Unterrichtseinheit: Abgabe und Zugang der Willenserklärung Arbeitsblatt 1 Aufgabe 1 Entscheiden Sie, ob eine ausdrückliche (mündliche oder schriftliche) oder konkludente WE vorliegt. 1. Die A bietet ihrem Freund F am Telefon ihren Wagen für 5.000 Euro zum Kauf an. 2. Morgenmuffel M legt – wie jeden Morgen – stumm ein Euro auf den Kiosktresen (=Ladenkasse) und nimmt sich dafür eine Tageszeitung, die 1 Euro kostet. 3. Auf das schriftliche Angebot der Möbelfirma M schreibt Kundin K: „Hiermit bestelle ich den Schreibtisch Sekretär zu 4.000 Euro entsprechend dem mir unterbreiteten Angebot vom 1.10. 1996.“ 4. Der Bräutigam B schickt seiner Braut C den Verlobungsring ohne weitere Erklärung zurück. Aufgabe 2 Entscheiden Sie, ob eine WE, bzw. ein Rechtsgeschäft vorliegt. 1. A erklärt B, dass er jetzt spazieren gehen wolle. Liegt eine Willenserklärung vor? 2. A bietet B ein Auto zum Kauf an. B lehnt ab. Ist das Angebot des A ein Rechtsgeschäft? 3. A kündigt B. Der Kündigungsbrief geht bei der Post verloren. Liegt eine Kündigung vor? 4. A hat ein Testament errichtet, aber niemandem etwas davon gesagt. Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Arbeitsblatt 2 Aufgabe 1 Was ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung? Aufgabe 2 Wann ist eine empfangsbedürftige und eine nicht empfangsbedürftige WE zugegangen? Aufgabe 3 Was ist die Voraussetzung für die Abgabe einer nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung? Aufgabe 4 Wann ist eine schriftliche und eine mündliche Erklärung unter Abwesenden zugegangen? Aufgabe 5 Wann ist die mündliche Erklärung unter Anwesenden zugegangen? Aufgabe 6 In welchem Falle liegt keine schriftliche Erklärung unter Anwesenden vor? Arbeitsblatt 3 Aufgabe 1 Ergänzen Sie die Tabelle. Tragen Sie in die Tabelle den Zugang der Willenserklärung ein und entscheiden Sie, ob es sich um den Zugang gegenüber Abwesenden oder Anwesenden handelt. Zugang der Willenserklärung (der Zeitpunkt) Zugang gegenüber Abwesenden/ Anwesenden Brief im Briefkasten Einschreibebrief durch einen Postboten Telefax an eine Firma der postlagernd gesandte Brief telefonische Kündigungserklärung eines Mietverhältnisses (einer Maschine)auf den Anrufbeantworter nach Geschäftsschluss Fall: Martini – Eiskalt Adel, Best und Classe trafen sich an einem warmen Sommerabend zu einem Arbeitsessen im alten Gasthaus S. Dort bedient der Wirt Grau seine Gäste persönlich. Er brachte A, B und C die Speisekarten und nahm schon die Bestellung von Getränken entgegen. A und B wünschten ein Mineralwasser, während C erklärte: „Martini, dry (drei?!) aber bitte recht kühl!“ Als G darauf 3 Martini brachte, weigerten sich die Gäste, mehr als einen Martini abzunehmen. G bestand auf Bezahlung der 3 Martini. Zu Recht?