Tuchfabrik Namiest Folio 3: And as k. k. mährisch-schlesischen Gouverneur Herrn Grafen von Ugarte Hoch und wohlgeborener Graf! Die k.k. privilegierte Namiester Tuchfabriks-Companie bittet abermal, daß den nun angeworbenen 10 bis 15 ausländischen Tuchmachern unter Anführung eines sicheren Delhaes der Eintritt und die Uiberkunft nach Namiest erlaubet; sofort wegen ihrer Hereinlassung in Zeiten das Nöthige nach Eger verfüget werden möge. Da nun die Fabriksdirektion laut der Anlage für erwähnte Ankömmlinge, wie die vorigen zu hatten erkläret; so gebe ich unter einem den böhmischen Herren Landeschef die Weisung, wegen deren Passierung über die Gränze und weiterer Instradierung nach Namiest die Verfügung zu treffen, und entstehe nicht Eurer Exzellenz davon die Nachricht zu geben. Ich habe die Ehre mit vollkommener Hochachtung zu verharren. Wien am 18ten Junius 1798. In Abwesenheit des H. Staats- und Polizeiministers gehorsamster Diener Saurau