L 8 Auf dem Amt A. Konversation 1. Haben Sie Erfahrungen mit den Ämtern? Diskutieren Sie im Kurs. 2. Ordnen Sie zu. Sie bekommen Kärtchen mit Begriffen und derer Erklärungen. Ordnen Sie sie zu. B. Kurze Lesetexte: Ämter Im Folgenden werden einige deutsche Ämter und derer Aufgaben vorgestellt. Lesen Sie die Texte und verbinden Sie sie mit den Bezeichnungen. die Aufenthaltsgenehmigung das Einwohnermeldeamt das Ausländeramt Einwohnermeldeamt die Arbeitserlaubnis das Standesamt 1. ……………………………. ……………………………. erfasst die Anschrift und den Wohnort jedes Bürgers einer Stadt oder Gemeinde. Außerdem bekommt man dort seinen Personalausweis oder seinen Reisepass. 2. Die An- / Ab- / Ummeldung Nach einem Umzug muss man sich innerhalb der ersten sieben Tage beim ………………… anmelden. Dafür braucht man den Personalausweis und die Abmeldung vom alten Wohnort, falls man die Gemeinde verlassen hat. Die neue Adresse wird auf dem Personalausweis vermerkt. 3 ……………………………. ……………………………. ist zuständig für die Angelegenheiten der Ausländer. Es entscheidet darüber, ob jemand in Deutschland bleiben darf oder nicht. Das ……………………. stellt Aufenthaltsgenehmigungen aus und bestimmt, ob jemand eine Arbeitserlaubnis bekommt. 4. …………………………….. Jeder, der nach Deutschland umzieht, braucht eine ………………………….. . Auch Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), ausländische Studenten und Au-Pairs brauchen eine ………………………., wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen. 5. ………………………………… In Deutschland brauchen Ausländer, die weder aus der EU kommen noch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben, eine ……………….. . Für die ………………………….. muss man einen Antrag beim Ausländeramt stellen. 6. ………………………….. In Deutschland findet die Eheschließung auf dem …………………… statt. Wenn ein Paar in Deutschland heiraten möchte, muss es sich persönlich beim ……………….. anmelden. Falls einer der Partner nicht mitkommen kann, muss er/sie eine schriftliche Erklärung unterschreiben. Das Paar sollte vorher einen Termin vereinbaren und nach den mitzubringenden Unterlagen fragen. Außerdem stellt das …………………. bei der Geburt eines Kindes eine Geburtsurkunde und beim Tod einer Person eine Sterbeurkunde aus. C. Lesetexte + Hörtexte: Mangelnde Deutschkenntnisse 1. Der folgende Text gibt Auskunft über die rechtliche Situation bei Sprachproblemen auf deutschen Ämtern. Bitte lesen Sie den Text, schreiben Sie die wichtigsten Vokabeln aus und geben Sie die wichtigsten Aussagen wieder! Rechtliche Regelung Antragsteller, die nicht ausreichend Deutsch können, werden gebeten, selbst jemanden mitzubringen, der ihnen auf dem Amt hilft. Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Dolmetscher. Deshalb gilt: Wer von einem Dolmetscher begleitet werden möchte, muss sich selbst darum kümmern und ihn aus eigener Tasche bezahlen. Die rechtliche Regelung wird damit begründet, dass die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist. Wichtige Vokabeln: ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. 2. Eine Mitarbeiterin einer deutschen Behörde, die viel Kontakt mit Antragstellern hat, erzählt, wie sie und ihre Kollegen versuchen, Menschen mit Sprachproblemen zu helfen. Lesen Sie den Text und erläutern Sie, welche Möglichkeiten vorgeschlagen werden, damit Menschen trotz sprachlicher Probleme auf dem Amt zurechtkommen! Lösungsvorschläge der Sachbearbeiter "Wenn jemand kein Deutsch kann, dann versuchen wir, auf Englisch oder Französisch mit ihm zu sprechen. Wir jüngeren Mitarbeiter können das fast alle. Schwieriger wird es natürlich mitunter bei älteren Sachbearbeitern, die häufig in der Schule keinen Fremdsprachenunterricht hatten – aber auch dann kann man ja oft einfach einen jüngeren Mitarbeiter rufen. Außerdem haben wir hier im Stadthaus ein Verzeichnis, in dem steht, welche Sprachen von welchen Mitarbeitern gesprochen werden und unter welchen Telefonnummern wir sie erreichen können. Im Notfall können wir sie dann dazu holen. Bei manchen Sprachen wird es natürlich schwierig, jemanden zu finden. Aber unsere Mitarbeiter sprechen inzwischen ziemlich viele Sprachen, zum Beispiel haben wir auch eine Mitarbeiterin, die Griechisch spricht." a) ………………………………………….. b) ………………………………………….. c) ………………………………………….. d) ………………………………………….. 3. Hörtexte: Audio 1, Audio 2 http://www.dw.de/06-erfahrungen-mit-%C3%A4mtern/a-3273852 Hören Sie sich folgende 2 Aussagen an und sagen Sie, welche Erfahrungen der Mann auf dem Amt gemacht hat. 4. Hörtext: Erfahrungen einer Sachbearbeiterin Das Audio ist ein Interview mit einer Mitarbeiterin des Bürgeramtes in Bonn. Sie ist Sachbearbeiterin und hat daher häufig Kontakt zu in- und ausländischen Antragstellern. Sie äußert sich zum Umgang mit sprachlichen Schwierigkeiten. Versuchen Sie zu verstehen, von welchen Lösungsmöglichkeiten die Rede ist! http://www.dw.de/07-mangelnde-deutschkenntnisse/a-3274133 D. Beim Amt melden – ausländische Studenten Internationale Studierende, die neu nach Deutschland kommen, müssen zunächst ein paar wichtige bürokratische Angelegenheiten regeln. Wer ein Zimmer oder eine Wohnung in Deutschland gefunden hat, muss sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist eine Pflicht für jeden, der in Deutschland eine Wohnung bezieht oder innerhalb Deutschlands umzieht. Wer sich erfolgreich angemeldet hat, erhält eine Meldebescheinigung. Aus ihr geht hervor, dass man unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Man benötigt die Meldebescheinigung für verschiedene Anlässe, zum Beispiel, wenn man ein Bankkonto eröffnen oder einen Bibliotheksausweis beantragen möchte. Für die Anmeldung benötigt man folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, eventuell mit Visum Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters, dass Sie eingezogen sind Manchmal benötigt man weitere Unterlagen, wie zum Beispiel die Immatrikulationsbescheinigung. Beim Akademischen Auslandsamt kann man nachfragen, was genau verlangt wird. Dort erhält man auch die Adresse des Einwohnermeldeamtes. Aufenthaltserlaubnis Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie erhalten bereits bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht. Unter Umständen müssen sie aber nachweisen, dass sie krankenversichert sind und ihr Studium finanzieren können. Wer nicht aus den oben genannten Ländern stammt, muss sich bei der Ausländerbehörde melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ähnlich wie das Visum zweckgebunden. Internationale Studierende benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, wenn sie bereits eine Zusage für einen Studienplatz haben. Andernfalls können sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung beantragen, die später umgewandelt werden kann. Aufenthaltserlaubnis: Welche Unterlagen benötige ich? Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt man folgende Unterlagen: Reisepass, eventuell mit Visum Biometrisches Passfoto Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis) Krankenversicherungsschutz Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für jeweils zwei Jahre ausgestellt. Sie muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung richtet sich danach, ob Sie regulär studieren, d.h. Prüfungen ablegen und Credit Points erwerben. Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie Ihr Studium ernst nehmen und in einer angemessenen Zeit abschließen können. Mehr Informationen dazu gibt es im Merkblatt „Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern“. Was sonst noch wichtig ist für den Start Bankkonto: Mit einem deutschen Bankkonto lassen sich regelmäßige Zahlungen, wie Miete und Versicherungen, deutlich einfacher regeln. Die meisten Banken bieten kostenlose Girokonten für Studierende, sogenannte Studentenkontos, an. Zahlungsweisen: In Deutschland wird im Vergleich zu anderen Ländern eher bar bezahlt, gerade bei kleineren Beträgen. Auch die Zahlung per EC-Karte ist weit verbreitet und bei alltäglichen Einkäufen, wie zum Beispiel im Supermarkt, üblich. Führerschein: Ausländische Führerscheine bleiben für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten in Deutschland gültig, eventuell benötigt man eine deutsche Übersetzung oder einen internationalen Führerschein. Nach sechs Monaten verlieren außereuropäische Führerscheine meist ihre Gültigkeit und der deutsche Führerschein muss nachgemacht werden. E. Beamtenwitze 1. Lesen Sie die Witze und beantworten Sie: Was wird über Beamte ausgesagt? Gibt es in Ihrem Land auch solche oder ähnliche Witze? Fragt der Besucher den Abteilungsleiter im Amt: "Wie viele Menschen arbeiten hier eigentlich?" − "Hm, ich schätze so etwa die Hälfte!" Sitzen zwei Beamte zusammen im Büro. "Was hältst du davon, wenn wir uns ein Aquarium kaufen?" − "Meinst Du nicht, das bringt zu viel Hektik ins Büro?" Warum sind die Beamten die Träger der Nation? – Einer ist träger als der andere. 2. Lesen Sie den folgenden Witz und kreuzen Sie an, was der Witz aussagt (Mehrfachnennungen sind möglich)! Wie lautet das Morgengebet eines Beamten? "Lieber Gott, mach mich nicht zuständig!" 1. Oft erhält man auf Ämtern eine gewünschte Auskunft nicht sofort. 2. Beamte haben einen sehr guten Ruf. 3. Bei Problemen findet man auf Ämtern schnell Hilfe. 4. Viele Beamte haben keine Lust zu arbeiten. (Der letzte Witz knüpft an die Erfahrung vieler Menschen in Deutschland an, die sich mit einer Bitte an ein Amt wenden und von einem Sachbearbeiter die Antwort bekommen: "Ich bin dafür nicht zuständig, da müssen Sie erst zu Amt XY gehen." Für viele Menschen ist nicht nachvollziehbar, wie die Zuständigkeiten verteilt sind. Deshalb wird Ämtern und ihren Sachbearbeitern bisweilen auch Willkür unterstellt.) F. Dialoge Führen Sie kurze Gespräche, Instruktionen erhalten Sie von Ihrem Lehrer. G. Wiederholung des Wortschatzes Sie bekommen ein extra Blatt mit den Übungen.