Finanzbuchführung und Bilanz 1. Die Aufgabe der Buchführung besteht darin, Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge festzuhalten. Sie beginnt mit der Gründung und endet mit der Liquidation des Betriebes. Sie liefert alle Zahlenwerte zur Erstellung von Bilanzen und stellt das Zahlenmaterial den Kontrollen zur Verfügung. 2. Die mengenmäßige Erfassung der Bestände erfolgt durch Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) und findet ihren Niederschlag in einem Bestandsverzeichnis – Inventar. Inventar enthält auch Schulden und Forderungen des Betriebs (Buchinventur). 3. Die Buchführung kann sein: - Finanzbuchführung (erfasst die Zahlenwerte während einer Zeitperiode (Jahr, Monat) - Betriebsbuchführung (erfasst die Zahlenwerte innerhalb des Betriebs) 4. Als Aufwand bezeichnet man den gesamten Wertverbrauch in einer Abrechnungsperiode. 5. Als Ertrag bezeichnet man den gesamten Wertzuwachs in einer Abrechnungsperiode. 6. An einem Stichtag erfasste Bestände an Vermögen und Kapital werden in der Bilanz gegenübergestellt. 7. Die erfassten Aufwendungen und Erträge einer Abrechnugsperiode werden in der Erfolgsrechnung (Gewinn – und Verlustrechnung) gegenübergestellt. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Berichtet über den Erfolg des Geschäftsjahres und dessen Quellen (auch Erfolgsrechnung genannt). Es werden hier Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und daraus der Saldo ermittelt. Staffelform wird vorgeschrieben. 2. Als Saldo entsteht entweder ein Gewinn (die Erträge übersteigen die Aufwendungen) oder ein Verlust (die Aufwendungen übersteigen die Erträge. 3. Jahresabschluss enthält neben der Bilanz und Erfolgsrechnung auch den Anhang (er soll die beiden erläutern). 4. Kapitalgesellschaften fassen den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in Geschäftsberichten zusammen (Information für Aktionäre und Öffentlichkeit).