Sächsisch ist kein Kündigungsgrund Düsseldorfer Arbeitsgericht gibt 59jährigem Handelsvertreter für Geldschränke recht Düsseldorf/Berlin (dpa). Sächsisch ist kein Kündigungsgrund. Das hat das Düsseldorfer Arbeitsgericht gestern klargestellt. Die 6. Kammer gab mit ihrem Urteil einem 59jährigen Handelsvertreter für Geldschränke recht, der unter anderem wegen seines sächsischem Dialekts seinen Job verlieren sollte. "Die haben mich als Ossi zum Abschuss freigegeben", klagte der Sachse. Vier Jahre lang hatte der 59jährige in Sachen Tresore die neuen Länder bereist und dabei beachtliche Erfolge erzielt. "Doch mit dem wirtschaftlichen Niedergang in den neuen Ländern ging auch die Nachfrage zurück", berichtete er. Sein Arbeitgeber, eine Ratinger Firma, schloß daraufhin das Verkaufsgebiet Ost und schickte dem Mann die Kündigung. Doch der ging zum Betriebsrat und pochte auf die Regeln des Sozialplans. Schließlich sei er älter und länger in der Firma als seine beiden Kollegen, die in den Verkaufsgebieten Nord und Süd tätig seien. Leipziger Volkszeitung, 20. Mai 1998 Ausdrücklich erklärte der 59jährige seine Bereitschaft, auch im Westen zu arbeiten -- doch damit stieß er bei der Ratinger Firma auf wenig Gegenliebe. Geldschränke- Verkauf sei Vertrauenssache, argumentierte die Geschäftsleitung. Deshalb setze man im Westen auf die bewährten Handelsvertreter. Außerdem werde der Kläger mit seinem "starken sächsischen Akzent" von den Kunden im Westen nicht akzeptiert. Doch das beeindruckte die 6. Kammer des Arbeitsgerichts nicht. "Kein Kunde wird seine Entscheidung vom Dialekt des Verkäufers abhängig machen", erklärte der vorsitzende Richter. Der 59jährige lehnt die anschließend angebotene Abfindung von 30 000 Mark ab und akzeptierte statt dessen eine befristete Weiterbeschäftigung für ein halbes Jahr.