Seite | 1 POSITIONSPAPIER: MEHRSPRACHIGKEIT KONSEQUENT FÖRDERN – DIE SPRACHENPOLITIK DER UNIVERSITÄT BREMEN Abschließende Fassung zur Vorlage im Akademischen Senat, Stand 10.10.2016 Positionierung: Mehrsprachigkeit1 an der Universität Bremen Die Universität Bremen fördert mit ihrer Sprachenpolitik die Mehrsprachigkeit aller Universitätsangehörigen als Element und Ressource von globaler Bildung und kultureller Vielfalt. Wir begrüßen und fördern individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit bei Forschenden, Lehrenden und Studierenden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Dafür halten wir entsprechende Angebote vor. Die Universität Bremen bekennt sich sowohl mit ihrer Internationalisierungs- als auch mit ihrer Diversity-Strategie explizit zur Leitidee eines „Campus der Vielfalt“. Das Leitbild für Studium und Lehre 2 sieht die Zukunftsfähigkeit der Universität in engem Zusammenhang mit der Diversität ihrer Mitglieder. Mehrsprachigkeit ist dabei eine wesentliche Voraussetzung zur Nutzung dieses Potenzials im universitären und im gesellschaftlichen Raum. Wir verstehen sie als Ressource globaler Bildung und kultureller Vielfalt. Mit unserer Sprachenpolitik treten wir dafür ein, Mehrsprachigkeit im institutionellen Rahmen und als persönliche Befähigung bei allen Universitätsangehörigen zu fördern. Zugleich sehen wir die Notwendigkeit, uns im deutschsprachigen Umfeld als international orientierte Universität zu positionieren. Dafür sind Zugänge zur Universität, zum Arbeitsmarkt und zur Gesellschaft ohne sprachbedingte Einschränkung zu schaffen. Aus diesen Internationalisierungszielen folgt im Selbstverständnis der Universität Bremen eine Sprachkultur, die Deutsch, Englisch und ggf. weitere Sprachen einbezieht. Zur Förderung von Mehrsprachigkeit wird ein entsprechend ausgelegtes Sprachausbildungs- und Unterstützungsangebot für die Universitätsmitglieder vorgehalten. Mehrsprachigkeit entwickelt sich zu einem Identitätsmerkmal unserer Universität. Wir beziehen uns mit unserer Sprachenpolitik u.a. auf die „Empfehlung zur Sprachenpolitik an deutschen Hochschulen“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), „ein verstärktes Bewusstsein für sprachenpolitische Fragen und damit einen bewussten Einsatz von unterschiedlichen Sprachen im Hochschulalltag zu fördern“. 3 Dies trägt dem Prozess der Internationalisierung an deutschen Hochschulen Rechnung, der eine zunehmend stärkere Verwendung des Englischen als Wissenschafts- und Verkehrssprache 4 bedingt, der aber auch zu einer wachsenden Vielfalt sprachlicher und kultureller Voraussetzungen der Universitätsangehörigen führt. Das bietet Chancen und stellt uns vor Herausforderungen. Bereits die Bologna-Erklärung formuliert, dass der europäische Hochschulraum nur „unter uneingeschränkter Achtung [...] der Vielfalt der Sprachen“ realisiert werden kann. 5 Die Lissabon-Strategie weitet dieses Ziel auf den europäischen Wirtschaftsraum aus. Ein Bekenntnis zur Mehrsprachigkeit wird auf allen Ebenen des Handelns erwartet und ist damit keine isoliert ausgesprochene Erwartung an die Hochschulen. Sie sehen sich aber in der Verantwortung für eine paradigmatische Gestaltung dieses Öffnungsprozesses. Deshalb ruft die HRK mit ihrer Empfehlung zu einer eigenen, institutionsspezifischen Sprachenpolitik auf. Dies steht in Einklang mit unserer Internationalisierungsstrategie und unserem Umgang mit Mehrsprachigkeit. 1 Mehrsprachigkeit wird einerseits definiert als die parallele Existenz mehrerer Sprachen in einer Gesellschaft oder Institution (institutionelle Mehrsprachigkeit), kann sich andererseits aber auch auf die Kompetenzen einer Person in mehreren Sprachen beziehen (individuelle Mehrsprachigkeit). 2 http://www.uni-bremen.de/lehre-studium/leitbild-lehre.html 3 Empfehlung der 11. Mitgliederversammlung der HRK am 22.11.2011: „Sprachenpolitik an deutschen Hochschulen“: https://www.hrk.de/uploads/media/Empfehlung_Sprachenpolitik_MV_22112011.pdf 4 Unter Wissenschaftssprache verstehen wir die Sprache, in der gelehrt, geforscht und publiziert wird, unter Verkehrssprache die Alltags- und Arbeitssprache, die an der Hochschule gesprochen wird. 5 Der Europäische Hochschulraum, Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19.6.1999, Bologna: http://uniko.ac.at/modules/download.php?key=2708_DE_O&cs=2C55 Seite | 2 Ziele und Handlungsfelder I Institutionelle Handlungsfelder I.1 Forschung und Wissenschaftssprache Englisch ist die bevorzugte Sprache in vielen, jedoch nicht in allen Wissenschaftsbereichen. Die Universität Bremen versteht es ausdrücklich als universitäre Aufgabe, durch eine aktive Sprachenpolitik neben Englisch und Deutsch auch weitere Wissenschaftssprachen zu unterstützen und zu fördern, die für unsere Fächerstruktur relevant sind. International vernetzte und erfolgreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind in der Lage, auf Englisch oder in einer weiteren, für den internationalen Austausch wichtigen Sprache zu kommunizieren und zu publizieren. Wir sind uns dessen bewusst, dass die ausschließliche Hinwendung zum Englischen die Sprachenvielfalt gefährdet. Deshalb muss es Aufgabe gerade von Universitäten in Deutschland sein, durch eine aktive Sprachenpolitik Deutsch als Wissenschaftsund als Verkehrssprache zu fördern. Schließlich ist jede Sprache Ausdruck von in ihr entwickelten Denk- und Argumentationskulturen. Durch eine reduktive Sprachenpolitik wäre das alles in Frage gestellt und Wissenschaft in ihrer Komplexität bedroht. So ist die Beibehaltung des Deutschen (oder auch anderer Sprachen) als Wissenschaftssprache von Bedeutung. Dies gilt u.a. dann, wenn regionalspezifische Inhalte und Sprachen Gegenstand von Forschung und Austausch sind oder wenn (insbesondere in anwendungsorientierten Fachgebieten) der direkte Austausch von Forschungsergebnissen mit Akteuren außerhalb der Wissenschaftsszene vor Ort erforderlich ist. Für einzelne Fächer stellen sich darüber hinaus ohnehin zusätzliche und sehr spezifische Sprachanforderungen. In der wissenschaftlichen Lehre soll ebenfalls Mehrsprachigkeit gefördert werden. Aber auch Fachveranstaltungen können und sollen nicht nur in deutscher Sprache, sondern möglichst auch in anderen Sprachen abgehalten werden. Aus dieser Perspektive wünschenswert, aber in der praktischen Umsetzung nicht grundsätzlich realisierbar ist ein Angebot von Übersetzungen, Korrekturservices und des Einsatzes von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, wie dies die HRK und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) 6 in zentralen Papieren als ideale Situation beschreiben. I.2 Lehren und Lernen Unser Lehrangebot ist international ausgerichtet. Englischsprachige Lehrangebote sind erwünscht und werden unterstützt. Alle Absolventinnen und Absolventen der Universität Bremen verfügen über ausreichende 7 Sprachkenntnisse mindestens in Deutsch und Englisch. Zugleich schaffen wir Bewusstsein für den Stellenwert darüber hinausgehender Mehrsprachigkeit und fördern diese durch Programme und Maßnahmen. Die Internationalisierung des Lehrangebots ist ein wesentliches Ziel der Universität Bremen. Die Lehre in grundständigen Studiengängen erfolgt in der Regel auf Deutsch, soll jedoch um anderssprachige Angebote im Wahlpflichtbereich ergänzt werden (v.a. auf Englisch, aber auch in anderen fachrelevanten Sprachen). Masterprogramme können vollständig als englischsprachige Studiengänge angeboten werden. Unabhängig davon ist in den meisten Studiengängen ein ausreichendes Lehrangebot in englischer Sprache (oder in einer anderen, für das Fach relevanten Sprache) verfügbar. Gast- und Austauschstudierenden wird dadurch aktive Teilnahme ohne grundsätzliche Sprachbarrieren ermöglicht. 6 HRK 2011, S. 4, sowie DAAD: „Memorandum zur Förderung des Deutschen als Wissenschaftssprache“, [o.J.], S. 3 (https://www.daad.de/de/download/broschuere_netzwerk_deutsch/Memorandum_veroeffentlicht.pdf) 7 Deutschsprachige Studiengänge: Deutsch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) und Englisch auf dem Niveau B2; englischsprachige Studiengänge: Englisch auf dem Niveau C1 und (als Minimalanforderung) alltagssprachliche Kompetenz im Deutschen. Für Studierende in Kooperationsprogrammen können ggf. Ausnahmen gelten. Seite | 3 Wir streben außerdem an, die Absolventinnen und Absolventen sprachlich je nach Bedarf so zu qualifizieren, dass sie sich auf dem deutschen und internationalen Arbeitsmarkt orientieren und erfolgreich behaupten können. Standard für alle Absolventinnen und Absolventen der Universität Bremen sind daher ausreichende Kenntnisse mindestens im Deutschen und im Englischen. Die Universität Bremen legt grundsätzlich Deutsch als erste und Englisch (oder fachbedingt eine andere) als zweite Sprache fest, die auf wissenschaftlichem Niveau beherrscht werden sollen. Die Reihenfolge kann nach Facherfordernissen wechseln. In der Hauptlehrsprache ist damit als Eingangsvoraussetzung auch ein Sprachniveau auf dem Niveau C1 des GER vorausgesetzt. Zudem unterstützen wir das fakultative Lernen einer dritten Sprache. Die Möglichkeit des Spracherwerbs wird zunehmend in die Curricula integriert. Wir schaffen dadurch Bewusstsein für Mehrsprachigkeit und sensibilisieren für den offenen Umgang mit ihr. Sie gewinnt Raum im Lehralltag, und auf dem Campus entstehen Orte der Begegnung, an denen Mehrsprachigkeit erfahrbar wird. 8 Das außerordentlich vielfältige Angebot des Fremdsprachenzentrums (FZHB) zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen – im Empfehlungsbericht der HRK für die Universität Bremen im Rahmen des Audits „Internationalisierung der Hochschulen“ besonders hervorgehoben – ist ebenfalls Ausdruck dieser Wertschätzung. Mit Angeboten des FZHB in über 20 Sprachen reicht diese Wertschätzung weit über die Konzentration auf das Deutsche und Englische hinaus. Die Universität Bremen setzt sich für verbesserte Deutschkenntnisse ihrer internationalen Studierenden und hierüber für deren Partizipationsmöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben im deutschsprachigen Raum ein. Die dafür notwendigen Maßnahmen (z.B. studienbegleitende Kurse, Anreizsysteme, Wahl- oder Wahlpflichtangebote) variieren je nach Studienfach. Das Angebot von Deutschkursen für internationale Studierende soll in die Curricula der Fächer eingebunden werden und kostenlos zugänglich sein. Diese Möglichkeit ist auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern englischsprachiger Graduiertenkollegs zu eröffnen. Bei der Planung neuer englischsprachiger Studiengänge ist das Angebot von Deutschkursen im Wahl- oder Wahlpflichtbereich des Curriculums zwingend vorzusehen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung gegenüber den Genehmigungsinstanzen. Der Erwerb von Sprachkenntnissen soll als besondere Qualifikation im Diploma Supplement vermerkt werden. I.3 Verwaltung und Dienstleistung Durch den Internationalisierungsprozess erhöht sich die Zahl nicht deutschsprachiger Universitätsangehöriger. Dies erfordert ein Angebot an notwendigen Dienstleistungen in englischer Sprache. Mit dem Ziel, vermehrt internationale Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende für die Universität Bremen zu gewinnen, stellen wir uns auf den wachsenden Bedarf an notwendigen Dienstleistungen auch in englischer Sprache ein. Der Bedarf bezieht sich auf alle Bereiche von Verwaltung und Dienstleistung. Er umfasst Informationsmaterialien, Formulare und Anträge in englischer Sprache sowie Verträge (bzw. Vertragserläuterungen) in englischsprachigen Versionen. 9 Für alle Dienstleistungsbereiche wird langfristig eine Kommunikation der Leistungen auch auf Englisch angestrebt. Die Hochschulleitung unterstützt und fördert die Bereiche auf dem Weg dorthin. 8 Dazu gehören Angebote wie mehrsprachige Veranstaltungsinformationen, das kompass forum international, das Café International oder mehrsprachige Tagungsformate. 9 Insbesondere bei Verträgen ist aber darauf hinzuweisen, dass der Status des Deutschen als Amtssprache gewahrt bleibt. Insofern ist ausschließlich das deutschsprachige Vertragsexemplar rechtlich bindend. Seite | 4 Darüber hinaus begrüßt die Universität alle Maßnahmen und Aktivitäten, die bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung zum Erwerb und zum Ausbau weiterer Sprachkenntnisse beitragen. Wir verhalten uns hier initiativ, machen einschlägige Angebote in der universitären Öffentlichkeit sichtbar und legen ausdrücklich Wert auf migrationsbedingte Mehrsprachigkeit, wie sie insbesondere das Bremer Integrationskonzept für die Bildungsinstitutionen des Landes betont. 10 I.4 Außendarstellung Die Außendarstellung der Universität ist zweisprachig. Die Außendarstellung der Universität Bremen soll einen durchgängig zweisprachigen Internetauftritt (deutsch/englisch) und – wo angemessen – Informationsmaterialien, Pressemitteilungen etc. ebenfalls in Deutsch und Englisch beinhalten. Sie umfasst des Weiteren eine Ausschilderung aller zentralen Gebäude und Bereiche der Universität in den Sprachen Deutsch und Englisch (funktionale Repräsentanz von Mehrsprachigkeit). Zuzüglich ist die Kennzeichnung von zentralen Gebäuden in variierend jeweils einer weiteren Sprache geplant (symbolische Repräsentanz von Mehrsprachigkeit). Diese Maßnahmen signalisieren nach außen sichtbar die besondere Wertschätzung von sprachlicher Vielfalt auf dem Campus. II Personenbezogene Handlungsfelder II.1 Forschende und Lehrende Forschende und Lehrende können je nach Bedarf gezielte Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, um ihre Kompetenz, auf Deutsch und Englisch zu lehren, zu kommunizieren und zu publizieren, zu verbessern. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland geht es dabei zugleich um aktive Partizipation am Alltagsgeschehen und an der Selbstverwaltung der Universität. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bremen sollen in der Regel auf Deutsch und Englisch lehren, kommunizieren und publizieren können. Die Universität fördert sie hierbei durch entsprechende sprachliche Unterstützungsangebote (Sprachkurse, Coachings). Die Universität Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland zu erhöhen. Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland tragen wesentlich zur sprachlichen Diversität auf dem Campus bei. Es gehört zur Willkommenskultur der Universität Bremen, neuberufene bzw. neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen ohne entsprechende Deutschkenntnisse beim Aufbau ausreichender sprachlicher Kompetenz im Deutschen zu unterstützen. Die Fachbereiche sind aufgefordert, den Erwerb solcher Kenntnisse (auch berufsbegleitend) zum Gegenstand von Berufungsverhandlungen zu machen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Migrationshintergrund und/oder anderen Familiensprachen als Deutsch oder Englisch ermutigen wir, ihr kulturelles Potenzial und ihre Mehrsprachigkeit in das Campusleben und auf angemessene Weise auch in die Lehre einzubringen. 10 Vgl. dazu den „Entwicklungsplan Partizipation und Integration“ (2012-2015) der Freien Hansestadt Bremen (2012): http://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/Entwicklungsplan_Ansicht_Broschuere.46027.pdf Seite | 5 II.2 Studierende Studierende erhalten je nach Bedarf Sprachlernangebote in Deutsch, Englisch oder einer anderen fachrelevanten Wissenschaftssprache. Regelstudierende in englischsprachigen Masterstudiengängen fördern wir beim Erwerb von Deutschkenntnissen zumindest auf dem Niveau alltagssprachlicher Kompetenz. Die Universität verpflichtet sich, deutsche wie ausländische Studierende beim Erwerb von Sprachkenntnissen für den nationalen und internationalen Arbeitsmarkt und zur Entwicklung einer wissenschaftlichen Berufsperspektive zu fördern. Alle Studierenden haben daher die Möglichkeit, - ihre Kompetenzen in Englisch als Wissenschaftssprache durch entsprechende Sprachkurse sowie die Teilnahme an englischsprachigen Lehrveranstaltungen zu verbessern; - wissenschaftssprachliche Kompetenzen im Deutschen (unter Einschluss der Befähigung zu wissenschaftlichem Schreiben) zu entwickeln oder weiterzuentwickeln; - Kenntnisse in einer weiteren, für das Studium relevanten Sprache zu erwerben oder solche Kenntnisse zu verbessern; - sich darüber hinaus Zugang zu einer dritten Sprache zu erschließen. Dies kann durch die Förderung wissenschaftssprachlicher Kompetenzen in einer Familiensprache oder den Kontakt mit einer weiteren Fremdsprache geschehen. Studierende mit Migrationshintergrund und/oder anderen Familiensprachen ermutigen wir dazu, ihre Mehrsprachigkeit für die interkulturelle Verständigung auf dem Campus einzusetzen und als Chance für die eigene Weiterentwicklung zu nutzen. Mit dem Programm „Akademische Mehrsprachigkeit“ 11 , das seit 2011 an der Universität Bremen etabliert ist, erhalten Studierende die Möglichkeit, sich durch Fachsprachenkenntnisse in ihrer Zweit- oder in ihrer Herkunftssprache weitere berufliche Perspektiven zu eröffnen. Neben Englischkursen mit besonderen Fachprofilen stehen Angebote zur Förderung von Deutsch als Zweitsprache sowie solche zur Förderung der im Land Bremen besonders häufigen Erstsprachen Türkisch, Russisch und Polnisch zur Verfügung. Gesondert zu behandeln sind englischsprachige Studiengänge als ein v.a. im Masterbereich vieler Fächer zielführendes Instrument der Internationalisierung des Studiums. Sie tragen wesentlich dazu bei, qualifizierte Studierende aus aller Welt an die Universität Bremen zu holen. Die Kommunikation im Studium in englischer Sprache spiegelt die zumeist auch englischsprachige Fachdiskussion. Deutschkenntnisse sind allerdings für eine aktive Teilhabe am studentischen und gesellschaftlichen Leben unverzichtbar. Deshalb wird der Erwerb von Grundkenntnissen in der Verkehrssprache Deutsch erwartet. Der weitere Erwerb vertiefter und berufsrelevanter Deutschkenntnisse wird durch ein entsprechendes Kursangebot, nach Möglichkeit auch mit fachspezifischer Ausrichtung, unterstützt. 11 Vgl. dazu https://www.fremdsprachenzentrum-bremen.de/2366.0.html Seite | 6 II.3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung werden Fortbildungen und Coachings zur Entwicklung von Mehrsprachigkeit angeboten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sollen in die Lage versetzt werden, auch auf Englisch mit nicht deutschsprachigen Angehörigen der Universität zu kommunizieren. Die Universität baut bereits entwickelte Fortbildungsmaßnahmen und Coaching-Angebote aus, um zunächst in jeder Verwaltungseinheit für Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und auf längere Sicht für eine entsprechende Qualifikation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. Darüber hinaus begrüßen wir die Kenntnis bzw. den Erwerb weiterer Fremdsprachen, in denen Ratsuchende an unserer Universität Unterstützung erfahren können. Informationen dazu sollen im Einverständnis mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über solche Kenntnisse verfügen, in geeigneter Weise zusammengestellt und zugänglich gemacht werden. Auch darin drückt sich die gelebte Wertschätzung von Mehrsprachigkeit auf dem „Campus der Vielfalt“ aus.