Unterrichtseinheit: Rechtsgeschäftslehre Arbeitsblatt 1 Aufgabe 1 Welcher von diesen drei Ausdrücken - Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag - ist der Oberbegriff gegenüber den beiden anderen? Aufgabe 2 Was ist ein Vertrag? Aufgabe 3 Wodurch kommt ein Vertrag zustande? Nennen Sie die entsprechenden Paragraphen. Aufgabe 4 In welchem Verhältnis steht das Rechtsgeschäft zur Willenserklärung? Aufgabe 5 Welche Arten von Rechtsgeschäften unterscheidet man? Aufgabe 6 Sind folgende Rechtsgeschäfte einseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge? Miete Testament Leihe Kündigung Kauf Werkvertrag Darlehen Auslobung Schenkung Bevollmächtigung Eigentumsaufgabe Tausch Anfechtung Bürgschaftserklärung Aufgabe 7 Versuchen Sie, aus dem Gedächtnis kurz zu skizzieren, was Sie unter Ausdrücken Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille verstehen. Aufgabe 8 Muss die Erklärung in Worten ausgedrückt sein oder kann sie auch in anderen Handlungen gesehen werden? Arbeitsblatt 2 Aufgabe 1 Ordnen Sie die Gründe für die Entstehung von Rechten und Pflichten den konkreten Beispielen zu. Gründe für die Entstehung von Rechten und Pflichten: A) kraft Gesetzes B) auf Grund des Gesetzes C) durch ein Rechtsgeschäft D) aus dem Vertrag E) aus unerlaubter Handlung Beispiele: 1. Pflicht den Kaufpreis zu zahlen 2. Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern 3. Eigentumsrechte der Erben 4. Pflicht, die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben 5. das Recht auf die Belohnung bei der Übergabe des verlorenen Hundes seinem Eigentümer 6. Pflicht, das Eigentum einer anderen Person nicht zu stören 7. die Pflicht, den Schadenersatz zu zahlen 8. die Pflicht das Versicherungsgeld monatlich zu zahlen Aufgabe 2 Versuchen Sie zu erklären (evtl graphisch), wie die Grundbegriffe zueinander stehen: Wille Vertrag Gesetz unerlaubte Handlung (Schadenverursachung) Rechte und Pflichten Arbeitsblatt 3 Aufgabe 1 Lesen Sie die Definition der Willenserklärung und bestimmen Sie, aus welchen Bausteinen sie besteht. Merken Sie: nicht jede Willensäußerung ist eine Willenserklärung. Die Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Aufgabe 2 Lesen Sie die Sachverhalte und vergleichen Sie die Handlung der Personen mit der Definition der Willenserklärung (sind alle Voraussetzungen erfüllt). Begründen Sie Ihre Meinung in der Gruppe und vergleichen Sie Ihre Ergebnisse im Plenum. Fall 1: V hat in seinem Schaufenster ein Modekleid für 700 € ausgestellt. Frau A, die das Kleid gesehen hat, ruft V an und erklärt, dass sie das Kleid nehme. V antwortet, er werde es ihr zuschicken. Kurz danach sieht Frau B das Kleid, geht sofort in den Laden und erklärt dem V, dass sie das Kleid kaufe. V bedauert, das Kleid sei bereits verkauft. Frau B verlangt das Kleid, da sie das von V im Schaufenster gemachte Angebot angenommen habe. Mit Recht? Fall 2 Fahrgast B bittet im Zug den Fahrgast C, dass er kurz auf sein Gepäck aufpasst. C ist einverstanden. Als B aus dem Speisewagen zurückkommt, ist sein Gepäck weg. C ist eingeschlafen und hat nichts bemerkt. War die Zustimmung von C eine WE (und damit Annahme des Angebots = Abschluss des Vertrags / Auftrag/ mit der Pflicht für die Schäden zu haften)? Fall 3 Bei der Trierer Weinversteigerung winkt der ortsfremde A bei der Versteigerung durch Erheben der Hand seinem Freund zu. A weiß nicht, das hier das Handheben die Abgabe eines um 100,-€ höheren Kaufangebots bedeutet. Der Versteigerer schlägt dem A das Fass Wein zu, nimmt also das „Angebot“ des A an. Gibt A mit dem Handheben eine WE ab? Arbeitsblatt 4 Wandeln Sie die Attributsätze in Sätze mit erweiterten Attributen . 1. Der Vertrag ist ein aus mehreren Willenserklärungen bestehendes Rechtsgeschäft. 2. Die Willenserklärung ist eine auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtete private Willensäußerung. 3. Ein gegen das gesetzliche Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßender Vertrag ist nichtig. 4. Nur bei einer auf freier Selbstgestaltung jedes Einzelnen beruhenden Einigung der Beteiligten, d. h. bei einem Vertrag, erkennt das Recht die Selbstgestaltung als verbindlich an. 5. Das Rechtsgeschäft ist ein aus mindestens einer Willenserklärung sowie oft aus weiteren Elementen bestehender Tatbestand, an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft. 6. Beschlüsse sind gegenüber dem Leiter einer Personenvereinigung parallel abgegebene gleichgerichtete Willenserklärungen. Arbeitsblatt 5 Aufgabe 1 Ergänzen Sie im Zusammenhang mit den Willenserklärung passende Verbformen aus der Liste. übereinstimmen/errichten/ nichtig sein/beglaubigen/ abfassen/ einhalten/ erfassen/ aufheben 1. Das Testament muss durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung ............................... ........................ . 2. Im Unterschied zur Beglaubigung .......................... die notarielle Beurkundung den gesamten Inhalt der Urkunde. 3. .................. die Schriftform für die Kündigung eines Mietverhältnisses nicht...................................., so .................. die Kündigung ............................. .. 4. Die Willenserklärungen müssen inhaltlich ................................................... . 5. Eine Formvereinbarung kann von den Parteien jederzeit .............................. ................... . 6. Öffentliche Beglaubigung verlangt, dass die Erklärung schriftlich ......................... und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar ......................... .................... . Aufgabe 2 Bilden Sie Komposita aus den folgenden Substantiven. Recht Geschäft Form Freiheit Beweis Erklärung Übereilung Schutz Gestaltung Vertrag Wille Vorschrift Bürgschaft Sicherung Unterschrift Fälschung Urkunde Mangel