Literatur und Quellen, Periodisierung der Rechtsgeschichte


Frühmittelalter (7.-12. Jhr.)

Samo – Reich (1. Hälfte 7.Jhr) – Samo war der erste namentlich bekannte Herrscher eines slawischen Bevölkerungsverbandes. Das Zentrum des Reichs befand sich vermutlich im weiten südlichen March -Gebiet, das heißt im heutigen Mähren, Niederösterreich und der Südwestslowakei. Seine genaue Lage ist aber bis heute umstritten. Samo schlug den fränkischen König in der Schlacht bei Wogastisburg (631).

Großmähren (822 – ca. 907)

Großmähren

Am Ende des 8. Jahrhunderts kam es zum Zusammenbruch des awarischen Staates, was die Errichtung des ersten bekannten westslawischen Staates ermöglichte. Ursprünglich entstanden das mährische Fürstentum und das Fürstentum Nitra. Sein Fürst wurde aber aus dem Lande verwiesen und beide Staaten wurden von Mojmír zusammengeschlossen. Er begründete eine Dynastie der Mojmíriden. Im Jahre 863 wurden die zwei Apostel Kyrill und Method aus Byzanz nach Mähren geschickt. Für lithurgische Fälle begannen sie für die Slawen verständliche Sprache zu benutzen und schafften auch eine Schrift (Glagolica – von ihr ist russische Schrift entstanden).

Aufgrund der Bulle Industrie Tuae wurde Method an die Spitze der großmährischen Diözese gestellt. Nach seinem Tod wurden seine Schüler aus Großmähren vertrieben und der Staat kehrte zur lateinischen Liturgie zurück. Den größten Gebietsaufschwung erreichte dieser Staat am Ende des 9. Jahrhunderts, aber bereits anfangs des 10. Jhr. haben ihn die Ungarn zerrüttet.

Rechtsquellen

  • Zakon sudnyj lidem – (Gerichtsgesetzbuch für Weltliche) – die älteste slawische Rechtsquelle, die vom byzantinischen Eklogga beeinflusst wurde. Es umfasste vor allem strafrechtliche Normen und die rechtlichen Fragen der Eheschließung.
  • Nomokanon – kirchliche Vorschriften

Abbildungen

Landkarte von Großmähren, Bulla Industrie Tuae

Fürstentum Böhmen (10. Jhr. – 1197 – 1212)

Das Fürstentum Böhmen entwickelt sich nach dem Zerfall von Großmähren. Um die Macht kämpften zwei Adelsgeschlechter: Přemysliden und Slawnikiden (aus diesem Geschlecht kam auch der zweite Bischof St. Vojtěch = Adalbert). Die Slawnikiden wurden am Ende des 10. Jahrhunderts in ihrer Festung Libice nad Cidlinou ausgerottet und alle Staatsmacht fiel in die Hände der Přemysliden. 973 wurde ein eigenes Bistum in Prag errichtet. Mähren wurde anfangs des 11. Jhr. endgültig an den böhmischen Staat verloren. Der Römische Kaiser Friedrich Barbarossa versuchte zwar 1182 aus Mähren eine eigene Mark zu machen, es blieb aber nach den Abmachungen zwischen den einzelnen Přemyslidischen Geschlechterlinien ein Bestandteil des böhmischen Staates. Die Konflikte zwischen den Přemyslidischen Geschlechterlinien führten zu politischen Krisen. Anfangs des11en. Jhr. wurde Böhmen zum Lehen des Heiligen Römischen Reiches, später erhielt es eine autonome Stellung. Verwaltungszentren waren die Burgstätte.

Das Wappen der Přemysliden

Die Herrscher benutzten den Titel „Fürst“, den königlichen Titel erwarb Vratislav II (1085) und Vladislav II. (1158 – Verdienst für Hilfe um die Einnahme der Stadt Milano). Den erblichen Königstitel erwarb 1197 Přemysl Ottokar I. (bestätigt durch die Goldene Bulle von Sizilien - 1212).

Die Mitglieder der Nebengeschlechterlinien bekamen die Gebiete, die von diesen als souveräne Herrscher verwaltet wurden (Znaim, Brünn, Břeclav, Kouřim, Žatec). Die Nebengeschlechterlinien starben anfangs des13. Jhr. aus.

Rechtsquellen

  • 1039 - Dekrete des Fürsten Břetislav

    (auch Statuten von Hnězdno 1039), von denen die Chronik des bekannten böhmischen Geschichtsschreibers Kosmas berichtet. Die Břetislavs Dekrete hatten vor allem einen Proklamationscharakter und der böhmische Staat bekannte sich hier eindeutig zu den christlichen Grundsätzen an. (Sie wurden in Hnězdno beim Grab von St. Vojtěch proklamiert).

  • 1055 – Senioratsordnung

    Břetislavs Ziel war, es den Thronfolgestreiten vorzugehen und klare Regeln für die Thronfolge festzustellen. Es wurde das sog. Senioratsprinzip verankert, d.h., den Thron bestieg nur der Geschlechtsälteste. Das Senioratsprinzip ersetzte anfangs des 13. Jhr. die Primogenitur.

  • 70. Jahre 12. Jhr. – Soběslavs Privilegium für Prager Deutsche

    es handelt sich de facto um eine Reihe von Kollisionsnormen für deutsche Kollonisten – z.B. klagt ein Tscheche einen Deutschen, mussten seine Zeugen zwei Deutsche und ein Tscheche sein.

  • 1212 - Goldene Bulle von Sizilien

    diese Urkunde bestätigte dem Přemysl Ottokar II. den erblichen Königstitel; Der Böhmische Staat wurde zum Königtum.

Abbildungen

Landkarte von Fürstentum Böhmen, Goldene Bulle von Sizilien, Přemyliden-Wappen

Hochmittelalter (13. – erste Hälfte des 15. Jhr.)

Königtum Böhmen in 14. Jh.

Der Aufstieg des böhmischen Staates begann am Ende des 12. Jhr. und dauerte das ganze 13. Jahrhundert an. In dieser Zeit erwarben die Přemysliden den Erbkönigtitel, vereinigten den zersplitterten Staat, festigten ihre Macht und begannen zu expandieren. Přemysl Otokar II. war ein Kandidat auf den römischen Thron (erfolglos). In seiner Regierungszeit wurden viele neue Städte gegründet und ins Grenzgebiet kamen deutsche Kollonisten aus dem HRR. Sein Sohn Wenzel II. (Václav II.) erhielt auch die polnische Krone und sein Enkel Wenzel III. (Václav III.) war für kurze Zeit König von Ungarn. Wenzel II., der sich um neu entdecken Silberminen in Kutná Hora stützte, führte eine Finanzreform durch, den sog. Prager Groschen ein und kodifizierte das Bergbaurecht. Nachdem das Geschlecht der Přemysliden im Jahre 1306 nach der männlichen Linie erlosch, bestiegen die Luxemburger den böhmischen Thron.

Das Wappen Böhmens

Jan von Luxemburg (1310-1346) schloss den böhmischen Ländern Ober- und Unterlausitz, Egerland und einen Teil von schlesischen Fürstentümern an. Wegen seines Streits mit dem Adel verbrachte er den größten Teil seines Lebens im Ausland. Sein Sohn Karl IV. wurde 1346 zum römischen König gewählt. Er gehört zu den bedeutendsten Personen in der böhmischen Geschichte. Während seiner Herrschaft wurde die Prager Universität errichtet und das Bistum zum Erzbistum erhoben; er regelte die Stellung Böhmens ins Reich; er versuchte erfolglos das Landesrecht zu kodifizieren und es kam zur Ordalbeschränkung.

Zum Verfall der Herrschermacht und zur Stagnation kam es unter der Regierung seines Sohnes Wenzel IV. (1378-1416). Der Adel stärkte seine politische Macht und in der Gesellschaft bemühte er sich, die Kirche zu reformieren. Der tschechische Reformator Jan Hus wurde für seine Anschauung auf dem Scheiterhaufen in Konstanz 1415 verbrannt und als Reaktion darauf brachen die Hussitenkriege in Böhmen aus. Die Hussiten lehnten Sigismund von Luxemburg als König ab und beharrten auf Huss-Lehre. Nachdem die Kreuzzüge gegen die Hussiten ihr Ziel nicht erreicht hatten, wurde Frieden geschlossen und das Konzil von Basel anerkannte einige Punkte des Hussitenprogramms. Die Bugren Žebrák und Točník/errichtet für Wenzel IV. Während dieser Ära beschränkte sich die Herrschermacht noch mehr und die Prälaten wurden im Landtag nicht mehr vertreten. Neben dem Adel begannen die Städte sich in der Politik zu engagieren. Die Periode nach den Hussitenkriegen wird als die Ära des Ständestaates bezeichnet.

Abbildungen

Landkarte vom Böhmen unter Karl IV.; böhmischer Löwe; Prager Groschen; IRM aus dem Jahre 1410; St. Barbara von Kutná Hora; Siegel von Karlsuniversität; Verbrennung von Jan Hus

Im Hochmittelalter setzte sich seit Anfang des 14. Jhr. neben Latein und Deutsch schrittweise auch die tschechische Sprache durch. (Rechtsbuch von Rožmberg 13/14 Jhr. war das erste tschechisch geschriebene Buch).

Rechtsquellen

  • 1300 – 1305 - Kodifikation des Bergbaurechts (ius regale montanorum)

    Autor: Gozzius von Orvietto. Diente später als Vorbild für andere Gesetzbücher nicht nur in Europa, sondern auch in Südamerika. Diese Kodifikation regelt u.a. Rechte der Arbeiter auf Ruhe, Grundsätze der Bergsicherheit usw.

  • 1350 – 1351 – Maiestas Carolina

    Karl IV. versuchte, das Landesrecht zu kodifizieren. Der Adel stellte sich aber gegen sein Vorhaben. Aus diesem Grunde erklärte der Kaiser, sein einziges Exemplar habe verbrannt.

  • um 1355 – Schöppenbuch - Brünner Rechtsbuch des Schreibers Jan

    Sein Autor war ein Stadtnotar, der in diesem Rechtsbuch nicht nur das Stadtrecht, sondern auch die Praxis des Brünner Gerichtes zusammenfasste. Es wurde zum Grundlage für andere Rechtsbücher. Es wurde in der deutschen und lateinischen Sprache verfasst.

  • Vier Prager Artikel

    Politisch-theologisches Programm der Hussitenbewegung

    • 1. die Freiheit für die Predigt
    • 2. die Freiheit für den Kelch
    • 3. die Freiheit von säkularer Kirchenherrschaft
    • 4. die Freiheit von ungerechter weltlicher Herrschaft

    In 1436 wurden im begrenzten Maße als Basler Kompaktaten angenommen.

Prager Groschen/Wenzel II.
Prager Groschen /Wenzel II.
Schöppenbuch
Schöppenbuch
Die Siegel von der Karlsuniversität
Die Siegel
von der Karlsuniversität

Der Ständestaat (erste Hälfte des 15. Jhr. – 1620)

Majestät Rudlolf s II. (1609) beschädigt von Ferdinand II.

Böhmen wurde nach den Hussitenkriegen als „Land zweier Glauben“ bezeichnet. Der Kernpunkt der Konflikte in dieser Zeit lag in den Religionsstreitigkeiten zwischen den Katholiken und Kalixtiner = Utraquisten, später zwischen den Katholiken und den Protestanten. Nach dem Tode von Sigismund von Luxemburg bestiegen die Habsburger kurzzeitig den Thron. Faktische Macht für den minderjährigen Ladislaus Postum (Ladislav Pohrobek) übernahm der böhmische Adelige Georg von Podiebrady, der das Land in der Zeit seiner Minderjährigkeit verwaltete. Nach seinem Tode wählten ihn die Stände der Länder der Böhmischen Krone zum König. Als utraquistischer König war er gezwungen, wieder den Kreuzzügen gegenüberzustehen. Nach seinem Tode bestiegen seine Söhne nicht den Thron, sondern das polnische Geschlecht der Jagiellonen. Die Jagiellonen erhielten auch die ungarische Krone, deshalb übersiedelten sie aufgrund der immer steigenden Macht der Stände im Königreich Böhmen nach Ungarn.

Nach dem Tode von Ludwig von Jagiellon 1526 bestiegen die Habsburger den böhmischen Thron. Schon seit Anfang ihrer Herrschaft bemühten sie sich, die Ständemacht zu beschränken, den Staat zu zentralisieren und einen festen Staatenbund zu bilden (Österreich – Böhmen – Ungarn), der der türkischen Gefahr besser gegenüberstehen konnte. Teilweise gelang dies den Habsburgern nach der Niederlage des ersten Ständeaufstandes 1547, als die Macht der Städte beschränkt wurde. Einen kulturellen Aufschwung brachte den böhmischen Ländern die Regierungszeit Kaiser Rudolfs II., der unter dem Druck des Adels gezwungen wurde, die Religionsfreiheit gewährenden Majestätsbriefe auszustellen. In der Gesellschaft verstärkte sich aber der Konflikt zwischen Protestanten und Katholiken. Im Jahre 1618 entschlossen sich die Protestanten, die katholischen kaiserlichen Statthalter aus dem Fenster der Prager Burg zu stoßen (Prager Fenstersturz). Friedrich von Pfalz (Winterkönig) wurde zum neuen König gewählt. Die protestantischen Stände wurden aber im Herbst 1620 in der Schlacht Am Weißen Berg geschlagen (bis heute ein Stadtteil von Prag). Im Jahre 1621 wurden die 27 bedeutendsten Aufständischen hingerichtet und der Kaiser Ferdinand II. von Steiermark löste alle böhmischen Landesrechte auf. Neue Rechtsordnung verankerte er in den Verneuerten Landesverordnungen (1627 – für Böhmen; 1628 – für Mähren), welche den Beginn des Absolutismus bedeuteten.

In der Zeit des Ständestaates war die tschechische Sprache die überwiegende Amtssprache.

Rechtsquellen

  • Föderations-Plan von Georg von Podebrady

    König Georg von Podiebrady bemühte sich um die Errichtung der europäischen Staatengemeinschaft, die gegen den Türken kämpfen sollte. Gegen seinen Vorschlag stellte sich der Paps, deswegen wurde dieses Projekt nicht verwirklicht. Zu seinem Vermächtnis bekennen sich heute die UNO und Europäische Union.

  • 1500 - Wladislawische Landesverordnung

    Kodifikation des Landesrechts. Die Hauptinitiative trug das Adel, die damit versuchte, seine Rechte gegen den Herrscher und die Städte sicherzustellen.

  • 1579 - Pavel Kristián von Koldín – „Stadtrechte von Böhmen“

    diese Kodifikation galt subsidiär zu den Verneuerten Landesverordnungen und der privatrechtliche Teil galt bis 1811, als vom ABGB aufgehoben wurde.

  • Majestätsbriefe Rudolfs II.

    dieses Dokument gewährte die Religionsfreiheit. Nach der Niederlage des Ständeaufstandes wurde beschädigt (zerschnitten und der Siegel wurde verbrannt), damit es zum Ausdruck brachte, dass es aufgehoben wurde.

Abbildungen

Die Landkarte von Hussitenkriegen, Klaudiankarte von Böhmen, Prager Fenstersturz, der beschädigte Majestätsbrief von Rudolf II.

Zeit des Absolutismus (1620-1848)

Nach der verlorenen Schlacht am Weißen Berg im Jahre 1620 gelang es den Habsburgern mit der definitiven Gütigkeit, die Macht der Stände zu brechen. Rechtlich drückten diesen Stand die Verneuerten Landesverordnungen aus. Die Zeit des Absolutismus ist in Böhmen mit der Rekatholisierung verbunden. Die Protestanten wurden gezwungen, entweder den katholischen Glauben zu übernehmen oder das Land zu verlassen (die bedeutendste im Exil lebende Person war Jan Ámos Komenský – er wird auch als „Lehrer der Nationen“ bezeichnet). Die Verstärkung der absoluten Macht des Herrschers begleitete eine schrittweise durchgeführte Zentralisierung des habsburgischen Staates. Die böhmischen Landesämter wurden zuerst nach Wien verschoben, später mit den österreichischen zusammengeschlossen. Im Jahre 1749 wurden sowohl böhmische als auch österreichische Hofkanzleien aufgelöst und Directorium in internis wurde errichtet.

Die ehemaligen Länder der Böhmischen Krone erlitten in der Zeit des Absolutismus wesentliche Gebietsverluste. Ober- und Unterlausitz wurden an Sachsen im Jahre 1635 abgetreten (schon vorher wurde es verpfändet), Grafschaft Glatz (Kladsko) und ein erheblicher Teil von Schlesien wurden nach dem ersten schlesischen Krieg 1742 verloren. Die Länder der Böhmischen Krone verloren die letzten Gebiete im Jahre 1806, als mit dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation auch die sog. Feudum extra curtem erloschen, also die ausländischen Lehen des Königreichs Böhmen.

In der Zeit nach den Hussitenkriegen kam es zum ersten Mal aus den Steuergründen zu einer Vermögensevidenz in Böhmen (Steuerrolle – Berní rula, erste Hälfte des 17.Jhr.). Dieser Evidenz dienten besonders das Theresianische und Josephinische Kataster, das neben dem Rustikal zum ersten Mal auch den Dominikal der Steuerpflicht unterzog. Seit der Regierung von Maria Theresia und Josef II. änderte sich der auf der obrigkeitlichen Verwaltung beruhende Staat in den Patrimonialstaat mit der Zentralverwaltung. Dieser Prozess wurde nach dem Jahre 1848 vollendet. Nach dem Erlass der Verneuerten Landesverordnung und vor allem in der Zeit des aufgeklärten Absolutismus setzte sich Deutsch als Amtssprache immer mehr durch.

Rechtsquellen

  • Verneuerte Landesverordnung für Böhmen 1627, für Mähren 1628 (Obnovené zřízení zemské)

    Ersetzte die Wladislawische Landesverordnung und das ganze bisher geltende Landesrecht (außer Narovnání o hory a kovy – dieses Bergbaugesetzbuch galt bis 50. Jahre des 19. Jahrhunderts). Die Verneuerten Landesordnungen verankerten Absolutismus und Zentralismus und entkräfteten die Landesstände. Über die Gesetzesinitiative verfügte nur der Herrscher, sonst würden sie wegen Hochverrat bestraft werden. Im Landtag hatten die Prälaten die größte Macht und alle königlichen Städte zusammen verfügten nur über eine Stimme. Die Gerichtsentscheidungen und das Gewohnheitsrecht gehörten nicht mehr zu den Rechtsquellen. Die Quelle des Landesrechts waren die Verneuerten Landesverordnungen und ihre Ergänzungen (Novellen und Deklaratorien), bzw. Koldins Kodifikation des Stadtrechts galt subsidiär. Es wurde der geheime und schriftliche Gerichtsprozess (Römisch-kanonisches Prozess) eingeführt. Einfluss des römischen Rechts auf das böhmische Landesrecht verbindet man erst mit den Verneuerten Landesverordnungen.

  • 1653 – 55 – Steuerrolle

  • 1781 – Toleranzpatent

    Ermöglichte den durch den Westfälischen Frieden anerkannten protestantischen Kirchen (Lutheranern und Reformierten) und den Orthodoxen die Religionsausübung in den Habsburger Kronländern erstmals seit der Gegenreformation wieder.

Abbildungen

Landkarte nach 1648; Titelseite von der Verneuerten Landesverordnung; Schlacht am Weißen Berg

1848 - 1918

Österreich-Ungarn um cca 1912

Weil in dieser Ära die böhmischen Länder den Bestandteil der österreichischen Monarchie bildeten, begrenzt sich unsere Darlegung nur auf die bedeutendsten tschechischen Ereignisse. Die Revolution von 1848 brachte neben den Forderungen auf die Gewährung der Bürgerrechte auch die Forderungen auf ein Nationalitätenrecht in Böhmen. Es handelte sich vor allem um das Sprachrecht und die Wiederherstellung der historischen Länder der böhmischen Krone. Diese Wiederherstellung des historischen böhmischen Rechts sollte aber nur im Rahmen der habsburgischen Monarchie geschehen, die einerseits einen natürlichen Schutz gegen den zaristischen Universalismus und andererseits gegen das deutsche Element gewährte. Diese Politik wird als Austroslawismus bezeichnet. Die oben erwähnten tschechischen Forderungen wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nie erfüllt, obwohl sie mehrmals versprochen wurden.

Aus der Sicht der Staatsordnung gesehen, blieben alle österreichischen Verfassungen zentralistisch. Die einzelnen Länder der böhmischen Krone (Böhmen, Mähren und der Rest Schlesiens) wurden zu Provinzen, die über kein gemeinsames Organ verfügten und unmittelbar den österreichischen Zentralorganen unterstanden. Ohne Erfolg blieben zugleich auch die Trialisationsbemühungen, zu denen es nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich kam. Gegen diese Bemühungen stellten sich nicht nur die in den böhmischen Ländern lebende deutsche Bevölkerung, sondern auch jene aus Ungarn, die befürchteten, dass ähnliche Forderungen aus der Slowakei kommen könnten. Nicht zuletzt stand Österreich unter dem Druck des Deutschen Reiches, denn Bismarck brauchte für seine politischen Ziele einen starken und einheitlichen Verbündeten. Die deutsche Bevölkerung Böhmens stellte sich auch gegen die sog. Sprachverordnungen von Badeni, die es ermöglichen sollten, die tschechische Sprache auch als sog. Innenamtssprache zu benutzen. Die bedeutendste Person von politisch Verfolgten war in dieser Zeit Karel Havlíček Borovský (Schriftsteller und Kritiker), der gezwungen wurde, im Exil in südtirolerischen Brixen zu leben, wo er auch als Folge der Isolation von seinen Freunden und Bekannten starb.

In dieser Ära kam es zur Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft und die Mehrheit von in dieser Zeit angenommenen Gesetzen galt noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie wurden erst am Anfang der fünfzigen Jahre im sog. rechtlichen Zweijahresplan ersetzt.

Abbildung

Landkarte von Österreich-Ungarn

Erste tschechoslowakische Republik (1918 – 1938)

In der Zeit vor und während des Ersten Weltkrieges nahmen die Germanisierungstendenzen immer mehr an ihrer Intensität zu, sodass die tschechische politische Szene die Idee vom Austroslavismus verließ und versuchte, einen selbständigen Staat zu errichten. Im Böhmen entstand eine Widerstandgruppe „MAFFIE“ und im Ausland wirkten vor allem Tomáš Gariggue Masaryk (späterer erster Präsident), Dr. Edvard Beneš (späterer Außenminister und zweiter Präsident) und Milan Rastislav Štefánik (slowakischer Astronom, Politiker und General der französischen Armee, der sich viel für die Errichtung des selbständigen Staates einsetzte; er kam bei einem Flugunfall bei der Rückkehr in die Heimat ums Leben). Diese drei Politiker errichteten in Paris den sog. Tschechoslowakischen Nationalrat, der im Jahre 1918 schrittweise als tschechoslowakische Interessen vertretendes Organ anerkannt wurde. So wurde zum ersten Mal in der Geschichte des Völkerrechts die Rechtssubjektivität auch einem anderen Subjekt eingeräumt, als dem Staat. Den militärischen Bestandteil des ausländischen Widerstandes bildeten die Legionen, die sich aus den Freiwilligen und Deserteuren in Frankreich, Italien und Russland zusammensetzten.

Der selbständige Staat wurde am 28. Oktober 1918 in Prag ausgerufen. Zwei Tage später am 30. Oktober 1918 schlossen sich die Slowaken zum selbstständigen tschechoslowakischen Staat an (Deklaration von Martin). Die Existenz des neuen Staates beruhte auf der Fiktion der tschechoslowakischen Nation, die ihre politische Durchsetzung erleichtern sollte. Eines von vielen Problemen der Ersten Tschechoslowakischen Republik waren die auf ihrem Gebiet lebenden nationalen Minderheiten: vor allem handelte sich um eine große deutsche (mehr als 3 Mio. Personen) und ungarische Minderheit. In der Tschechoslowakei lebten auch Polen, Rumänen, Juden und Karpatoukrainer =Ruthenen (das Gebiet der Karpatoukraine wurde durch den „kleinen“ Vertrag von St. Germain im 1919 angeschlossen; heute gehört der östlichste Teil der ehemaligen Tschechoslowakei der Ukraine). Es ist nötig zu erwähnen, dass nicht alle in der slowakischen Bevölkerung die Idee der tschechoslowakischen Nation positiv annahmen und forderten die Autonomie. Obwohl sich der erste Präsident vehement um die Errichtung eines gut funktionierenden multinationalen Staates bemühte, gelang es ihm nie, einen „übernationalen“ Staat aufzubauen. Immer war die politische Szene nicht nur bezüglich der politischen Orientierung, sondern auch wegen der nationalen Zugehörigkeit geteilt: tschechoslowakische Sozialdemokratie, deutsche Sozialdemokratie…usw. Diese nationalen Konflikte äußerten sich später erheblich in der Zeit der ökonomischen Krisen (Nachkriegskrise, 30. Jahre) und führten zum Untergang des Staates. Die Minderheitenrechte (vor allem Sprachrecht) wurden relativ gut sichergestellt und auch auf der internationalen Ebene verankert („Kleiner Vertrag von St. Germain“). Die nationalen Minderheiten hatten eigene Zeitschriften, Kultureinrichtungen und Schulen (z.B. die deutsche Minderheit hatte in Prag zwei Hochschulen).

Aus der Sicht der Staatsordnung gesehen, war die Erste Tschechoslowakische Republik ein Einheitsstaat. Obwohl es sich um einen unitären Staat handelte, war seine Rechtsordnung nicht einheitlich. Damit die Rechtssicherheit und Rechtskontinuität gewährleistet werden konnte, übernahm die sog. Rezeptionsnorm die bisherig geltende österreichisch-ungarische Rechtsordnung. Weil Böhmen, Mähren und Schlesien einen Teil von Österreich bildeten, übernahmen diese böhmischen Länder die österreichischen Rechtsnormen und den österreichischen Staatsaufbau. Die Slowakei war immer ein Bestandteil von Ungarn, deswegen wurden die ungarischen Rechtsnormen übernommen, die aber einen anderen Charakter aufwiesen, als die österreichischen. In der Slowakei und in der Karpatoukraine wurden noch die Rechtsgewohnheiten und alte Kodifikationen aus der Zeit des Feudalismus angewendet. Diese zwei unterschiedlichen Rechtsordnungen führten zum Rechtsdualismus. (Für eine kurze Zeit auch zum Rechtstrialismus, denn in Hultschiner Ländchen (Hlučínsko) galt ursprünglich das Recht des Deutschen Reiches (Preußisches Recht), das später durch das Österreichische ersetzt wurde). Der Ersten Republik gelang es nicht in der Ära ihrer 20 jährigen Existenz, diesen Rechtsdualismus zu überwinden.

Der neu entstandene Staat distanzierte sich erheblich von seinem Vorgänger Österreich-Ungarn. Diese Tatsache äußerte sich vor allem in der Beziehung des neuen Staates zu der katholischen Kirche und zum Adel (Aufhebung der Adeltitel, durchgeführte Bodenreform).

Was die Ökonomie betrifft, ist es notwendig, die Währungsreform zu erwähnen. Ihr Vater war Finanzminister Alois Rašín (Mitglied von Maffia; einziger tschechischer Politiker, der beim Attentat im Jahre 1923 starb). Er half bei der Überwindung der Nachkriegswirtschaftskrise und die Wirtschaft des tschechischen Staates begann relativ bald zu florieren. Einen bedeutenden Schritt bildete die Durchführung der Bodenreform, die ermöglichen sollte, den Landlosen und Kleinbauern landwirtschaftlichen Boden zu gewähren. Die Bodenreform war vor allem eine politische Aktion und teilweise diente sie auch der Adelsverfolgung. Eine Reihe von Liegenschaften, die enteignet wurden, kamen nie zu den Kleinbauern, denn sie konnten sich ihren Kauf aus finanziellen Gründen nicht leisten.

Die Lage im tschechischen Grenzgebiet verschärfte sich nach dem nationalsozialistischen Machtzuwachs und Hitlers Machtübernahme in Deutschland. Die Sudetendeutschen mit Konrad Henlein an der Spitze tendierten immer mehr zum Nationalsozialismus und neigten (aus Hitlers Anlass) zur Zerschlagung der Tschechoslowakei. Die Krise erreichte ihren Höhepunkt im Herbst 1938, als Hitler die Gebietsforderungen gegen die Tschechoslowakei stellte und ein sudetendeutscher Aufstand im Grenzgebiet ausbrach. Die tschechoslowakische Regierung antwortete darauf mit der Mobilisation der Armee. An der Konferenz in München entschieden die Großmächte (Deutschland, Italien, Frankreich und England) über die Abtretung des tschechoslowakischen Grenzgebietes, das von der deutschen Minderheit besiedelt wurde. Dieses Münchner Diktat nahm Präsident Beneš an und am 1. Oktober 1938 begann das Deutsche Reich mit der Besetzung des Sudetenlandes.

Rechtsquellen

  • Sog. Rezeptionsnorm Nr. 11/1918 Slg.

    Stammt aus 28. 10.1918 und es ist das erste Gesetz der Tschechoslowakischen Republik. In ihrem ersten Teil wurde die Entstehung des neuen tschechoslowakischen Staates feierlich proklamiert . Ihre Bedeutung liegt aber vor allem darin, dass sie die bisherigen österreichisch-ungarischen Rechtsnormen aus dem Grunde der Rechtssicherheit übernahm.

  • Sog. Sprachgesetz

    Wurde aufgrund des minoritären Vertrags von St. Germain angenommen. Es gewährleistete den nationalen Minderheiten die Benutzung der eigenen Sprache im amtlichen Verkehr in den Gerichtsbezirken, in denen die nationale Minderheit die Quote von 20 % der Bevölkerung überstieg.

  • Sog. Ehetrennungsgesetz

    Diese Novellierung des ABGBs führte die Möglichkeit der bürgerlichen Eheschließung ein (das österreichische Recht erlaubte nur die kirchliche Form der Trauung). Dieses Gesetz ermöglichte auch die Ehetrennung (also heutige Ehescheidung) für alle Eheformen – also nicht nur für bürgerliche, sondern auch für kirchliche Ehe.

1938 – 1948

Diese Periode wird in drei Abschnitte gegliedert: 1938-1939; 1939-1945 und 1945-1948.

Zweite Republik

Als Zweite Republik wird der tschechoslowakische Staat im Zeitraum vom Münchner Diktat (30.9.1938) bis 15. März 1939 bezeichnet. Obwohl dieser Staat formell die Fortsetzung der Ersten Tschechoslowakischen Republik war, unterschied er sich ziemlich von dieser. Zugunsten des Deutschen Reiches (Sudetenland) aber auch Polen (Těšínsko) und Ungarn (Südslowakei aufgrund des Wiener Schiedsspruchs) wurde ein Drittel des tschechoslowakischen Gebiets abgetreten. Die Zweite Republik war kein Einheitsstaat mehr. Die Slowakei und die Karpatoukraine erhielten Autonomie. Es gab eine eigene slowakische, karpatoukrainische und tschechoslowakische Regierung, die zugleich die Funktion der tschechischen Regierung erfüllte.

Ein starker Eingriff in die Demokratie war die Zensurzunahme und die Unterdrückung des politischen Lebens. Im Böhmen und in Mähren schlossen sich alle politischen Parteien in zwei Parteien, wobei Radikalparteien (Kommunisten und Faschisten) verboten wurden. Die führende Rolle in der Slowakei übernahm Hlinkas-Volkspartei und neben der kommunistischen Partei wurde auch Sozialdemokratie verboten. Politische Krise und Demokratieuntergang erreichten ihren Höhepunkt im Zeitpunkt, als das Gesetz angenommen wurde, das es dem Präsidenten und der Regierung ermöglichte, Dekrete mit Gesetzeskraft zu erlassen. Nachdem dieses Ermächtigungsgesetz verabschiedet worden war, löste sich die Nationalversammlung auf und trat nicht mehr zusammen. Präsident Beneš dankte ab und verließ die Tschechoslowakei. An die Spitze des Staates wurde Dr. Emil Hácha gestellt, also eine politisch neutrale Person (ehemaliger Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts).

Zum Zusammenbruch des Staates kam es am 14. März 1939. Als der selbständige Slowakische Staat ausgerufen wurde. Im Hintergrund stand Adolf Hitler, der der slowakischen Regierung mit der Wiederbesetzung des slowakischen Gebiets von ungarischen Truppen drohte. Am 15. März 1939 lud Hitler den Präsidenten Hácha nach Berlin ein, wo Hácha gezwungen wurde, den militärischen Schutz des Deutschen Reiches zu beantragen. Die deutschen Truppen besetzten den Rest der Tschechoslowakei und einen Tag später (am 16. März 1939) wurde das Protektorat Böhmen und Mähren ausgerufen. Die Karpatoukraine rief auch die Selbständigkeit aus; binnen ein paar Tagen wurde sie aber von ungarischen Truppen besetzt.

Protektorat Böhmen und Mähren

Das Protektorat Böhmen und Mähren wurde aufgrund des Führererlasses von 16. März 1939 errichtet. Formell existierten die tschechische Regierung und das Präsidentenamt; es gab auch eine symbolische Armee, faktisch aber stand das Protektorat unter der Kontrolle des Deutschen Reiches. Die schwerste Zeit für die tschechische Nation kam erst mit dem Jahre 1941, als das Amt des Reichsprotektors SS-Obergruppenführers Reinhard Heydrich ausübte. Der Höhepunkt der Unterdrückung kam aber nach seinem Attentat in der ersten Hälfte des Jahres 1942, als die Dörfer Lidice und Ležáky von den SS ausgerottet wurden. Die Protektoratsregierung hielt am Anfang noch eine geheime Verbindung zu dem tschechoslowakischen Widerstand in London. Als Heydrich nach Prag gerufen worden war, wurde diese Verbindung aber unterbrochen; die politischen Verfolgungen vergrößerten sich rapid und der Widerstand in Böhmen wurde geschwächt.

Was das Recht betrifft, galt im Protektorat das Personalitätsprinzip, d.h., für die Deutschen im Protektorat galt das Reichsrecht, für die tschechische nichtjüdische Bevölkerung galt das übernommene tschechoslowakische Recht. Die Ausnahmen von diesem Prinzip ließ das Strafrecht zu. Handelte es sich um die gegen das Deutsche Reich gerichteten Straftaten (wie Hochverrat, Landesverrat, Abhören ausländischer Feindsender, heimtückische Angriffe gegen das Reich usw.), wurde das deutsche Strafrecht anwendbar. Wie im Dritten Reich, unterlagen auch die Juden und Roma einer Sondergesetzgebung. Die Ära des Protektorats Böhmen und Mähren endete in der ersten Maiwoche 1945, als es im Zusammenhang mit den Frontereignissen zum Prager Aufstand gegen die deutschen Besatzer kam. (5.-9.5.1945).

Slowakischer Staat (Slowakische Republik)

Wie schon erwähnt wurde, rief die Slowakei ihre Autonomie am 14. März 1939 aus. Frankreich, Großbritannien und UdSSR anerkannten den neuen slowakischen Staat. (nicht die USA). Die Regierung bildeten die Mitglieder der Hlinkas-Volkspartei. Weil an der Spitze des Staates ein katholischer Priester Jozef Tiso stand, kann man dieses politische System als Kleofaschismus bezeichnen. Der slowakische Staat war nicht nur durch faschistische Züge gekennzeichnet, sondern auch die katholische Kirche und das katholische Bekenntnis wurden hier stark durchgesetzt (Verfolgung von Juden, Sinti und Roma; Persekution von Protestanten). Die Rassengesetze wurden auch in der Slowakei erlassen und die slowakische Regierung ließ den größten Teil der jüdischen Bevölkerung in die Konzentrationslager transportieren; die Regierung war überzeugt, dass es sich nicht um die Vernichtungslager, sondern nur um Arbeitslager handelte. Die Transporte wurden im Jahre 1942 gestoppt. Als die deutsche Wehrmacht im Jahre 1944 das slowakische Gebiet besetzte, kam es zur Wiederaufnahme der Transporte in die Vernichtungslager im Osten.

Slowakische Truppen nahmen zusammen mit der deutschen Wehrmacht an Kämpfen in Polen und an der Ostfront teil. Mit den kriegerischen Misserfolgen der deutschen und slowakischen Armee und dem Widerstand gegen die faschistische Regierung kam es in der Ostslowakei zu einem Aufstand, der aber nach ein paar Monaten niedergeschlagen wurde. Organ des slowakischen Nationalaufstandes war der slowakische Nationalrat, der später in die UdSSR verschoben wurde und das slowakische Volk in den Verhandlungen über die Wiederherstellung der Tschechoslowakei vertrat.

Während der Zeit des Zweiten Weltkriegs waren in Großbritannien und in der UdSSR die Organe des tschechischen Widerstandes stationiert. In London hatten die Exilregierung und Präsident Edvard Beneš ihren Sitz und das Zentrum des kommunistischen Widerstandes befand sich in der UdSSR.

1945 – 1948

In dieser Ära wurde der tschechoslowakische Staat wiederhergestellt. Schrittweise kam es zur Abschaffung der Demokratie. Dem Präsidenten Beneš gelang es nicht mehr, den tschechoslowakischen Einheitsstaat wiederherzustellen und künftig musste er mit der slowakischen Autonomie im Rahmen des tschechoslowakischen Staates rechnen. Zugunsten der UdSSR wurde das Gebiet der Karpatoukraine an diese abgetreten. In dieser Ära kam es auch zur Bestrafung der nazistischen Verbrecher und Kollaborateuren und zur Vertreibung der deutschen und ungarischen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei.

Die bedeutendsten Rechtsquellen aus dieser Zeit sind die sog. Beneš-Dekrete.

1948 – 1989

Im Februar 1948 erreichten die kommunistischen Bemühungen um die Machtergreifung in der Tschechoslowakei ihren Höhenpunkt. Es ist nötig zu erwähnen, dass diese Bemühungen schon seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs existierten. Die Kommunisten und ihre Sympathisanten aus der Sozialdemokratie besetzten immer mehr wichtige Funktionen in der Politik. Dies äußerte sich z.B. in der Beherrschung von Kraftressorts, vor allem des Innenministeriums. Die demokratischen politischen Parteien versuchten, kommunistische Machtübernahme zu verhindern. Ihre Minister in der Regierung reichten Demissionen ein und es wurde allgemein erwartet, dass Präsident Beneš neue Wahlen ausschreibt. Er nahm aber die Demissionen an und ernannte neue Minister. De facto ergriffen die Kommunisten die Macht ohne Kampf.

Die Jahre 1948-1956 verbindet man mit den politischen Schauprozessen, in denen die Kommunistische Partei zuerst ihre politischen Gegner verhaftete (Gen. Heliodor Píka, Dr. Milada Horáková) später wurden nach dem sowjetischen Muster auch die angeblichen Verräter in den eigenen Reihen liquidiert (Slánský). Die Ära der Schauprozesse endete nach dem Tode von J.V.Stalin und wurde mit dem Antritt von N.S.Chruščov in der Sowjetunion verbunden.

In den 60. Jahren kam es in der Tschechoslowakei zur politischen Entspannung, deren Höhepunkt im Jahre 1968 erreicht wurde. „Prager Frühling“ = Demokratisierungsbemühungen, endet nach der Invasion der Armeen von UdSSR, DDR, Polen und Ungarn am 21. August 1968. Die Vertreter der Partei mit Alexander Dubček an der Spitze wurden in der UdSSR interniert.

Die Ära nach der Unterdrückung des Prager Frühlings wird als Normalisierung bezeichnet. In dieser Zeitperiode wurden viele Leute aus der Kommunistischen Partei ausgeschlossen und verfolgt. Strafgerichte sprachen zwar keine Todesstrafen mehr aus, aber die ungewollten Personen unterlagen immer stärkerer Persekution in Beruf und Gesellschaft. Ihre Kinder und Verwandte wurden ebenfalls diskriminiert (Ausschluss aus dem Universitätsstudium). Im Jahre 1977 entstand die Charta 77. Sie war ein Zusammenschluss von politischen Aktivisten, die die Unterdrückung und Nichtbeachtung der Menschenrechte in der Tschechoslowakei kritisierten. Zu den bedeutendsten Mitgliedern von Charta 77 gehörten Philosoph Jan Patočka und auch der spätere tschechoslowakische und tschechische Präsident Václav Havel.

In den 80er Jahren scheiterten die unter dem Einfluss vom sowjetischem Perestrojka (Gorbačov) durchgeführten Reformen. Das kommunistische Regime brach aber erst nach den Ereignissen in Polen, Ungarn und in der DDR zusammen. Im November 1989 wurde eine friedliche Studentendemonstration zerstreut (vor 50 Jahren wurde Student Jan Opletal von den Nazis erschossen = Internationaler Studententag). Ein paar Tage darauf wurde der Generalstreik ausgerufen und das kommunistische Regime fiel.

Recht in der kommunistischen Ära

Rechtlicher Zweijahresplan (1948-1950) – in dieser Zeitperiode wurde eine Reihe von bedeutenden Gesetzen angenommen (einschl. der Neukodifizierung des bürgerlichen Rechts – Abschaffung des ABGB). Im Familienrecht wurde die Frau dem Mann gleichgestellt. Einen großen Vorteil dieses rechtlichen Zweijahresplans kann man in der Überwindung des noch von der Monarchie rezipierten Rechtsdualismus sehen.

In den 60er Jahren kam es zu einer neuen Welle von Rechtskodifizierungen, wobei viele von diesen Gesetzen in novellierter Form bis heute gelten (Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung). Diese Kodifikationen bedeuteten aber einen Schritt zurück, denn sie wurden nur aus dem Grunde angenommen, weil in den 60er Jahren auch eine neue Verfassung verabschiedet wurde und es eine Neuregelung der Hauptrechtsgebiete war von Nöten, obwohl der Stand der Gesellschaft es nicht erforderte.

Außer den oben erwähnten politischen Prozessen kennzeichnete sich die kommunistische Gesetzgebung vor allem durch Beschränkung der Vertragsfreiheit und des Privateigentums. Privateigentum wurde als veraltete Gewohnheit bezeichnet, denn es habe nur zur Akkumulation von Eigentum und zur Klassenungleichheit geführt. Das Eigentum wurde von der dauerhaften Nutzung (z.B. bei Liegenschaften) ersetzt, die nur zur unmittelbaren Bedarfsbefriedigung der Bürger, aber nicht zur Eigentumsakkumulation diente.

Zur Erinnerung

  • politische Prozesse
  • rechtlicher Zweijahrplan
Webseiten des Juristische Fakultät, MU
| technische Zusammenarbeit:
| Servicezentrum für E-Learning an der MU, 2008
| Webseiten des Servicezentrums auf dem Elportal