das Zusammenleben beider Nationen seinem tragischen Ende entgegenging. Der Idee einer Gebietsabtretung, um nationale Probleme zu lösen, begegnet man allerdings nicht nur im Falle der tschechisch-deutschen Beziehungen. Diese Idee erschien auch in Überlegungen zu einem "Klein Österreich", das das slawische Dalmatien und Galizien loswerden wollte. Auch Tomá¹ G. Masaryk und Edvard Bene¹ dachten -- bereits unter anderen Umständen, nach der Gründung des selbständigen tschechoslowakischen Staates an die Bildung von deutschen selbstverwalteten Gebieten (Gaue). Julius Grégr schlug schon 1888 vor, von Böhmen seine Grenzausläufer zu trennen. Durch ihre Abtretung wäre die Zahl der Deutschen auf dem Territorium Böhmens etwa um ein Drittel gesunken, und somit wäre der Weg frei gewesen, das tschechische Staatsrecht leichter durchzusetzen. Wir werden später des 19. Jahrhunderts auch der Gedanke, die Tschechen auszusiedeln, man benutzte dabei das Wort "Vertreibung", und der deutsche Historiker Karl Lamprecht überlegte am Ende des ersten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts, Tschechen nach Bosnien abzuschieben. Auf der anderen Seite ließ sich wiederum Jakub Arbes hören, der die Vertreibung der Deutschen aus Böhmen verlangte. Es ging selbstverständlich um extreme und im Rahmen der politischen Situation am Rande stehende Ideen, die keinen realen politischen Einfluss hatten. Nichtsdestoweniger wurden sie geäußert. Ende Oktober und Anfang November 1918 ging der Erste Weltkrieg zu Ende. Die Kämpfe an seinen Fronten endeten durch Zerfall oder die Kapitulation der Mittelmächte. Das Kriegsende veränderte die politische und soziale Landkarte Europas. Von der politischen Landkarte Mitteleuropas verschwanden zwei Monarchien, die deutsche und die österreichische. Die österreichische Monarchie überlebte die militärische Niederlage auch als Staatswesen nicht. Österreich-Ungarn zerfiel in fünf Nachfolgestaaten. Einer der Nachfolgestaaten war auch die Tschechoslowakische Republik. Ihre Entstehung lässt sich weder ohne Berücksichtigung der historischen Entwicklung der böhmischen Länder noch ohne Rücksicht auf die Rechtsexistenz des böhmischen Staates begreifen. Man muss auch berücksichtigen, dass der Krieg die bisherige Form der deutsch-tschechischen Beziehungen zerstört hat. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, wurde die Tschechoslowakische Republik ausgerufen. Das Sudetenland wird unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes seiner Bewohner und gegen ihren Willen der neu gegründeten Tschechoslowakei eingeleibt. Das Land entwickelte sich rasch zu einer führenden Industrienation, die Hauptstadt Prag wurde von vielen Künstlern und Schriftstellern als weltoffene Stadt mit einem vielfältigen kulturellen Leben geschätzt. Die Gründung der Ersten Tschechoslowakischen Republik ist eng mit dem Namen Tomá¹ Garrigue Masaryk verbunden. Der Philosophieprofessor und Politiker hatte Prag kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs verlassen und war ins Ausland emigriert. Sein enger Mitarbeiter im Kampf um eigenständige Tschechoslowakei war Dr. Eduard Bene¹ bereits vor 1918 in Paris. 2.9 Der zweite Weltkrieg Der Versailler Vertrag von 1919 sollte Deutschland an einem neuen Krieg hindern. Es wurde fast vollständig entwaffnet und einer strengen Kontrolle unterworfen. Die Bedingungen dieses Vertrags wurden von vielen Deutschen als ungerecht und unerträglich empfunden. Die demographische Überlegenheit Deutschlands über die anderen europäischen Völker war jedoch erhalten geblieben, die wirtschaftliche und industrielle Kapazität nicht zerstört. Hitler verwirft die friedliche Revisionspolitik der Weimarer Republik. Er will den Krieg gegen Russland mit dem Ziel, für die Deutschen 'neuen Lebensraum' zu gewinnen. Das außenpolitische Konzept war, die Siegermächte gegeneinander auszuspielen, indem man einige von ihnen, auf Dauer oder vorübergehend, auf die Seite Deutschlands zog. Der Zweite Weltkrieg war der größte und blutigste Konflikt in der Menschheitsgeschichte. Er begann in Europa am 1. September 1939 mit dem deutschen Angriff auf Polen. Millionen Menschen kamen in diesem Krieg ums Leben. Zerstörungen waren kaum beschreibbar, nicht nur durch die Kriegseinwirkungen, sondern auch durch den Befehl "Verbrannte Erde" von Hitler. Bereits das zweite Mal hatte Deutschland die Welt in einen schrecklichen Krieg gestürzt. 3 Edvard Bene¹ Dr. Edvard Bene¹ war bereits vor 1918 in Paris ein enger Mitarbeiter von Tomá¹ Garrigue Masaryk im Kampf um eigenständige Tschechoslowakei. Bei den Pariser Friedensverhandlungen nach dem 1. Weltkrieg war Eduard Bene¹ Chefdelegierter. Dort erreichte er die Errichtung eines unabhängigen tschechoslowakischen Staates. (Bevölkerungsanteil 1921: 13,6 Millionen Einwohner davon - 6,8 Millionen Tschechen, 3,2 Millionen Deutsche, 2 Millionen Slowaken, 0,75 Millionen Ungarn, 0,5 Millionen Ukrainer und 0,3 Millionen kleinere Nationalitäten). Von 1918 bis 1935 war Bene¹ Außenminister und von 1935 bis 1938 Staatspräsident der Tschechoslowakei. Nach dem Münchener Abkommen dankte Bene¹ am 5.10.1938 ab und ging in das Londoner Exil. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges ging Bene¹ wieder in die Tschechoslowakei zurück und wurde Ministerpräsident. Im Jahr 1948 trat Bene¹ nach der kommunistischen Machtübernahme von seinem Amt zurück. Mit dem Münchner Abkommen vom Mai 1938, das zwischen Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland geschlossen wurde, wird das Sudentenland an das Deutsche Reich angegliedert. Der Großteil der 3,5 Millionen Sudentendeutschen empfängt Hitler mit stürmischer Begeisterung, die ihnen nach dem Krieg teuer zu stehen kommt. Wieder in Prag erlässt Bene¹ die bereits in London vorbereiteten "Dekrete des Präsidenten der Republik", die nachträglich vom Parlament gebilligt werden. Die 143 Dekrete umfassen alles, was zur Wiedererrichtung und Ingangsetzung des Staates notwendig war. Gut ein Dutzend beschlossene Gesetze betreffen unmittelbar die deutsche und ungarische Minderheit und sind Grundlage für die kollektive Entrechtung, Enteignung und Vertreibung der tschechoslowakischen Staatsbürger deutscher und ungarischer Nationalität. Die Vertreibung selbst ist in keinem Dekret angeordnet. Sie ist aber in einer Reihe von öffentlichen Reden des Präsidenten und anderer Funktionäre immer wieder angekündigt worden und war eine logische Folge der "Bene¹-Dekrete". War diese Vertreibung nicht eine Folge der Okkupationspolitik der Nationalsozialisten und Sudentendeutschen? 3.1 Zu einigen Dekreten des Präsidenten der Republik Bekannt wurden die "Bene¹-Dekrete" vor allem wegen ihrer 15 Erlasse, die neben dem Potsdamer Abkommen (Artikel XIII) unter anderem die Voraussetzung für die Enteignung und Vertreibung der meisten Sudetendeutschen wie auch vieler Ungarn ab 1945 waren. Die Dekrete galten für alle Einwohner, die sich bei der letzten Volkszählung in der CSR als Deutsche oder Ungarn deklariert hatten, bzw. im Falle der Sudetendeutschen für alle Bevölkerungsteile, die durch das Münchner Abkommen von 1938 aufgrund ihres Wohnortes in die Verwaltungshoheit des Deutschen Reiches gelangt waren. Diese Aktion betraf auch die in den Jahren 1938-1945 zugezogenen Reichsdeutschen und Volksdeutschen (z. B. Südtiroler), die während der Okkupation Tschechiens das Versprechen von "Lebensraum im Osten" geglaubt hatten und während des Krieges in Böhmen meist auf geraubten tschechischen Bauernhöfen und Anwesen angesiedelt worden waren. Rund 2 Millionen Menschen wurden durch die "Bene¹-Dekrete" allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit pauschal zu Staatsfeinden erklärt, entrechtet und in den folgenden Jahren vertrieben. Von der Vertreibung ausgenommen waren lediglich Personen, die 1938-1945 nachweislich Gegner oder Verfolgte des Nationalsozialismus waren, also z. B. sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer, auch unentbehrliche Facharbeiter durften oder mussten bleiben. Nach der tschechoslowakischen Volkszählung aus dem Jahr 1950 waren 159 938 Deutsche auf dem Gebiet des heutigen Tschechien (+ einige tausend in der Slowakei), 1961 waren es 134 143 (1,4 % der Bevölkerung von Tschechien), im Jahr 1991 48 556 und in der letzten Volkszählung 2001 haben sich 39 106 Personen zu der deutschen Nationalität bekannt. Im Jahre 1930 gab es auf dem Gebiet des heutigen Tschechien 3 149 820 Deutsche. Die "Bene¹-Dekrete" veränderten nicht nur den ethnischen Charakter der Tschechoslowakei, sie hatten auch starke Auswirkungen auf die tschechoslowakische Wirtschaft. Weil nach der Vertreibung der Deutschen nicht genug tschechische oder slowakische Siedler aus anderen Landesteilen in die entvölkerten Sudetengebiete nachrücken konnten, sank dort nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die Produktivität der traditionellen Industriezweige deutlich ab. Die nach wie vor rechtskräftigen Dekrete sind seit Jahrzehnten der Hauptstreitpunkt zwischen Vertriebenenverbänden in Deutschland bzw. Österreich und der Tschechoslowakei bzw. jetzigen Tschechischen Republik. Forderungen nach ihrer Aufhebung wurden in jüngster Vergangenheit vom CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber, vom österreichischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, vom damaligen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Medgyessy u.a. erhoben. Die Gegner argumentieren, dass die Dekrete sich gegen eine bestimmte ethnische Gruppe in der Regel ohne Ansehen von persönlicher Schuld und auch ohne Ansehen von Verdiensten im Widerstand gegen das Nazi-Regime richteten und damit rechtsstaatlichen Prinzipien widersprächen. Im speziellen Einzelfall wurden Ausnahmen von der Regel gemacht; allerdings fiel ihr Eigentum bei selbst gewählter Ausreise an den sich neu formierenden tschechoslowakischen Staat. An beweglichen Sachen konnten freiwillig Ausreisende soviel mitnehmen, wie sie wollten (oder technisch konnten), während "Verrätern" an der Ersten Tschechoslowakischen Republik lediglich 40 Kilogramm pro Person zugestanden wurden. Als Verräter galten jene, die die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zugunsten einer anderen (als z.B. der des Deutschen Reiches) aufgegeben hatten, was in den zum wesentlichen Teil von Bene¹ im Londoner Exil verfassten Dekreten allerdings der Ansatz zu einer Beweislast-Umkehr war: Nicht alle antinazistischen und republiktreuen "Sudetendeutschen" haben es angesichts der Methoden Hitlers nach dem Einmarsch der Wehrmacht gewagt, selbst wenn sie es wollten, die aufgenötigte Reichszugehörigkeit auszuschlagen, der Preis dafür waren in der Regel Freiheit, Konzentrationslager oder Leben. Nicht wenige deutschböhmische Liberale, Christen, Sozialdemokraten und Kommunisten flohen 1938 vor den eigenen Landsleuten, ihren -- in Nazi-Diktion -- "Volksgenossen". Das Argument hinsichtlich der Verdienste im Widerstand gegen die Nazis wurde inzwischen auch deshalb hinfällig, weil für Antifaschisten die "Bene¹-Dekrete" per (tschechischem) Verfassungsgerichtsurteil seit März 2002 vollständig aufgehoben sind -- d.h. sie haben in Tschechien u.a. ausdrücklich Anspruch auf Wiedereinbürgerung und Entschädigung z.B. für unrechtmäßig erlittene Enteignungen. Von tschechischer Seite wird im Übrigen argumentiert, dass die "Bene¹-Dekrete" die Folge der deutschen Verbrechen während des Nationalsozialismus und der Okkupation Tschechiens werden heutzutage nicht mehr angewendet. In der Vergangenheit hatte man die Aufhebung der Dekrete stets von einer Nichtigerklärung des so genannten Münchner Abkommens von 1938 von Anfang an abhängig gemacht, was von der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde und wird. Grund dafür sind zuvörderst die dann womöglich beiderseits zu erhebenden erheblichen Entschädigungsforderungen. So kommt es, dass sich beide Seiten -- insbesondere nach dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik, im Status quo eingerichtet haben, mag dieser staats- wie völkerrechtlich auch durchaus ungebrochen problematisch sein. 3.2 Deutsch-Tschechische Erklärung Was den Standpunkt der tschechischen und deutschen Regierung angeht, sollte wohl die Deutsch-Tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 maßgeblich sein. Nach dieser Erklärung: Die deutsche Seite bekennt sich zur Verantwortung Deutschlands für seine Rolle in einer historischen Entwicklung, die zum Münchner Abkommen von 1938, der Flucht und Vertreibung von Menschen aus dem tschechoslowakischen Grenzgebiet sowie zur Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakischen Republik geführt hat. Sie bedauert das Leid und das Unrecht, das dem tschechischen Volk durch die nationalsozialistischen Verbrechen von Deutschen angetan worden ist. Es sagt aber auch: Die tschechische Seite bedauert, dass durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung. Sie bedauert insbesondere die Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren humanitären Grundsätzen und auch den damals geltenden rechtlichen Normen gestanden haben, und bedauert darüber hinaus, dass es aufgrund des Gesetzes Nr. 115 vom 8. Mai 1946 ermöglicht wurde, diese Exzesse als nicht widerrechtlich anzusehen, und dass infolge dessen diese Taten nicht bestraft wurden. (Art. II und III). Die Erklärung ist allerdings rein deklaratorisch. 4 Dekrete des Präsidenten 4.1 Erstes Enteignungsdekret (Juni 1945) Dekret Nr.12: Konfiskation des Agrarvermögens der Deutschen und Ungarn Dekret des Präsidenten der Republik vom 21. Juni 1945 über die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und des slowakischen Volkes. Slg. Nr. 12 Um dem Rufe der tschechischen und slowakischen Bauern und Landlosen nach einer konsequenten Verwirklichung einer neuen Bodenreform entgegenzukommen und geleitet vor allem von dem Streben, ein für alle mal den tschechischen und slowakischen Boden aus den Händen der fremden deutschen und madjarischen Gutsbesitzer wie auch aus den Händen der Verräter der Republik zu nehmen und ihn in die Hände des tschechischen und slowakischen Bauerntums und der Landlosen zu geben, bestimme ich auf Vorschlag der Regierung: § 1.1 Mit augenblicklicher Wirksamkeit und entschädigungslos wird für die Zwecke der Bodenreform das landwirtschaftliche Vermögen enteignet, das im Eigentum steht: a) aller Personen deutscher und madjarischer Nationalität, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit. § 1.2 Personen deutscher und madjarischer Nationalität, die sich aktiv am Kampf für die Wahrung der Integrität und die Befreiung der tschechoslowakischen Republik beteiligt haben, wird das landwirtschaftliche Vermögen nach Absatz 1 nicht konfisziert. § 2.1 Als Personen deutscher oder madjarischer Nationalität gelten Personen, die sich bei irgendeiner Volkszählung seit 1929 zur deutschen oder madjarischen Nationalität bekannten oder Mitglieder nationaler Gruppen, Formationen oder politischen Parteien wurden, die sich aus Personen deutscher oder madjarischer Nationen zusammensetzten. 4.2 Arbeitspflicht (Zwangsarbeit) Dekret Nr. 71: Arbeitspflicht (Zwangsarbeit) aller Deutschen und Ungarn Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. September 1945 über die Arbeitspflicht der Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben. Slg. Nr. 71 Auf Vorschlag der Regierung bestimme ich: § 1.1 Zur Beseitigung und Wiedergutmachung der durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Schäden, wie auch zur Wiederherstellung des durch den Krieg zerrütteten Wirtschaftslebens wird eine Arbeitspflicht der Personen eingeführt, die nach dem Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik vom 2. August 1945, Slg. Nr. 33, über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der Personen deutscher und madjarischer Nationalität, die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben. Die Arbeitspflicht erstreckt sich auch auf Personen tschechischer, slowakischer oder einer anderen slawischen Nationalität, die sich in der Zeit der erhöhten Bedrohung der Republik um die Erteilung der deutschen oder der madjarischer Staatsangehörigkeit beworben haben, ohne dazu durch Zwang oder besondere Umstände gezwungen zu sein. § 2.1 Der Arbeitspflicht unterliegen Männer vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr und Frauen vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. § 2.2 Von der Arbeitspflicht sind befreit: a) körperlich oder geistig untaugliche Personen, solange dieser Zustand dauert; b) schwangere Frauen, vom Beginn des vierten Monates der Schwangerschaft c) Wöchnerinnen, für die Zeit von sechs Wochen nach der Niederkunft und d) Frauen, die für Kinder unter sechs Jahren zu sorgen habe 4.3 Haupt - Enteignungsdekret (Oktober 1945) Dekret Nr. 108: Enteignung der Deutschen und Ungarn sowie tschechischer und slowakischer Kollaborateure Dekret des Präsidenten der Republik vom 25. Oktober 1945 über die Konfiskation des feindlichen Vermögens und die Fonds der nationalen Erneuerung. Slg.Nr. 108 Auf Vorschlag der Regierung und im Einvernehmen mit dem Slowakischen Nationalrat bestimme ich: Teil I Konfiskation des feindlichen Vermögens. § 1 Umfang des konfiszierten Vermögens. § 1.1 Konfisziert wird ohne Entschädigung -- soweit dies noch nicht geschehen ist -- für die Tschechoslowakische Republik das unbewegliche und bewegliche Vermögen, namentlich auch die Vermögensrechte (wie Forderungen, Wertpapiere, Einlagen, immaterielle Rechte), das bis zum Tage der tatsächlichen Beendigung der deutschen und madjarischen Okkupation im Eigentum stand oder noch steht: 1. des Deutschen Reiches, des Königreiches Ungarn, von Körperschaften des öffentlichen Rechtes nach deutschem oder ungarischem Recht, der deutschen nazistischen Partei, der madjarischen politischen Parteien und Personenvereinigungen, Fonds und Zweckvermögen dieser oder der mit derer Formationen, Organisationen, Unternehmungen, Einrichtungen, Personenvereinigungen, Fonds und Zweckvermögen dieser oder der mit ihnen zusammenhängenden Regime, wie auch anderer deutscher oder ungarischer juristischer Personen, oder 2. natürlicher Personen deutscher oder madjarischer Volkszugehörigkeit mit Ausnahme von Personen, die nachweisen, dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind, sich niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen haben und sich entweder aktiv am Kampfe für deren Befreiung beteiligt oder unter dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben. 4.4 Das "Amnestiegesetz" Gesetz Nr. 115/1946: Straflosstellung von Vertreibungsverbrechen (in tschechischer Diktion: Rechtfertigung von Widerstandshandlungen) bis zum 28. Oktober 1945 Gesetz vom 8. Mai 1946 über die Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen. Slg. Nr. 115. Die vorläufige Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Republik hat folgendes Gesetz beschlossen: § 1 Eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre. § 2.1 Ist jemand für eine solche Straftat bereits verurteilt worden, so ist nach den Vorschriften über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorzugehen. § 2.2 Zuständig ist das Gericht, vor dem das Verfahren erster Instanz stattgefunden hat oder, falls ein solches Verfahren nicht stattgefunden hat, das Gericht, das jetzt in erster Instanz zuständig sein würde, wenn die Rechtswidrigkeit der Tat nicht nach § 1 ausgeschlossen wäre. § 2.3 Trifft mit einer in § 1 genannten Tat eine Straftat zusammen, für die der Angeklagte durch dasselbe Urteil verurteilt wurde, so fällt das Gericht für diese andere Tat durch Urteil eine neue Strafe unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Schuldspruches. § 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft; es wird vom Justizminister und vom Minister für nationale Verteidigung durchgeführt. 4.5 Weitere wichtige Dekrete v Dekret über die Nichtigkeit aller vermögenswirksamen Rechtsgeschäfte von Oktober 1938 bis Anfang Mai 1945 (Hinweis: Dieses Dekret war im Kern völkerrechtskonform, wurde aber hinsichtlich der Enteignung der Juden in der NS-Zeit von der Tschechoslowakei nur selten angewendet.) v Dekret über die rückwirkende Legalisierung der Internierung von Deutschen und Magyaren (Ungarn) zum Zwecke ihres späteren Abschuss. v Verfassungsdekret Nr. 33 vom 2. August 1945 über die Ausbürgerung der Deutschen und Magyaren. v Dekret über die Auflösung der deutschen Universitäten in Prag und Brünn, rückwirkende Aberkennung der von ihnen verliehenen akademischen Grade. v Gesetz über die Liquidierung der Rechtsverhältnisse der deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien (kein Bene¹-Dekret in dem engeren Sinne). v Dekret über die Schaffung eines zentralen Besiedelunksamtes mit Außenstellen in Prag und Pressburg (Bratislava). In seine Zuständigkeit fiel auch die Organisation der geregelten Vertreibung des Jahres 1946 5 Die Vertreibung Die "Bene¹-Dekrete" und die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei sind vor allem in Österreich, aber auch in Deutschland, in Tschechien und in Brüssel plötzlich wieder ein Thema über das man spricht. Ein Grund für dieses Gespräch ist natürlich die Erweiterung der Europäischen Union, die in den Mitgliedsländern ebenso wie in den Kandidatenländern bei manchen Teilen der Bevölkerung Ängste und Bedenken hervorrufen. Nationale Identitäten, die manche gefährdet glauben, werden wieder wichtig. Unter dem Begriff Vertreibung versteht man die erzwungene Verdrängung von Menschen aus ihrer Heimat, sie ist mit der Anwendung von Gewalt und Enteignung der Vertriebenen verbunden. Die Vertreibung selbst ist in keinem Dekret angeordnet. Sie ist aber in einer Reihe von öffentlichen Reden des Präsidenten und anderer Funktionäre immer wieder angekündigt worden und war eine logische Folge der "Bene¹-Dekrete". Man darf aber nicht vergessen, war nicht diese Vertreibung auch eine Folge der Okkupationspolitik der Nationalsozialisten und Sudentendeutschen? Allen Menschen, die auf dem Gebiet der Tschechoslowakei lebten und die sich bei der Volkszählung im Jahr 1929 als "deutsch" bezeichnet hatten, wurde die tschechische Staatsbürgerschaft aberkannt und ihr Vermögen beschlagnahmt. Sie wurden zunächst zur Zwangsarbeit herangezogen und dann des Landes verwiesen. Nach dem Kriegsende im Mai 1945 begann die "wilde Vertreibung", die etwa 600.000 - 700.000 Menschen betraf. Eines der unmenschlichsten Verbrechen ist der so genannte "Brünner Todesmarsch" Ende Mai 1945. In unmenschlicher Weise wurden 20.000 bis 30.000 Sudetendeutsche in Brünn vertrieben und zu Fuß, über die Grenze nach Österreich getrieben. Nach vorsichtigen Schätzungen starben bei diesem "Todesmarsch" etwa 5.200 Menschen, vor allem Alte, Kranke und Schwache, blieben im Straßengraben liegen und starben an Erschöpfung. Da Österreich nicht zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet war, gestaltete sich die Situation am Grenzübergang Drasenhofen zuerst als sehr schwierig. Obwohl es der österreichischen Bevölkerung selbst am Notwendigsten mangelte, wurden die Vertriebenen in den grenznahen Dörfern aufgenommen. Stumme Zeugen dieses Ereignisses sind die Massengräber entlang der Brünnerstraße. Um ein Ende der "wilden" Vertreibung zu setzen, haben die Alliierten in der Potsdamer Konferenz am 2. August 1945 einer Umsiedlung der Deutschen zugestimmt, sie sollte aber "in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen". Dieses Konferenzergebnis wird dann von der tschechoslowakischen Regierung als offizielle Genehmigung für den ganzen Vertreibungsvorgang angesehen. Die Zahl der Vertriebenen wird auf bis zu 3,5 Millionen geschätzt. Die 1990 eingesetzte Historikerkommission schätzt die Zahl der Todesopfer auf 30.000 Menschen. 5.1 Die unterschiedliche Betrachtungsperspektive Es wird viel über die Schrecken der Vertreibung diskutiert, doch wenig über die Vorgeschichte, über die Protektoratszeit und die Taten der Nazis im okkupierten Böhmen und Mähren. Es zeigt sich, dass zum Verständnis des Konflikts mehr notwendig ist als nur die Beschreibung dessen, was 1945 und 1948 und zuvor 1938 bis 1945 geschah. Der Konflikt reicht noch tiefer zurück in die Vergangenheit. Bis heute haben Deutschen, Österreicher und Tschechen ein diametral verschiedenes Bild von der gemeinsamen Geschichte. Tschechische Historiker vor allem der jüngeren Generation haben in den vergangenen Jahren viele Arbeiten über den "odsun" geschrieben. 5.2 Die tschechische Perspektive versus österreichische und der Sudetendeutschen Die Verschiedenheit der Betrachtung der gemeinsamen Geschichte beginnt schon in der Vorzeit. Aus tschechischer Sicht kamen die Deutschen als Kolonisatoren und Eroberer ins Land, aus deutscher als Pioniere, Motoren der Entwicklung und Fortschrittsbringer. Der Hussitismus wird von den Tschechen als Quelle der demokratischen Traditionen des Landes gesehen, von den Deutschen als schaurige Barbarei. Für die Deutschen und die Österreicher gilt die Barockzeit als Epoche kultureller Blüte, bei den Tschechen ist sie die Zeit der Finsternis, in der nach der Niederlage der böhmischen Stände in der Schlacht auf dem Weißen Berg die katholische Gegenreformation der Habsburger triumphierte und die protestantischen tschechischen Eliten vertrieben oder zwangskonvertiert wurden. Die Erste Republik stellt für die Tschechen eine Demokratie, Unabhängigkeit, Souveränität und Freiheit dar. Für die Sudetendeutschen ist es eine Zeit der Diskriminierung als nationale Minderheit. Die unterschiedlichste Betrachtungsperspektive tritt zwischen der tschechischen und der deutschen Wahrnehmung der Dinge bei der Beurteilung des Münchner Abkommens von 1938 hervor. Für die meisten Deutschen und Österreicher ist dieses Ereignis auch heute noch nicht der ärgste Sündenfall Hitlers. Hier wurde ein von Deutschen besiedeltes Gebiet mit Zustimmung der europäischen demokratischen Staaten "heim ins Reich" geholt. Viele Bewohner, die noch vor kurzem demokratische Parteien gewählt hatten, waren damals, trotz Bedenken gegen die Nazipartei, für den "Anschluss". Aus der tschechischen Sicht war und ist "München" ein Trauma, der große Verrat, die Zerstörung des unabhängigen und demokratischen Staates Tschechoslowakei. Damals wäre das ganze Land bereit gewesen zu kämpfen. Es durfte nicht. Und es waren die Sudetendeutschen, Landsleute, tschechoslowakische Staatsbürger, die den Todfeind herbeigerufen hatten um die eigene Heimat zu Grunde zu richten. Das Protektorat war für die Tschechen eine Epoche der Unterdrückung. Die tschechischen Bürger nach der Besetzung des Sudetenlandes wurden vertrieben, die tschechische Intelligenz verfolgt, die Universitäten wurden geschlossen, nach dem Heydrich Attentat wurde die Bevölkerung terrorisiert und demütigt. Über das Schicksal, das den Tschechen nach dem deutschen "Endsieg" zugedacht war, die Germanisierung für die "rassisch Wertvollen" und Gutgesinnten, Deportation in den Osten für die rassisch weniger Wertvollen und Tod für die rassisch Wertvollen, aber Schlechtgesinnten, wird nicht so laut gesprochen. Einen eigenen Staat sollte es für die Tschechen nie mehr geben. In den Augen der Deutschen und Österreicher war es eine Zeit, in der es den Tschechen "eh nicht so schlecht" ging. Sie mussten nicht einrücken, wurden nicht bombardiert und zu essen gab es auch einigermaßen genug. Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei war für die Deutschen die ultimative Katastrophe und das Verbrechen aller Verbrechen, für viele Tschechen, bei aller Verurteilung von Exzessen, eine notwendige Grundlage für die Stabilität der europäischen Nachkriegsordnung. Hätte man wirklich weiter mit Leuten in einem Staat zusammenleben können, die vorher alles getan hatten, um eben diesen Staat kaputtzumachen? Es wird dauern, bis zwei Gruppen mit so grundverschiedenen Auffassungen ihre Geschichte auf einen gemeinsamen Nenner bringen können. Aber es gibt auf beiden Seiten Leute, die sich darum bemühen, die andere Seite wenigstens zu verstehen, wenn man deren Ansichten auch nicht teilt. Dass es über ein und dieselbe Sache mindestens zwei verschiedene Ansichten gibt, muss man wissen, bevor man über Verständigung und Kompromiss reden kann. 6 Zusammenfassung In meiner Arbeit befasse ich mich mit dem heiklen Thema der Gegenwart, mit der Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei. Dieses Thema wählte ich aus einigen Gründen. Ich komme aus der Stadt Valtice, die durch die Vertreibung stark betroffen wurde. Auch meine Familie, meine Eltern und Grosseltern miterlebten diese Zeit. Es wurde aber über dieses Thema zu Hause selten gesprochen und ich wollte über die Vertreibung mehr erfahren. Seit zwei Jahren wohne ich in dem Ort Ottenthal, der nah an der Grenze mit der Tschechischen Republik liegt. Hier leben noch einige Zeitzeugen und auch Vertriebene, mit denen ich über dieses Thema sprechen konnte. Ich hatte die Möglichkeit die Ansichten der Österreicher und der Vertriebenen, der Südmehrer, mit eigenen vergleichen. Es war und ist für mich nicht leicht sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ich glaube, dass man sich in Tschechien bewusst ist, dass bei der Vertreibung der Deutschen nach dem zweiten Weltkrieg vielen unschuldigen Menschen viel Leid zugefügt wurde. Dies ist ein wichtiger Aspekt in der wachsenden öffentlichen Debatte in Tschechien über die Vergangenheit und wird mittlerweile auch sehr deutlich im Schulunterricht thematisiert. Die Lehrer der Hauptschule Drasenhofen mit ihren Schülern, entschlossen sich am Projekt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Jubiläumsjahr 2005 teilzunehmen, als Thema wählten sie die "Vertreibung der Südmehrer". Dieses Geschehen, den "Brünner Todesmarsch", der für den Grenzort Drasenhofen zu einem schrecklichen Erlebnis wurde, verzeichneten die Schüler der Hauptschule Drasenhofen. An diesem Projekt nahmen auch Kinder aus Tschechien teil. In diesem Projekt wird viel über die Schrecken der Vertreibung geschrieben, doch wenig über die Vorgeschichte, über die Protektoratszeit und die Taten der Nazis im okkupierten Böhmen und Mähren. Hier sieht man die verschiedene Geschichtsbetrachtung in beiden Ländern. In dieser Arbeit bemühe ich mich um verschiedene Geschichtsbetrachtungen, die ich in zugänglichen Quellen gelesen habe und mich mit ihnen auseinander gesetzt habe. In dem ersten Teil befasse ich mich mit der Geschichte dieser Region, der einen Zusammenhang für nähere Betrachtung der Ursache der Vertreibung, der "Bene¹-Dekrete" bildet. Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei war für die Deutschen die ultimative Katastrophe und das Verbrechen aller Verbrechen, für viele Tschechen, bei aller Verurteilung von Exzessen, eine notwendige Grundlage für die Stabilität der europäischen Nachkriegsordnung. 7 Resümee Vstupem Èeské republiky do Evropské Unie vznikl prostor pro u¾¹í komunikaci a integraci obèanù Nìmecka, Rakouska a Èeské republiky v rùzných sociálních oblastech. Odsun sudetských nìmcù je jedním z diskutovaných témat, jejich¾ porozumìní je dùle¾ité pro zlep¹ení vzájemných sousedských vztahù. Je to téma bolestivé pro v¹echny zúèastnìné strany, av¹ak názory a postoje s ním spojené se projevují v ka¾dodenní mezinárodní komunikaci, které se sama úèastním. Ve své práci reaguji na otázky a emoce, které vyvolal projekt "Okkupiert 1918, Vertrieben 1945, Vereint 2004 " ¾ákù Z© Drasenhofen. Sna¾ím se ukázat rùzná pojetí jedné historické události tak, jak vyplývají z dostupné literatury a mého vlastního pozorování. Výsledkem jsou tøi pohledy na odsun sudetských nìmcù: Z èeského pohledu pova¾uji odsun za nezbytný pro vznik a udr¾ení samostatného Èeskoslovenska. Chápu ho jako projev frustrace z období váleèného ohro¾ení a útlaku èeského národa. Pøesto násilí s ním spojené je neakceptovatelné a je pro nás výzvou k vyrovnání se s vlastní vinou ve spoleèné minulosti. Z pohledu sudetských nìmcù, jak ho dokládá i vý¹e zmínìný projekt, je odsun popisován jako zloèin v¹ech zloèinù a chybí tu rozkrytí ¹ir¹ích historických souvislostí a pøíèin. V tìchto emotivních postojích se projevuje frustrace ze ztráty vlastního domova a následná slo¾itá doba integrace v hostitelských státech, kterou dokládá pohled rakouských starousedlíkù. Pro vzájemné porozumìní na¹í spoleèné minulosti je tøeba etapu odsunu dále diskutovat v ¹iroké veøejnosti a rozkrývat dal¹í souvislosti a pohledy na vìc. When the Czech Republic entered the European Union there appeared space for close communication and integration of German, Austrian and Czech citizens in different social fields. The displacement of Sudetendeutchen is one of the current topics that has to be understood to improve mutual neighbour relations. It is a painful theme for all participants. However, views and attitudes connected with it influence the everyday international communication I am a witness of. In this work I answer to questions and emotions that arose after the project "Okkupiert 1918, Vertrieben 1945, Vereint 2004" made by pupils of the elementary school Drasenhofen in 2005. I am trying to show different approaches to one historic event as they are presented in literature and emerge from my own observation. The result of it is three views of the displacement of Sudetendeutschen. From the Czech point of view I regard the displacement as inevitable for emergence and maintenance of the independent Czechoslovakia. In this context I perceive the displacement as a result of frustration from the war time and oppression of the Czech nation. However, the accompanying violence is unacceptable and for the Czech it became a challenge to accept our own guilt in the common history. From the Sudetodeutschen point of view the displacement is understood as the crime of all crimes but it misses broader historical context. In such emotional approaches there appears frustration from loosing their own home. Moreover, it was a difficult time of integration into the host states. This is showed in the view of indigenous Austrian inhabitants. For mutual understanding of our common history it is necessary to further discuss the period of the displacement in public and reveal further circumstances and views of this subject. 8 Literaturverzeichnis und Quelleangabe Bene¹, Edvard: ©est let exilu a druhé svìtové války.Praha 1946. Bene¹, Edvard: Pamìti. Praha 1946. Brandes, Detlef: Èe¹i v protektorátu. Praha 2000. Èelovský, Boøivoj: Mnichovská dohoda 1938. Ostrava - ©enov 1999. Edd. B. Èerný, J. Køen, V. Kural a M. Otáhal. Èe¹i, Nìmci, odsun. Praha 1990. Hahnová, Eva: Sudetonìmecký problém: Obtí¾né louèení s minulostí. Praha 1996 Hou¾vièka,V. a kol.: Reflexe sudetonìmecké otázky a postoje obyvatelstva èeského pohranièí k Nìmecku. Ústí n. L. 1997. Kaplan, Karel: Pravda o Èeskoslovensku 1945 - 1948. Praha 1990. Kural, Václav: Konflikt anebo spoleèenství? Praha 1993. Kural, Václav: Místo spoleèenství - konflikt! Praha 1994. Rádl, Emanuel: Válka Èechù s Nìmci. Praha 1928, reedice Praha 1993. Seibt, Ferdinand: Nìmecko a Èe¹i. Praha 1996. Projekt der Hauptschule Drasenhofen: Okkupiert 1918, Vertrieben 1945, Vereint 2004. Poysdorf 2005 www.wikipedie.de 9 Anlage 9.1 Münchener Abkommen, am 29. September 1938 Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung und über die danach zu ergreifenden Maßnahmen übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich für die zur Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte. 1.) Die Räumung beginnt am 1. Oktober. 2.) Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen, und daß die Tschechoslowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne Beschädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird. 3.) Die Modalitäten der Räumung werden im Einzelnen durch einen internationalen Ausschuß, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt. 4.) Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen besetzt: Der mit I bezeichnete Gebietsabschnitt am 1. und 2. Oktober, der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt am 2. und 3. Oktober, der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt am 3., 4. und 5. Oktober, der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt am 6. und 7. Oktober. Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem oben erwähnten internatioanlen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden. 5.) Der in Paragraph 3 erwähnte internationale Ausschuß wird die Gebiete bestimmen, in denen eine Volksabstimmung stattfinden soll. Diese Gebiete werden bis zum Abschluß der Volksabstimmung durch internationale Formationen bestimmt werden. Der gleiche Ausschuß wird die Modalitäten festlegen, unter denen die Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wobei die Modalitäten der Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten sind. Der Ausschuß wird ebenfalls den Tag festsetzen, an dem die Volksabstimmung stattfindet; dieser Tag darf jedoch nicht später als Ende November liegen. 6.) Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahmefällen gereingfügige Abweichungen von der streng ethnographischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen. 7.) Es wird ein Optionsrecht für den Übertritt in die abgetretenen Gebiete und für den Austritt aus ihnen vorgesehen. Die Option muß innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens an ausgeübt werden. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß wird die Einzelheiten der Option bstimmen, Verfahren zur Erleichterung des Austausches der Bevölkerung erwägen und grundsätzliche Fragen klären, die sich aus diesem Austausch ergeben. 8.) Die Tschechoslowakische Regierung wird innerehalb einer Frist von vier Wochen vom Tage des Abschlusses dieses Abkommens an alle Sudetendeutschen aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Innerhalb derselben Frist wird die Tschechoslowakische Regierung sudentendeutsche Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen. Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Mussolini, Ed. Daladier 9.2 Zusatz zu dem Abkommen München, den 29. September 1938 Seiner Majestät Regierung im Vereinigten Königreich und die französische Regierung haben sich dem vorstehenden Abkommen angeschlossen auf der Grundlage, daß sie zu dem Angebot stehen, welches im Paragraph 6 der englisch-französischen Vorschläge vom 19. September enthalten ist, betreffend eine internationale Garantie der neuen Grenzen des tschechoslowakischen Staates gegen einen unprovozierten Angriff. Sobald die Frage der polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei geregelt ist, werden Deutschland und Italien ihrerseits der Tschechoslowakei eine Garantie geben. Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Mussolini, Ed. Daladier 9.3 Potsdamer Abkommen Als Potsdamer Abkommen wird das Ergebnis der Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945 auf Schloss Cecilienhof in Potsdam nach Ende des 2. Weltkrieges in Europa bezeichnet. Teilnehmer dieser Konferenz waren die höchsten Vertreter der drei Siegermächte Sowjetunion, USA und Großbritannien und deren Außenminister. Anfangs waren dies Josef Stalin (Sowjetunion), Harry S. Truman (USA) und Winston Churchill (Großbritannien). Nach der verlorenen Unterhauswahl in England kam der neue Premierminister Clement Attlee in die Konferenz. Frankreich war an dieser Konferenz nicht beteiligt, stimmte aber am 4 .August 1945 unter Vorbehalten zu. Am 1. Oktober 1945 erklärte General Pierre Koenig vor dem alliierten Kontrollrat in Berlin, daß die Schaffung deutscher Zentralverwaltungen die ausdrücklichen Vorbehalte meinerseits hervorrufen würde. Dieses Vorhaben der übrigen Alliierten konnte daher nicht verwirklicht werden. Der Wert dieses "Abkommens" besteht darin, daß hierdurch die Gesamtverantwortung aller vier Alliierten für Gesamtdeutschland festgestellt wurde. 9.4 Die "5 Ds" Die Ergebnisse der Potsdamer Konferenz lassen sich auch als die "5 Ds" zusammenfassen: 1. Denazifizierung (auch: Entnazifizierung) Die Entnazifizierung war eine Initiative der Alliierten nach ihrem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland ab Mitte 1945. Bekräftigt durch das Potsdamer Abkommen sollte eine "Säuberung" der deutschen und österreichischen Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus erfolgen. Für Deutschland verabschiedete der Alliierte Kontrollrat in Berlin ab Januar 1946 eine Vielzahl an Entnazifizierungsdirektiven, mittels derer man bestimmte Personengruppen definierte und anschließend einer gerichtlichen Untersuchung zuführte. 2. Demilitarisierung (auch: Entmilitarisierung) Unter Demilitarisierung bzw. Entmilitarisierung versteht man den Abbau der Armee und die Beseitigung des Waffenarsenals in einem Gebiet mit dem Ziel, dass von dort keine Gefahr eines militärischen Angriffs mehr ausgehen kann. So bestimmte zum Beispiel der Versailler Vertrag 1919 eine Demilitarisierung des Rheinlands. Diese wurde aber 1936 von Adolf Hitler durch den Einmarsch deutscher Truppen aufgehoben. Ebenso war im Morgenthauplan und im Potsdamer Abkommen eine Demilitarisierung Deutschlands vorgesehen. Wegen des Kalten Krieges kam es aber zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. 3. Demokratisierung 4. Demontage Unter dem historischen Begriff "Demontage" versteht man in Deutschland den Abbau von Industrieanlagen. So kam es zum Beispiel nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland zu Demontagen. Gründe dafür waren, dass die Siegermächte, insbesondere die Sowjetunion, Wiedergutmachung für erlittene Schäden anstrebte bzw. Deutschland durch die Zerschlagung seiner industriellen Basis geschwächt und ein erneuter Aggressionskrieg unmöglich gemacht werden sollte. In den Westzonen wurde wegen der Truman-Doktrin die Politik der Demontagen bald beendet. Siehe auch: Konversion (Umwidmung von Militäranlagen) 5. Dezentralisierung bedeutet die Übertragung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Ressourcen und politischen Entscheidungsbefugnissen an mittlere (z. B. Provinzen, Distrikte, Regionen) und untere Ebenen (Städte, Gemeinden, Dörfer) Durch den wenig später einsetzenden Kalten Krieg verlor das "Potsdamer Abkommen" bald an Bedeutung für die Politik der Siegermächte. Im Schloss Cecilienhof ist eine Gedenkstätte für die Potsdamer Konferenz eingerichtet.