2. 2. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen(GER) Die Ziele des Fremdsprachenunterrichts ändern sich im Laufe der Zeit. Es geht nicht nur um erlernen von einzelnen Teilkompetenzen, sondern um Entwicklung von allen sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Muttersprachen. Deshalb entstand im Jahre 2000 auch der Gemeinsame europäische Referenzrahmen. Er wurde vom Rat für kulturelle Zusammenarbeit beim Europarat herausgegeben. Den Mittelpunkt des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens bilden Überlegungen und Vorschläge für die Gestaltung vom Fremdsprachunterricht und die Definition von sechs Niveaustufen -A1 (Breaktrough), A2 (Waystage) – elementare Sprachverwendung, B1 (Threshold), B2 (Vantage) – selbständige Sprachverwendung, C1 (Efective Operational Proficiency), C2 (Mastery) –kompetente Sprachverwendung. Auf allen sechs Niveaus wurden die Fertigkeiten Verstehen (Hören und Lesen), Sprechen (An Gesprächen Teilnehmen und Zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben definiert und zwar in Form von Kann-Beschreibungen (Raster siehe Anlage im Portfolio). Dieses Dokument des Europarats ermöglicht also, sprachliches Niveau der Lernenden zu vergleichen, die in verschiedenen Ländern und verschiedenen Bildungssystemen die Sprache lernen.