Kooperationsvertrag über Studienaufenthalt von Studierenden der Fakultät für Ökonomie und Verwaltung der MU I. Vertragsparteien Fakultät für Ökonomie und Verwaltung der Masaryk-Universität mit Sitz Lipová-Straβe 41 a, PLZ 602 00 Brno vertreten durch doc. Ing. Martin Svoboda, Ph.D., Dekan der Fakultät Identifikationsnummer: 00216224, Steuernummer: CZ 00216224 Bankverbindung: KB Brno-město, Konto-Nr.: 85636621, BLZ 0100 Ansprechpartner: ( im folgenden Fakultät genannt) und der Organisation….... mit Sitz …….. vertreten durch …… Identifikationsnummer: Steuernummer: Bankverbindung: (im folgenden Leistungsgeber genannt) II. Gegenstand und Zweck des Vertrags 1. Gegenstand des Vertrags ist die Verpflichtung des Leistungsgebers, den Studierenden im Direktstudiums an der Fakultät einen Studienaufenthalt im Rahmen des Studienfachs…..…zu ermöglichen. 2. Zur Erhöhung der fachpraktischen Kenntnisse der Studierenden der Fakultät vereinbaren die Vertragsparteien die Organisierung des Studienaufenthaltes zu folgenden Bedingungen. III. Bedingungen des Studienaufenthaltes 1. Der Studienaufenthalt findet in Räumlichkeiten und Einrichtungen des Leistungsgebers statt, in der zwischen der Fakultät, dem Leistungsgeber und der/dem Studierenden vereinbarten Zeit, die im Protokoll über die Aufnahme der/des Studierenden zum Studienaufenthalt (im folgenden „Protokoll“) angegeben ist. Das Protokollmuster bildet Anlage 1 dieses Vertrags. Die Länge des stattzufindenden Studienaufenthaltes muss, im Rahmen des unter Artikel II angeführten Studienfachs, …………Tage/Monate betragen[1] . 2. Der Studienaufenthalt wird denjenigen Studenten ermöglicht, die vor dessen Antritt das Protokoll ausfüllen und unterschreiben. Das Protokoll kann auch mit mehreren Studierenden abgeschlossen werden, die zu gleichen Bedingungen den Studienaufenthalt aufnehmen. Das Protokoll wird von einer für den ordentlichen Verlauf des Studienaufenthaltes seitens der Fakultät verantwortlichen Person ( im folgenden nur „Garant“ genannt) und von einer den ordenltichen Verlauf des Studienaufenthaltes seitens des Leistungsgebers verantwortlichen Person ( im folgenden nur „Ausbildender“ genannt) unterschrieben. 3. Zwischen den Studierenden und dem Leistungsgeber kann, muss jedoch nicht ein arbeitsrechtliches Verhältnis entstehen. Für die mit dem Studienaufenthalt im Zusammenhang stehende Tätigkeit kann der/dem Studierenden, muss jedoch nicht ein Anspruch auf Engelt entstehen.[2] Von dem Leistungsgeber wird den Studierenden ferner folgendes gesichert: …………………………[3] Die Fragen der etwaigen Schadenersatzleistung sind durch die Bestimmung der jeweiligen Rechtsvorschriften geregelt. 4. Bestandteil des Studienaufenthaltes kann die Erarbeitung der Diplom- bzw. Doktorarbeit sein. IV. Verpflichtungen der Fakultät 1. In Übereinstimmung mit dem Ausbildenden hat der Garant a) vor dem Antritt des Studienaufenthates die Erarbeitung und Unterschreibung des Protokolls zu sichern, b) vor dem Antritt des Studienaufenthates die Erarbeitung des Programms des Studienaufenthaltes zu sichern, und zwar entweder für jede/n eizelne/n Studierende/n oder für eine Gruppe von Studierenden, c) in die „Bestätigung über den absolvierten Studienaufenthat“, deren Muster Anlage 2 dieses Vertrags ist (im folgenden „Bestätigung“), die Bewertung der Einstellung der/des Studierenden zum Studienaufenthalt einzutragen. 2. Zum Garanten, der den Kontakt zwischen der Fakultät und dem Leistungsgeber gewährleistet, wird genannt: Name und Titel des Garanten des Faches nach dem Studienverzeichnis. 3. Die Fakultät ist verpflichtet, den Leistungsgeber über jeweilige Änderungen oder Umstände, die den Verlauf des Studienaufenthaltes sowie dessen Sicherstellung für beide beteiligten Parteien beeiflussen könnten, zu informieren. V. Verpflichtungen des Leistungsgebers 1. Der Leistungsgeber ermöglicht dem Garanten den Zugang zu dem Arbeitsplatz, wo das Berufspraktikum/der Studienaufenthalt stattfindet und gewährt ihm notwendige Informationen. 2. Der Leistungsgeber verpflichtet sich, den einen Studienaufenthalt absolvierenden Studierenden solche Bedingungen zu sichern, die den Rechtsvorschriften entsprechen. Insbesondere sind die Studenten über Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz, über Arbeitsordnung sowie über weitere die Organisation, den Verlauf und Inhalt des Studeienaufenthaltes betreffende Rechtsvorschriften zu unterrichten. 3. Zum Ausbildenden, der den Kontakt zwischen der Fakultät und dem Leistungsgeber gewährleistet, wird genannt : (Der Leistungsgeber gibt Namen, Titel bzw. Kontakt zu dem Ausbildenden an) 4. Nach dem Abschluss des Studienaufenthaltes hat der Ausbildende für jede/jeden Studierenden eine Bestätigung auszufüllen und diese dem Garanten zu übergeben. Die von dem Ausbildenden, dem Garanten sowie der/dem Studierenden unterschriebene Bestätigung ist zusammen mit dem erarbeiteten und verteidigten Abschlussbericht über den Verlauf des Studienaufenthaltes, dessen Muster Anlage 3 dieses Vertrags ist, Grundlage für die Anrechnung des absolvierten Studienaufenthaltes sowie Erteilung der entsprechenden Kreditpunkte durch den Garanten. VI. Gemeinsame Bestimmungen 1. Die in diesem Vertrag nicht geregelten Fragen richten sich nach dem Gesetz Nr. 513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch, in Wortlaut der späteren Vorschriften.[4] 2. Der vorliegende Vertrag wurde in zweifacher Ausfertigung abgefasst, wobei jedes Exemplar die Gültigkeit des Originals hat. Eine Ausfertigung erhält die Fakultät, eine der Leistungsgeber. Der Vertrag kann nur durch schriftliche von beiden Parteien unterzeichnete Ergänzungen geändert werden. 3. Der Vertrag wird auf eine bestimmte Frist von…….bis…….. (unbefristet)[5] abgeschlossen und tritt am Tage der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. (Falls die Verhandlugen zwischen Garanten und Leistungsgeber etwas anderes ergeben, kann ein anderer Termin angegeben werden.) 4. Bei Nichteinhaltung oder Verletzung der in diesem Vertrag festgesetzten Bedingungen ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und ist ab darauffolgendem Tag nach dem Tag der Zustellung der anderen Partei wirksam. Brno, den_______________ __________________________ ______________________ Fakultät Leistungsgeber Anlagen: 1. Protokoll über die Aufnahme der/des Studierenden zum Studienaufenthalt 2. Bestätigung über den absolvierten Studienaufenthalt und Bewertung der/des Studierenden 3. Abschlussbericht über den Verlauf des Studienaufenthaltes Anlage 1 des Kooperationsvertrags über Studienaufenthalt Protokoll über die Aufnahme der/des Studierenden zum Studienaufenthalt Aufgrund des Kooperationsvertrags über den Studienaufenthalt der Studierenden vom……………………….. geschlossen zwischen der Fakultät für Ökonomie und Verwaltung der MU und Name und Adresse des Leistungsgebers (im folgenden Leistungsgeber genannt) wird die/der Studierende zum Studienaufenthalt aufgenommen: Vor-, Familienname........................................................................................................... Geburtsdatum………..……………………………………………………………………….. Wohnort:……………………………………………………………………………………… Studienfach:…………………………………………………………………………………... Der Studienaufenthalt findet vom – bis statt:…………………………..…………………… Erfüllungsort:………………………………………………………………………………… Ausbildende/r:………………………………………………………………………………… Die/der Studierende hat dem Leistungsgeber eine Kopie seiner Unfallversicherung vorzulegen. Die/der Studierende ist bei folgender Versicherungsanstalt versichert: ………………………………………………………………………………………………….. Die/der Studierende verpflichtet sich, die Erfüllung der durch den Studienaufenthalt gesetzten Ziele maximal anzustreben. Sie/er ist sich dessen bewusst, dass sie/er die Weisungen des Leistungsgebers sowie seiner Führungskräfte zu respektieren hat. Sie/er unterlässt jede Tätigkeit, die den guten Ruf des Leistungsgebers gefährden könnte. Falls sie/er während des Studienaufenthalts mit vertraulichen Informationen in Kontakt kommt, ist sie/er verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren. Verlezt sie/er diese Pflicht, sieht sie/er sich der Gefahr ausgesetzt, aus dem Studium ausgeschlossen zu werden. Der Leistungsgeber verpflichtet sich zu einer das Erreichen des Studienziels anstrebenden Mitwirkung. Im Rahmen seiner Möglichkeiten sowie innerer Betriebsregeln ermöglicht er der/dem Studierenden, sich an der Zusammenarbeit mit ausgewählten Abteilungen zu beteiligen, die Anliegen mit Mitarbeitern der Organisation zu konsultieren sowie sich mit den vom Leistungsgeber angebotenen Tätigkeiten bekannt zu machen. Brno, den ……………………………… ………………………………. Ausbildende/r Studierende/r ………………………………… Garant Anlage 2 des Kooperationsvertrags über Studienaufenthalt Bestätigung über den absolvierten Studienaufenthalt und Bewertung der/des Studierenden Vor-, Familienname der/des Studierenden: Studienfach: Protokoll über die Aufnahme zum Studienaufenthalt vom: Sitz des Leistungsgebers: Ggf. Adresse des Studienaufenthaltstandortes: Praktikum/ Studienaufenthalt fand in den Tagen statt: Gründe der ganztägigen Abwesenheit vom Arbeitsplatz und Anzahl der Tage (Krankheit, Studien- bzw. private Angelegenheiten sind in vollem Umfang aufzuarbeiten) Kurze Charakteristik der Arbeitstätigkeit der/des Studierenden während des Studienaufenthaltes: Die/der für die ordentliche Organisierung und Erfüllung des Programms Verantwortliche: Vor-, Familienname, Funktion der/des Ausbildenden: Bewertung erarbeitet von: Vorname, Familienname des Garanten: (Unterschrift und Stempel): Am: Mit der Bewertung wurde ich am___________________ bekannt gemacht. Unterschrift der/des Studierenden: Anlage 3 des Kooperationsvertrags über Studienaufenthalt Abschlussbericht über den Verlauf des Studienaufenhaltes Vor- und Familienname der/des Studierenden………………………………………. Studienfach:………………………………………………………………………………….. Leistungsgeber:……………………………………………………………………………… Dauer des Aufenthaltes: vom.......................... bis……………….. d.h. ….……. Tage Inhalt des Praktikums/ Studienaufenthaltes (kurze Beschreibung des Tages- bzw. gesamten Arbeitsprogramms): Informationen über den Leistungsgeber, seine kurze Charakteristik, Charakteristik der Abteilung, in der das Praktikum stattfand, Bewertung der Bedingungen am Arbeitsplatz etc.: Eigene Erkenntnisse sowie Vorschläge zur etwaigen Verbesserung der Tätigkeit des Leistungsgebers, Ideen und Anmerkungen zur Verbesserung des Aufenthaltsverlaufs: Einschätzung des Beitrags des Studienaufenthaltes für die/den Studierende/n: Bericht erarbeitet am: Schlussfolgerungen des Garanten: Datum: ------------------------------- [1] Die Länge des Studienaufenthaltes wird vom dem als Garanten des Faches bestimmten Mitarbeiter der Fakultät unter Miteinbeziehung der im Studienverzeichnis enthaltenen Bedingungen bestimmt [2] Wird vom Garanten beim Vertragsabschluss präzisiert. [3] Z.B. : Unterkunft, Verpflegung etc. Wird vom Garanten beim Vertragsabschluss präzisiert. [4] Für Auslandsaufenthalte wird dies von dem ausländischen Partner bestimmt [5] Wird vom Garanten präzisiert