Die Europäische Kommission Die Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und wahrt. Innerhalb des institutionellen Systems der EU bildet sie die Antriebskraft: sie schlägt Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Aktionsprogramme vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich. Der Begriff "Kommission" wird in zweierlei Hinsicht verwendet: Erstens bezieht er sich auf die Mitglieder der Kommission, d.h. das Kollegium von Männern und Frauen, die von den Mitgliedstaaten und dem Parlament zur Leitung des Organs und zur Annahme seiner Beschlüsse eingesetzt werden. Zweitens bezeichnet der Begriff "Kommission" das Organ selbst und sein Personal. Informell werden die Mitglieder der Kommission "Kommissare" genannt. Es handelt sich um Persönlichkeiten, die zuvor in ihrem Herkunftsland ein politisches Amt - oft auf Ministerebene - ausgeübt haben. Als Mitglieder der Kommission sind sie aber verpflichtet, im Interesse der gesamten Union zu handeln, und dürfen keine Anweisungen von nationalen Regierungen annehmen. 1. Vorschläge für neue Rechtsvorschriften Der Vertrag räumt der Kommission das "Initiativrecht" ein. Mit anderen Worten ist die Kommission alleine für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften verantwortlich, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge zielen auf die Wahrung der Interessen der Union und ihrer Bürger und nicht auf die Interessen bestimmter Länder oder Industriezweige ab. Bevor die Kommission Vorschläge unterbreitet, muss sie sich mit neuen Gegebenheiten und Problemen, die sich in Europa entwickeln, vertraut machen und überlegen, ob diese am besten in EU-Vorschriften behandelt werden sollen. Aus diesem Grund ist die Kommission laufend in Kontakt mit einem breiten Spektrum an Interessengruppen und mit zwei beratenden Gremien - dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (der aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besteht) und dem Ausschuss der Regionen (der Vertreter der Gebietskörperschaften umfasst). Weiters holt sie auch Stellungnahmen von den nationalen Parlamenten und Regierungen ein. Die Kommission schlägt nur dann Aktionen auf EU-Ebene vor, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Problem dadurch wirksamer gelöst werden kann als durch nationale, regionale oder lokale Maßnahmen. Dieser Grundsatz, nach dem Angelegenheiten auf der niedrigsten möglichen Ebene behandelt werden sollen, wird als "Subsidiaritätsprinzip" bezeichnet. Wenn die Kommission jedoch zu dem Schluss kommt, dass europäische Rechtsvorschriften notwendig sind, arbeitet sie einen Vorschlag aus, der ihrer Überzeugung nach das Problem wirkungsvoll löst und einem möglichst breiten Spektrum von Interessen entspricht. Zur richtigen Behandlung der fachlichen Einzelheiten zieht die Kommission die Experten aus ihren verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu Rate. 2. Umsetzung der EU-Politik und des Haushalts Als Exekutivorgan der EU ist die Kommission für die Verwaltung des EU-Haushalts und der vom Parlament und vom Rat beschlossenen politischen Maßnahmen und Programme zuständig. Der Großteil der praktischen Arbeit und Ausgaben wird zwar von nationalen und lokalen Behörden durchgeführt, aber die Kommission ist für ihre Kontrolle verantwortlich. Ein Beispiel für ein Politikfeld, das die Kommission aktiv verwaltet, ist die Wettbewerbspolitik: die Kommission überwacht Kartelle und Fusionen und stellt sicher, dass die EU-Staaten ihren Industriebetrieben keine Subventionen gewähren, die den Wettbewerb verfälschen. Die Beispiele für EU-Programme, die von der Kommission umgesetzt werden, reichen von "Interreg" und "Urban" (zur Schaffung von grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen Regionen und zur Sanierung heruntergekommener Stadtviertel) bis zum Programm "Erasmus" zur Förderung des europaweiten Studentenaustauschs. Unter den wachsamen Augen des Rechnungshofes verwaltet die Kommission den Haushalt. Beide Organe verfolgen dabei das Ziel, eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten. Das Europäische Parlament erteilt der Kommission nur dann die Entlastung für die Durchführung des Haushaltsplans, wenn es mit dem Jahresbericht des Rechnungshofes zufrieden ist. 3. Durchsetzung des europäischen Rechts Die Kommission fungiert als "Hüterin der Verträge". Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit dem Gerichtshof über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten wacht. Wenn die Kommission feststellt, dass ein EU-Staat europäische Rechtsvorschriften nicht anwendet und somit seine rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ergreift sie Schritte, um diesen Verstoß abzustellen. Zuerst leitet sie einen rechtlichen Prozess ein, der als "Vertragsverletzungsverfahren" bezeichnet wird. Dabei richtet die Kommission ein amtliches Schreiben an die betreffende Regierung, in dem sie erläutert, worin ihrer Ansicht nach der Verstoß gegen das EU-Recht besteht, und setzt eine Frist für die Übermittlung einer detaillierten Stellungnahme an die Kommission. Wenn der Verstoß im Zuge dieses Verfahrens nicht abgestellt wird, muss die Kommission die Angelegenheit dem Gerichtshof übergeben, der Strafen verhängen kann. Die Urteile des Gerichtshofes sind für die Mitgliedstaaten und die Organe der EU bindend. 4. Vertretung der EU auf internationaler Ebene Die Europäische Kommission ist eine wichtige Sprecherin der EU auf internationaler Ebene. Dadurch können die EU-Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation "mit einer Stimme" sprechen. Ferner ist die Kommission auch für das Aushandeln völkerrechtlicher Verträge im Namen der EU verantwortlich. Ein Beispiel dafür ist das Abkommen von Cotonou, in dem die Bedingungen für eine bedeutende Hilfs- und Handelspartnerschaft zwischen der EU und den Entwicklungsländern in Afrika, in der Karibik und im Pazifikraum festgelegt sind.