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Kosta Abstract Peter Kosta (University of Potsdam, Germany) The Problem of Language Minorities in the European Council – between Protection, Revitalization and Necessity of Saving Costs (the Example of the Sorbs/Wends in Germany) The article is concerned with the minority language Sorbian/Lusatian within the context of the ‘Charta of European Minority and Regional Languages’ (1999). After an extended overwiev of the history and the demographic, ethnic and sociolinguistic situation of the Sorbs/Wends in Upper and Lower Lusatia, we analyze the present situation of Lower Lusatia including a perspective of external and internal means of support and how to protect a highly endangered minority language. The objective and subjective factors of language death are confronted with the measures that have been taken recently over a decade or so in order to revitalize a language and thus to avoid a loss of the major means of identity of a nation/ an ethnic group – their mother tongue. Peter Kosta (Universität Potsdam) Das Problem der sprachlichen Minderheiten im Europarat – zwischen Schutz, Revitalisierung und Sparzwang (am Beispiel der Sorben in Deutschland). Vorwort Seit dem 1. Januar 1999 sind die Ausführungsbestimmungen der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ des Europarats in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Charta werden die in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- und Minderheiten-sprachen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert. Geschützt wird zum einen das Recht, im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit eine Regional- und Minderheitensprache zu benutzen. Zum anderen enthält die Charta Verpflichtungen, Gelegenheiten für die Nutzung von Regional- und Minderheitensprachen zu schaffen und durch entsprechende bildungspolitische Maßnahmen auch finanziell und ideell zu unterstützen. Bund und Länder gewährleisten durch die Übernahme von konkreten Verpflichtungen den Schutz der Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch in ihrem jeweiligen Sprachgebiet sowie des Romanes der deutschen Sinti und Roma. Als Regionalsprache wird Niederdeutsch geschützt. Zur Vorgeschichte und zum Gesetzesentwurf der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992 (im Folgenden Europäische Charta) Die Arbeiten an der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen gehen insbesondere auf Initiativen der parlamentarischen Versammlung des Europarates und der ständigen Konferenz der Kommunal- und Regionalbehörden Europas (CLRAE) zurück. Ein Ad-hoc-Sachverständigenausschuss für Regional- oder Minderheitensprachen (CAHLR) erstellte nach längeren Vorarbeiten für das Ministerkomitee des Europarates den endgültigen Wortlaut der Charta. Am 25. Juni 1992 nahm das Ministerkomitee die Charta als Konvention an und legte sie am 5. November 1992 in Strassburg zur Zeichnung auf. Österreich hat die Charta am 5. November 1992 unterzeichnet. Bis zum 20. November 2000 haben zwölf Mitgliedstaaten (Frankreich, Island, Italien, Luxemburg, Malta, die frühere jugoslavische Republik Mazedonien, Österreich, Rumänien, Spanien, Ukraine, das Vereinigte Königreich, Zypern) die Charta unterzeichnet und elf Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Finnland, Kroatien, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Slowenien, Schweden, Schweiz, Ungarn) die Charta ratifiziert. Das Ministerkomitee erteilte die Zustimmung zur Veröffentlichung des Erläuternden Berichts. Dieser enthält Hinweise auf die Bedeutung, den Zweck und die Vorgeschichte der Charta und seine einzelnen Bestimmungen. Der Erläuternde Bericht zeichnet die bis ins Jahr 1957 zurückreichenden Initiativen des Europarates zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen im Einzelnen nach. Danach gingen diese Initiativen von der Tatsache aus, dass es im Hoheitsgebiet vieler europäischer Länder regional ansässige autochthone Gruppen gäbe, die eine andere Sprache als die Mehrheit der Bevölkerung sprechen. Dies sei eine natürliche Folge geschichtlicher Abläufe, bei denen die Bildung von Staaten nicht nach rein sprachbezogenen Grundsätzen stattgefunden hat. Die demographische Situation solcher Regional- oder Minderheitensprachen sei sehr unterschiedlich; die Zahl derjenigen, die diese Sprache sprechen, reiche von einigen Tausend bis zu mehreren Millionen Menschen, und ebensolche Unterschiede gäbe es in Bezug auf Recht und Praxis der einzelnen Staaten hinsichtlich dieser Sprachen. Jedoch sei vielen gemeinsam, dass sie mehr oder weniger gefährdet seien. Seit vielen Jahren haben daher verschiedene Gremien innerhalb des Europarates ihre Besorgnis über die Lage der Regional- oder Minderheitensprachen zum Ausdruck gebracht. Zwar enthält die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Art. 14 den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und verbietet – im Hinblick auf den Genuss der durch die Konvention gewährleisteten Rechte und Freiheiten – unter anderem die Diskriminierung auf Grund der Sprache oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Damit wird aber nur ein Recht für den Einzelnen eingeräumt, keiner Diskriminierung unterworfen zu werden, nicht jedoch ein System, das einen positiven Schutz für Minderheitensprachen vorsieht. Zielsetzung, Inhalt und Gliederung der Charta Wie in der Präambel erläutert, ist der Hauptzweck der Charta kultureller Natur. Die Charta soll die Regional- oder Minderheitensprachen als einen bedrohten Aspekt des europäischen Kulturlebens schützen und fördern. Aus diesem Grund enthält sie nicht nur ein Diskriminierungsverbot hinsichtlich Benutzung dieser Sprachen, sondern sieht auch Maßnahmen vor, die die positive Unterstützung für diese Sprachen anbieten: Es geht darum, im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen die Benutzung der Regional- oder Minderheitensprachen im Bildungswesen und in den Medien sicherzustellen und ihre Benutzung im Justiz- und Verwaltungsbereich, im Wirtschafts- und Sozialleben sowie bei kulturellen Tätigkeiten zu erlauben bzw. zu fördern. Mit der Charta sollen Regional- oder Minderheitensprachen, nicht jedoch sprachliche Minderheiten, geschützt und gefördert werden. Daher wird die Betonung auf die kulturelle Dimension sowie die Benutzung einer Regional- oder Minderheitensprache in allen Lebensaspekten ihrer Benutzer gelegt. Die Charta sieht für diejenigen, die Regional- oder Minderheitensprachen sprechen, keine Individual- oder Kollektivrechte vor. Dennoch werden die Verpflichtungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Status dieser Sprachen und die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die in Übereinstimmung mit der Charta stehen müssen, einen offensichtlichen Einfluss auf die Lage der betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihre einzelnen Mitglieder haben. Die Charta befasst sich nicht mit der Lage neuer, oft nicht europäischer Sprachen, die in jüngster Zeit in den Unterzeichnerstaaten als Ergebnis von Wanderungsbewegungen, in Erscheinung getreten sind. Der CAHLR war der Auffassung, dass diese Probleme gesondert, gegebenenfalls in einer eigenen Übereinkunft, behandelt werden sollten. Der Schutzgegenstand der Charta ist die Sprache, genauer die Regional- oder Minderheitensprache. Der Begriff der Sprache, wie er in der Charta verwendet wird, konzentriert sich in erster Linie auf die kulturelle Aufgabe der Sprache. Daher wird sie nicht subjektiv in einer Weise definiert, dass ein Individualrecht geschützt wird, d.h. das Recht, „seine eigene Sprache“ zu sprechen, wobei es jedem Einzelnen überlassen bleibt, diese Sprache zu bestimmen. Auch wird keine politisch-soziale oder ethnische Definition gegeben, in der man die Sprache als Kommunikationsmittel einer bestimmten sozialen oder ethnischen Gruppe beschreiben könnte. Da das Ziel der Charta nicht darin besteht, die Rechte ethnischer/kultureller Minderheitengruppen festzulegen, sondern darin, die Regional- oder Minderheitensprachen als solche zu schützen und zu fördern, kann die Charta davon absehen, den Begriff sprachlicher Minderheiten zu definieren. Der CAHLR entschied sich für den Ausdruck „Regional- oder Minderheitensprachen“, den er anderen Ausdrücken wie „weniger verbreitete Sprachen“ vorzog. Das Adjektiv „regional“ bezeichnet Sprachen, die in einem begrenzten Teil des Hoheitsgebiets eines Staates gesprochen werden, in dem sie außerdem von der Mehrheit der Bürger gesprochen werden können. Der Ausdruck „Minderheiten-“ bezieht sich auf Situationen, in denen die Sprache entweder von Personen gesprochen werden, die nicht auf einen bestimmten Teil des Hoheitsgebietes eines Staates konzentriert sind, oder von einer Personengruppe, die zwar auf einen Teil des Hoheitsgebietes des Staates konzentriert ist, jedoch der Bevölkerung in dieser Region, welche die Mehrheitssprache des Staates spricht, zahlenmäßig unterlegen ist. Beide Ausdrücke beziehen sich daher auf tatsächliche Umstände und nicht auf Rechtsbegriffe und gelten auf jeden Fall für die Lage in einem bestimmten Staat (z.B. kann eine Minderheitensprache in einem Staat eine Mehrheitssprache in einem anderen Staat sein). Nähere Ausführungen finden sich in den Erläuterungen zu Art. 1, der – unter anderem – eine Legaldefinition des Begriffs „Regional- oder Minderheitensprachen“ enthält. Die Charta gliedert sich zunächst in einen Teil I (Allgemeine Bestimmungen) und einen Teil II (Ziele und Grundsätze in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1), der insbesondere einen gemeinsamen Kern von Grundsätzen festlegt, der auf alle Regional- oder Minderheitensprachen Anwendung findet. Andererseits enthält Teil III (Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitensprachen im öffentlichen Leben im Einklang mit den nach Art. 2 Abs. 2 eingegangenen Verpflichtungen) der Charta eine Reihe von besonderen Bestimmungen, die den Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen in den verschiedenen Bereichen des Lebens der Gemeinschaft betreffen: Die einzelnen Staaten können innerhalb bestimmter Grenzen frei entscheiden, welche dieser Bestimmungen auf jede der innerhalb ihrer Grenzen gesprochenen Sprachen angewendet werden sollen. In dem letzten Tätigkeitsbericht der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV/FUEN) von 2008 gibt der FUEV-Präsident Hans Heinrich Hansen eine negative Bilanz[1] für den europäischen Minderheitenschutz: „Als Vertreter einer der schwächsten Gruppen der Gesellschaft, nämlich der autochthonen, nationalen Minderheiten in Europa, kann man ob der Zahlen und finanziellen Möglichkeiten für die verschiedenen Rettungspläne für die Finanzwirtschaft nur staunen. Es bleibt unsere Hoffnung, dass die Regierungen Europas nicht die aktuelle Krise dafür nutzen werden, um die Förderung für die Minderheiten zu reduzieren. 2008 hat sich nämlich ein Trend verdichtet, den wir als europäische Dachorganisation der autochthonen, nationalen Minderheiten seit geraumer Zeit mit Sorge betrachten. Die Frage der Minderheiten und des Minderheitenschutzes nimmt immer weniger Raum in der europäischen Diskussion ein. Nach der EU-Erweiterung, bei der bekanntlich die Frage des Minderheitenschutzes in Form der Kopenhagener Kriterien eine entscheidende Rolle spielte, ist das Thema nun nur am Rande aktuell. Bis auf die großen Konfliktfelder Kosovo / Kosova sowie der im August 2008 ausgebrochene Georgien-Krieg ist die Frage der autochthonen Minderheiten nur ein Randphänomen gewesen. Das sollte sich 2009 ändern. Die Nationalstaaten in Europa haben das ureigene Interesse daran, ihre Minderheiten zu schützen und aktiv zu fördern. Nicht nur, um damit die sprichwörtliche Vielfalt Europas zu sichern, sondern Minderheitenpolitik ist Friedenspolitik - davon haben wir 2008 leider zu wenig gesehen.“ (Tätigkeitsbericht FUEV, Minderheitenschutz 2008 - ein Rückblick 2008, 3) Der folgende Artikel beschäftigt sich u. a. mit folgenden Teilen: * Diachroner Teil I: Geographische, demographische, historische und sprachpolitische Charakteristik und Entwicklung des Ober- und Niedersorbischen; * Synchroner Teil II: Gegenwärtiger Zustand des Niedersorbischen/Wendischen als Minderheitensprache im Land Brandenburg unter dem Blickwinkel seiner gegenwärtigen rechtspolitischen Lage und Vitalität. Teil I: Diachronie des Sorbischen/Wendischen 1.Der Fall Sorbisch in Deutschland 1.1.1 Überblick und geographische Lage 180px-Sorben_Siedlungsgebiet_Karte Die Sorben (obersorb. Serbja, niedersorb. Serby, deutsch auch Wenden) sind ein westslavisches Volk im Osten Deutschlands und genießen den Status einer nationalen Minderheit. Sie bewohnen die Niederlausitz (im Bundesland Brandenburg) mit dem kulturellen Zentrum Cottbus (Chóśebuz) sowie die Oberlausitz (im Bundesland Sachsen) mit dem Kulturzentrum Bautzen (Budyšin). Das Niedersorbische (auch Wendische) und das Obersorbische genießen den Status einer offiziell anerkannten Standardsprache (Schriftsprache). Als kleinstes westslavisches Volk (aktive Sprecher zwischen ca. 10.500-12.000 Niedersorben/Wenden und 40.000 bis 50.000 Obersorben) ist die Kultur und insbesondere Sprache der Sorben vor dem Aussterben bedroht. Das Kerngebiet der heutigen sorbischen Besiedlung der Oberlausitz ist deckungsgleich mit dem Stammesgebiet der ebenfalls durch einen bayerischen Geographen erwähnten Milzener. Dieses wird durch über 60 Burganlagen gekennzeichnet, die zwischen Queis und Pulsnitz verbreitet sind. Das Siedlungsgebiet der Niederlausitzer Sorben entspricht jenem des für die Landschaft namengebenden slavische n Stammes der Lusizi (oder Lusitzer) und wird ebenfalls durch zahlreiche Burganlagen gekennzeichnet. Archäologische Ausgrabungen der jüngeren Vergangenheit sowie zahlreiche archäologische Fundstücke weisen darauf hin, dass die Mehrzahl der Burgen in der Ober- und Niederlausitz erst im ausgehenden 9. und frühen 10. Jahrhundert errichtet wurden. Dies bezeugen dendrochronologisch untersuchte Holzfunde aus den Burgen sowie aus Brunnenanlagen. Archäologische Hinweise für eine ältere Besiedlung fehlen vollständig. 1.1.2 Kurzer Abriss sorbischer Geschichte bis 1949 1.1.2.1 Die Vor- und Frühgeschichte Als Sorben (surbi, sorabi[2]) wurden im Früh- und Hochmittelalter zunächst alle westslavischen Stämme zwischen Saale und Mulde bezeichnet, die im 8. Und 9. Jahrhundert im Zuge der Völkerwanderung und politischer Verschiebungen in die Nachbarschaft der Elbslaven und der Franken gerieten. Der Begriff "Wenden" geht auf die römischen Geschichtsschreiber Plinius den Älteren und Tacitus sowie den griechischen Geographen Ptolemaios zurück, die alle slavischen Stämme, die im ersten Jahrhundert n. Chr. zwischen den Karpaten und der Ostseeküste auftauchten, als Venedi bezeichneten. Während die Sorben (Wenden) in der Oberlausitz in der Mehrheit diesem Begriff heute einen pejorativen (abwertenden) Charakter beimessen und ihn deshalb zur Selbstbezeichnung nicht gebrauchen, verwenden die Niedersorben zu ihrer deutschsprachigen Selbstbezeichnung die Begriffe "Sorben" und "Wenden" nebeneinander. Dabei muss betont werden, dass in der sorbischen (wendischen) Eigenbezeichnung diese Unterschiede keine Rolle spielen, da sie hier nur Serb (Substantiv maskulin) bzw. Serbowka (Substantiv feminin) und serbski (Adjektiv maskulin) lautet. Die Ergebnisse der archäologischen Forschung und der Sprachwissenschaft zeigen, dass sich die Elbslaven zwischen Saale und Neiße kulturell sehr nahe gestanden haben; das Gleiche gilt auch für die Beziehungen nach Schlesien und Böhmen. Nach Süden bildeten vor allem die Täler von Elbe und Neiße eine kulturelle Brücke. In der sogenannten Fredegar-Chronik werden für 631/32 erstmals Wenden erwähnt, die „zu wiederholten Malen in Thüringen und anderen Gauen (pagi) des Frankenreiches einfielen, um sie auszuplündern; ja sogar Dervanus, der Dux des Volkes der Sorben (Dervanus dux gente Surbiorum), die von slavischer Herkunft waren und schon von jeher zum Reiche der Franken gehört hatten, unterstellte sich mit seinem Volk dem mährischen Reich Samos. Nach weiteren Überfällen wurde der Dux Radulf, der Sohn Chamars, durch Dagobert als Dux in Thüringen eingesetzt, um die Wenden zu bekämpfen, doch verbündete sich Radulf bald darauf mit den Slaven.“ Während es in Böhmen und Mähren seit dem späten 7. Jahrhundert zu ersten Reichsbildungen und seit dem 9. Jahrhundert zur Entstehung stabilerer frühfeudaler Staatsgebilde kam, gab es bei den Slaven zwischen Saale und Neiße bis zur Eroberung durch die Deutschen keine überregionalen politischen Strukturen. Die Slaven lebten vornehmlich als Bauern in kleinen Stammesverbänden, die jeweils nur einige Dutzend recht kleiner dörflicher Siedlungen umfassten. Die Gesellschaft der WestSlaven war aber schon deutlich in die Masse abhängiger Bauern und eine schmale adlige Herrschaftsschicht gegliedert. Aus der letzteren rekrutierten sich auch die Stammes- oder Gaufürsten, die in den fränkischen Quellen meist dux (= Herzog, Fürst) genannt werden. 1.1.2.2 Die Sorben im Hochmittelalter Nachdem Heinrich I. 926 einen zehnjährigen Waffenstillstand mit den Ungarn geschlossen hatte, nahm er die Ausdehnung seiner Macht an der Ostgrenze des Reiches in Angriff. 927 bis 929 führte er einen groß angelegten erfolgreichen Feldzug zur Unterwerfung der slavische n Stämme östlich der Elbe. Seinen Vormarsch sicherte der König durch die Anlage zahlreicher Burgen. Die wichtigste dieser Gründungen war 928/929 Meißen. Zum Reich gehörte nun das gesamte sorbische Siedlungsgebiet inklusive der von den Lusici und Milzenern bewohnten Länder, der späteren Nieder- bzw. Oberlausitz. Seit dieser Zeit leben die Sorben in engem Kontakt und in Gemeinschaft mit ihren deutschen Nachbarn. Davon wurde die sorbische Geschichte entscheidend geprägt. Zu Beginn der frühen Neuzeit wurde der Volksname Sorben allmählich auf die siedelnden Lusici (= Niedersorben/Wenden) und Milzener (Obersorben) übertragen, die in den früh- und hochmittelalterlichen Quellen noch deutlich von den Sorben geschieden wurden. Wichtiger blieb bis ins 19. Jahrhundert hinein aber die deutsche Bezeichnung Wenden, die von Anfang an ein Oberbegriff für die östlich der alten Reichsgrenze lebenden slavische n Völker gewesen war. In der Sprachwissenschaft werden heute die Sprachen der südlichen ElbSlaven bzw. deren überlieferte Reste insgesamt als sorbisch bezeichnet. Gero, der von Kaiser Otto I. 937 eingesetzte Markgraf der Sächsischen Ostmark (sie umfasste das gesamte Gebiet zwischen Elbe, Havel und Saale) führte die gewaltsame Unterwerfung der Sorben fort. 939 lud er 30 slavische Fürsten zu einem Gastmahl ein und ließ sie ermorden. Die Bluttat, die in dem epischen Werk des Niedersorben Mato Kosyk beschrieben wird (vgl. Kosta/Norberg 2003) hatte einen Aufstand der Slaven zur Folge. In mehreren Kriegszügen besiegte Graf Gero bis 965 die Milzener, Lusici und Liutizen und dehnte die deutsche Herrschaft bis an die Oder aus. Während die Slaven im heutigen Brandenburg ihre Selbstständigkeit durch einen großen Aufstand 983 noch einmal für längere Zeit zurückgewinnen konnten, war die Unterwerfung der Sorben endgültig. Die Herrschaft über die Lausitz und den Gau Milska wurde den Deutschen nur noch einmal (1002) durch den Polenherzog Bolesław Chrobry für einige Jahre erfolgreich streitig gemacht. Aber auch Bolesław behandelte die Sorben als unterworfenes Volk. Im 10. Jahrhundert begann die christliche Kirche bei den Slaven im Elbe-Saale-Gebiet und in der Lausitz mit der Missionierung. Die Befestigung der deutschen Herrschaft und die Schaffung kirchlicher Strukturen gingen dabei Hand in Hand. Kaiser Otto II. gründete 968 das Erzbistum Magdeburg mit den Suffragen Zeitz, Merseburg und Bistum Meißen. Sorben, Milzener und Lusici mussten dem Bischof von Meißen den Zehnt entrichten. Parallel erfolgte unter den Markgrafen der sorbisch besiedelten Gebiete – die große Mark Geros war nach seinem Tod in mehrere kleinere Territorien untergliedert worden (Nordmark, Mark Lausitz, Mark Meißen, Mark Zeitz und Mark Merseburg) – die Einrichtung von Burgwarden. Die unterworfenen Gebiete wurden an deutsche Adelige zu Lehen gegeben, die neuen Herren errichteten Burgen und erhielten Abgaben von den zugehörigen slavische n Dörfern. Die einzelnen Herrschaftsbezirke wurden Burgward genannt. Zum Teil trat der deutsche Adel dabei nur die Nachfolge der sorbischen Stammesfürsten an. Die ehemalige slavische Führungsschicht war durch die vorangegangenen Kriege dezimiert, ihre Reste wurden in untergeordnete Stellungen abgedrängt. Noch lange gab es slavische župane. Diese Richter entschieden nach dem alten sorbischen Gewohnheitsrecht über die unterworfene Bevölkerung. Wie auch die in der Oberlausitz noch im 16. Jahrhundert vorhandenen Lehnbauern, so waren die Župane möglicherweise Nachfahren des sorbischen Adels. Anders als etwa in Mecklenburg kam es in der Mark Meißen oder in den Lausitzen kaum vor, dass Slaven in den Ritterstand aufstiegen. Für die Masse der sorbischen bäuerlichen Bevölkerung änderten sich die Lebensumstände zunächst wenig. Wie schon vor der deutschen Eroberung waren sie Leibeigene, hatten kein Besitzrecht an den bewirtschafteten Äckern und mussten hohe Abgaben an den Lehnsherren leisten – mindestens ein Drittel ihrer Erträge. Dazu kam nun aber noch der Zehnte für die Kirche. Umstritten ist in der Forschung, ob weitere Leistungen (Spanndienste, Wachdienst oder Wachkorn für den Burgherren u. a.) erst unter der deutschen Herrschaft eingeführt wurden oder schon davor existiert hatten. Die deutschen Lehnsherren ließen ihre Untertanen weiter unter dem slavische n Gewohnheitsrecht leben, denn dadurch war deren Rechtsstellung bedeutend schlechter als die der deutschen Bauern, die unter sächsischem Recht standen. 180px-Ostsiedlung Deutsche Besiedlung slavische n Gebietes ca. 1200–1300, im Zentrum die Lausitz 1.1.2.3 Vom 12. bis zum 15. Jahrhundert Nach den zahlreichen Kriegen des 10. und am Beginn des 11. Jahrhunderts verlief die Integration des sorbischen Siedlungsgebiets in das Reich in der folgenden Zeit auf friedliche Weise. Der König, die Markgrafen und nicht zuletzt die kirchlichen Institutionen förderten den so genannten Landesausbau. Westlich der Elbe (zum Beispiel im Pleißner- und im Osterland) begann die Kolonisation durch deutsche Bauern aus verschiedenen Teilen des Reiches um 1100. Die sorbischen Einwohner wurden nicht vertrieben, vielmehr entstanden die neuen deutschen Dörfer fast immer auf gerodeten Flächen. An strategisch günstigen Stellen (z. B. Flussübergängen), die bereits besiedelt waren, erweiterte man die bereits bestehenden slavische n Siedlungen. Dies geschah unter anderem in Meißen, Leipzig oder Grimma. An solchen Orten überflügelten die neuen deutschen Kaufmannssiedlungen und späteren Städte bald das alte slavische Dorf. Solche Orte wurden schnell zum Ausgangspunkt für die Assimilierung der Slaven. Von Bedeutung war dabei auch die rechtliche Situation. Da, wie bereits geschildert, das sächsische Recht für die Bauern günstiger war als das alte slavische , strebten viele sorbische Bauern danach, nach dem Recht der Einwanderer behandelt zu werden. Für das deutsche Bürgerrecht in den Städten gab es keine slavische Entsprechung, so dass, wer Bürger sein wollte, früher oder später auch die deutsche Sprache annehmen musste. Westlich der Elbe war die Verdrängung der sorbischen Sprache im 14. Jahrhundert weitgehend abgeschlossen. So wurde 1327 in Leipzig und 1377 in Altenburg, Zwickau und Chemnitz, 1425 im Fürstentum Anhalt der Gebrauch der sorbischen Sprache vor Gericht verboten. (Diese Maßnahmen beweisen allerdings auch, dass es zu dieser Zeit noch Sorben gab, sonst hätten diese Verbote keinen Sinn gehabt.) In den Lausitzen waren die Rodungen in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts vor allem von sorbischen Bauern getragen worden. In dieser Zeit entstanden z. B. viele neue Orte im Gebiet um Hoyerswerda. Die Erweiterung des Kulturlands vergrößerte und stabilisierte in dieser Gegend das sorbische Sprachgebiet, das sich zu Zeiten Martin Luthers noch bis vor die Tore Wittenbergs erstreckte. Unter den böhmischen Königen intensivierte sich Mitte des 12. Jahrhunderts der Landesausbau in der Oberlausitz, der von den Königen und den Meißener Bischöfen quasi im Wettbewerb betrieben wurde. Deutsche Bauern wurden vermehrt ins Land geholt; diese rodeten große Waldgebiete im Süden und Osten des Landes und legten zahlreiche neue Dörfer an. Weil durch Rodung die Herrschaftsgebiete der Adligen erst einen Wert bekamen, erhielten die Kolonisten ihre Bauerngüter als Erbe, während die Bauern in alten sorbischen Orten oft Leibeigene blieben. Die eingewanderten Deutschen mussten nur geringe Zinsen an die Grundherren zahlen und wenige Dienste für sie verrichten. Auch hatten sie mehr Boden zur Verfügung als die Bauern im sorbischen Altsiedelgebiet. Die neuen (meist deutschen) Dorfgemeinden konnten ihre Angelegenheiten außerdem relativ autonom regeln. Insofern sorbische Bauern beim Landesausbau beteiligt waren, genossen sie aber dieselben Rechte wie die deutschen Kolonisten. Abgesehen von den Städten, die sich, wie bereits geschildert, vor allem aus rechtlichen Gründen schon frühzeitig zu deutschsprachigen Inseln entwickelten, blieben die Lausitzen aber bis zum Dreißigjährigen Krieg in weiten Teilen slavischsprachige Gebiete. In manchen Gegenden, etwa um das Zisterzienserinnenkloster St. Marienstern herum und bei Hoyerswerda, war das sorbische Element so stark, dass einige deutschsprachige Ortsgründungen slawisiert wurden, so z. B. Dörgenhausen (sorb. Němcy). Viele Städte der beiden Lausitzen sahen sich mit einer starken sorbischen Einwanderung konfrontiert. Dies zeigen sowohl die Deutschtumsverordnungen aus Calau, Cottbus (1405), Lübben (1452) und Luckau (1384), wo Sorben vorübergehend – vor allem aus Konkurrenzgründen – der Zugang zu den Zünften verwehrt wurde, aber auch die Eintragung eines sorbischen Bürgereids in die Bautzener Stadtbücher. Im 16. Jahrhundert wurden viele dieser Beschränkungen seitens der Zünfte und auf Entscheid des Markgrafen wieder aufgehoben. Nordöstlich von Guben und Sorau hatte das sorbischsprachige Gebiet um 1600 noch direkte Verbindung zum polnischen Sprachgebiet. Erst die Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges und die damit verbundenen Verluste der sorbischen Bevölkerung sowie eine von der evangelischen Kirche gestützte gezielte Germanisierungspolitik führten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts dazu, dass das sorbische Gebiet zu einer rings von deutschsprachigen Regionen umgebenen Insel wurde.^[4] ________________________________ [1] Inwieweit die Rechte der nationalen europäischen Minderheiten immer wieder von den EU-Verantwortlichen missachtet und beschnitten werden, zeigt auch die im Jahre 2004 beschlossene Schließung des EU-Minderheitenbüros European Bureau for lesser used languages (Eblul) in Brüssel. Vor dem Aus steht auch die Nachrichtenagentur Eurolang. [2] Zur Etymologie des Ethnonyms vgl. Schuster/Šewc (1985).