Reinhart Koselleck Begriffsgeschichten Studien zur Semantik und Pragmatik der politischen und sozialen Sprache Mit zwei Beiträgen von Ulrike Spree und Willibald Steinmetz sowie einem Nachwort zu Einleitungsfragmenten Reinhärt Kosellecks von Carsten Dutt Der Band erzählt in 15 Untersuchungen die Geschichte der modernen Welt anhand der Begriffsgeschichten von »Staat«, »Revolution«, »Aufklärung«, »Emanzipation«, »Bildung« und »Utopie«. Stets wird dabei der Doppelstatus dieser Begriffe —ihre Indikatoren- und Faktorenrolle im historischen Prozeß — deutlich. Die semantisch-pragmatische Analyse der Begriffe macht Kontinuitäten ebenso wie Umschlagpunkte der Sozialund Kulturgeschichte sichtbar und gibt so eine eigene Form geschichtlicher Erfahrung frei: Die Historie der Begriffe wird zum Medium der historischen Selbstaufklärung der Gegenwart. Reinhart Koselleck (x913-1006) war Professor in Bochum, Heidelberg und Bielefeld. Zahlreiche Gastprofessuren und Ehrendoktorate, Mitglied vieler Akademien und Kollegien, Träger u. a. des Sigmund-Freud-Preises 1999 und des Historikerpreises der Stadt Münster 1003. Im Suhrkamp Verlag liegen vor: Kritik und Krise. Eine Studie zur Pathogenese der bürgerlichen Welt (stw 36), Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten (stw 757), Zeitschichten. Studien zur Historik (stw 1656), Vom Sinn und Unsinn der Geschichte. Aufsätze und Vorträge aus vier Jahrzehnten (Z010). Suhrkamp Frankfurt am Main 2006, EA Taschenbuch 2010, 4.Auflage 2019 Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte Wer sich mit Geschichte beschäftigt — was immer dies sei — und sie als Sozialgeschichte definiert, der grenzt seine Thematik offensichtlich ein. Und wer die Geschichte auf Begriffsgeschichte hin spezialisiert, der tut offensichtlich ein gleiches. Dennoch handelt es sich bei beiden Bestimmungen nicht um die übliche Eingrenzung von Spezialgeschichten, die die allgemeine Geschichte in sich birgt. Die Wirtschaftsgeschichte Englands etwa oder die Diplomatiegeschichte der Frühen Neuzeit oder die Kirchengeschichte des Abendlandes sind derartige Spezialgebiete, die sachlich, zeitlich und regional vorgegeben und untersuchenswert sind. Es handelt sich dann um besondere Aspekte der allgemeinen Geschichte. Anders die Sozialgeschichte und die Begriffsgeschichte: Sie erheben von ihrer theoretischen Selbstbegründung her einen allgemeinen Anspruch, der sich auf alle Spezialgeschichten ausdehnen und anwenden läßt. Denn welche Geschichte hätte es nicht sowieso mit zwischenmenschlichen Beziehungen zu tun, mit Gesellungsformen jedweder Art oder mit gesellschaftlichen Schichtungen, so daß die Kennzeichnung der Geschichte als Sozialgeschichte einen unwiderlegbaren — gleichsam anthropologischen — Daueranspruch anmeldet, der sich hinter jeder Form der Historie verbirgt. Und welche Geschichte gäbe es, die nicht als solche begriffen werden müßte, bevor sie zur Geschichte gerinnt? Die Begriffe und deren sprachliche Geschichte zu untersuchen gehört so sehr zur Minimalbedingung, um Geschichte zu erkennen, wie deren Definition, es mit menschlicher Gesellschaft zu tun zu ha- ben. 1. Historischer Rückblick Beide, die Sozialgeschichte und die Begriffsgeschichte, gibt es als explizierte Fragestellungen seit der Aufklärung und der darin enthaltenen Entdeckung der geschichtlichen Welt: als die bisherigen Sozialformationen brüchig wurden und als damit zugleich 10 Teil Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte die sprachliche Reflexion unter den Veränderungsdruck einer Geschichte geriet, die selbst als neuartig erfahren und artikuliert wurde. Wer die Geschichte historischer Reflexion und historischer Darstellung seitdem verfolgt, der trifft immer wieder auf beide Zugriffe, sei es gegenseitig sich erläuternd wie bei Vico, Rousseau oder Herder, sei es auf getrennten Wegen. Der Anspruch, alle geschichtlichen Lebensäußerungen und ihren Wandel auf gesellschaftliche Bedingungen zurückzuführen und aus ihnen abzuleiten, wird seit den Geschichtsphilosophien der Aufklärung erhoben — bis hin zu Comte und dem jungen Marx. Ihnen folgen, methodisch bereits positivistischer verfahrend, die Gesellschafts- und Zivilisationsgeschichten, die Kulturund Volksgeschichten des neunzehnten Jahrhunderts bis hin zu den alle Lebensbereiche umfassenden Regionalgeschichten, deren Syntheseleistung, von Moser über Gregorovius bis zu Lamprecht, füglich sozialhistorisch oder auch kulturhistorisch genannt werden kann. Andererseits gibt es seit dem achtzehnten Jahrhundert bewußt thematisierte Begriffsgeschichten — der Ausdruck stammt sehr wahrscheinlich von Hegel —', die in den Sprachgeschichten und in der historischen Lexikographie ihren ständigen Platz behielten. Selbstredend wurden sie thematisiert von allen historisch-philologisch arbeitenden Disziplinen, die sich ihrer Quellen mit hermeneutischen Fragestellungen versichern müssen. Jede Übersetzung in die je eigene Gegenwart impliziert eine Begriffsgeschichte, deren methodische Unvermeidbarkeit schon Rudolf ' Eucken in seiner Geschichte der philosophischen Terminologie exemplarisch für alle Geistes- und Sozialwissenschaften nachgewiesen hat.' In der Forschungspraxis finden sich denn auch allenthalben gegenseitige Verweise, die speziell sozial- und verfassungshistorische Analysen mit begriffsgeschichtlichen Fragen zusammenführen. Ihr gegenseitiger Zusammenhangwar den Altertumswissenschaften und der Mittelalter-Forschung, mehr oder minder H. G. Meier, Art. »Begriffsgeschichte«, in: Joachim Ritter (Hg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. I, Basel und Stuttgart 1975, Sp. 788-808. z Rudolf Eucken, Geschichte der philosophischen Terminologie, Leipzig 1879 (ND 1964). Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte ti reflektiert, immer gegenwärtig; denn welcher Sachverhalt ließe sich, besonders bei spärlich fließenden Quellen, ohne die Weise seiner ehemaligen und seiner gegenwärtigen begrifflichen Verarbeitung erkennen? Freilich fällt es auf, daß die gegenseitige Verflechtung der Sozial- und der Begriffshistorie erst in den dreißiger Jahren unseresJahrhunderts systematisch bearbeitet wurde; man denke an Walter Schlesinger und vor allem an Otto Brunner. Aus den Nachbarbereichen standen hier Erich Rothacker für die Philosophie, Carl Schmitt für die Rechtswissenschaften und Jost Trier für die Sprachwissenschaften Pate. Forschungspolitisch richtete sich die Zusammenführung von Sozial- und Begriffsgeschichte gegen zwei sehr verschiedene Richtungen, die beide in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts dominierten: einmal ging es darum, ideen- und geistesgeschichtliche Konzepte zu verabschieden, die ohne ihren konkreten politisch-sozialen Kontext, gleichsam um ihres Eigenwertes willen, verfolgt wurden. Andererseits ging es darum, die Geschichte nicht vorzüglich als politische Ereignisgeschichte zu betreiben, sondern sie nach ihren länger anhaltenden Voraussetzungen zu befragen. Otto Brunner wollte, wie er im Vorwort zur zweiten Auflage von Land und Herrschaft betonte, »nach den konkreten Voraussetzungen mittelalterlicher Politik fragen, diese selbst aber nicht darstellen«. Es kam ihm darauf an, langfristige Strukturen der gesellschaftlichen Verfaßtheit und deren — niemals momentanen — Wandel in den Blick zu rücken, und dies, indem die jeweilige sprachliche Selbstartikulation der gesellschaftlichen Gruppen, Verbände oder Schichten sowie deren Deutungsgeschichte eigens thematisiert wurden. Und es ist kein Zufall, daß die »Annalen«, die in Frankreich aus einem analogen Forschungsinteresse heraus entstanden waren, seit 193o die Rubrik »Sachen und Wörter« einrichteten. Für Lucien Febvre und Marc Bloch gehörte die Sprachanalyse zum integralen Bestandteil ihrer sozialhistorischen Forschungen. — In Deutschland wirkte für die neuzeitliche Geschichte wegweisend Gunther Ipsen, der seine sozialgeschichtlichen, speziell demographischen Untersuchungen 3 Otto Brunner, Land und Herrschaft, Brünn, München und Wien <1942, 5.XI. z Teil I: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte durch sprachwissenschaftliche ergänzte. All diese Anregungen wurden von Werner Conze aufgegriffen, als er r956/57 den »Arbeitskreis für moderne Sozialgeschichte« gründete.' Die Zusammenführung von sozialhistorischen und begriffshistorischen Fragen gehört, dank Conzes Initiative, zu dessen ständigen Herausforderungen und damit freilich auch ihre Differenzbestimmung, von der im folgenden die Rede sein soll. II. Die Unmöglichkeit einer )histoire totale< Ohne Gesellschaftsformationen samt ihren Begriffen, kraft derer sie — reflexiv oder selbstreflexiv — ihre Herausforderungen bestimmen und zu lösen suchen, gibt es keine Geschichte, läßt sie sich nicht erfahren und nicht deuten, nicht darstellen oder erzählen. Gesellschaft und Sprache gehören insofern zu den metahistorischen Vorgaben, ohne die keine Geschichte und keine Historie denkbar sind. Deshalb sind sozialhistorische und begriffshistorische Theorien, Fragestellungen und Methoden auf alle nur möglichen Bereiche der Geschichtswissenschaft bezogen oder beziehbar. Deshalb schleicht sich aber auch gelegentlich der Wunsch ein, eine >totale Geschichte< konzipieren zu können. Wenn aus forschungspragmatischen Gründen die empirischen Untersuchungen der Sozial- oder der Begriffshistoriker begrenzte Themen bearbeiten, so schmälert diese Selbstbegrenzung noch nicht den Allgemeinheitsanspruch, der aus einer Theorie möglicher Geschichte folgt, die jedenfalls Gesellschaft und Sprache voraussetzen muß. 4 Vgl. dazu Werner Conze, Zur Gründung des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 24 ;1E791, S. z3-32. Conze selber bevorzugte den Terminus »Strukturgeschichte«, uns die vom Wortgebrauch »sozial« her naheliegende Eingrenzung auf «soziale Fragen« zu vermeiden. Otto Brunner nahm den Terminus »Strukturgeschichte«' auf, um die zeitbedingte Festlegung auf eine Volksgeschichte. zu vermeiden, die von seiner theoretischen Vorgabe her freilich schon r939 auf Strukturen zielte. Für den Überschritt vom Volksbegriff zum Begriff der Struktur vgl. die zweite Auflage von »Land und Herrschaft«, e942, S. 194, mit der vierten, veränderten Auflage, Wien und Wiesbaden a959, S. 164: ein gutes Beispiel dafür, daß auch politisch bedingte Erkenntnisinteressen zu theoretisch und methodisch neuen Einsichten führen können, die ihre Ausgangslage überdauern. Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte Unter dem Druck der methodisch nötigen Spezialisierungen verweisen die sozialgeschichtlichen und die begriffshistorischen Zugriffe notwendigerweise auf Nachbarschaftshilfe. Sie müssen interdisziplinär verfahren. Daraus folgt jedoch nicht, daß ihr theoretischer Allgemeinheitsanspruch absolut oder total gesetzt werden könnte. Zwar stehen sie im Zugzwang, die Gesamtheit gesellschaftlicher Beziehungen sowie ihrer sprachlichen Artikulationen und Deutungssysteme vorauszusetzen. Aber die formal nicht widerlegbare Prämisse, daß es alle Geschichte mit Gesellschaft und Sprache zu tun habe, läßt nicht die weiterreichende Folgerung zu, daß es inhaltlich möglich sei, eine >totale Geschichte, zu schreiben oder auch nur zu konzipieren. So zahlreich und plausibel die empirischen Einwände gegen eine Totalgeschichte sind, es gibt einen Einwand gegen ihre Möglichkeit, der aus dem Versuch ihrer Denkbarkeit folgt. Denn das totum einer Gesellschaftsgeschichte und das totum einer Sprachgeschichte sind nie zur Gänze aufeinander abbildbar. Selbst wenn der empirisch uneinlösbare Fall gesetzt wird, daß beide Bereiche als eine endlich begrenzte Totalität thematisiert würden, bliebe eine unüberbrückbare Differenz zwischen jeder Sozialgeschichte und der Geschichte ihres Begreifens. Weder holt das sprachliche Begreifen ein, was geschieht oder tatsächlich der Fall war, noch geschieht etwas, was nicht durch seine sprachliche Verarbeitung bereits verändert wird. Sozialgeschichte oder Gesellschaftsgeschichte und Begriffsgeschichte stehen in einer geschichtlich bedingten Spannung, die beide aufeinander verweist, ohne daß sie je aufgehoben werden könnte. Was du tust, sagt dir erst der andere Tag; und was du sagst, wird zum Ereignis, indem es sich dir entzieht. Was zwischenmenschlich, also gesellschaftlich geschieht und was dabei oder darüber gesagt wird, ruft eine stets sich weitertreibende Differenz hervor, die jede ›histoire totale< verhindert. Geschichte vollzieht sich im Vorgriff auf Unvollkommenheit, jede ihr angemessene Deutung muß deshalb auf Totalität verzichten. Es ist ein Merkmal geschichtlicher Zeit, daß sie die Spannung zwischen Gesellschaft und ihrem Wandel und deren sprachlicher Aufbereitung und Verarbeitung immer wieder reproduziert. Jede Geschichte zehrt von dieser Spannung. Gesellschaftliche Bezie- rd Teil 1: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte hungen, Konflikte und deren Lösungen wie deren sich ändernde Voraussetzungen sind nie deckungsgleich mit den sprachlichen Artikulationen, kraft derer Gesellschaften handeln, sich selbst begreifen, deuten, ändern und neu formieren. Diese These soll in zweierlei Hinblick erprobt werden, einmal im Blick auf die in actu geschehende Geschichte, zum anderen im Blick auf die geschehene, die vergangene Geschichte. IH. Geschehende Geschichte, Rede und Schrift Wenn Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte aufeinander bezogen werden, so handelt es sich um eine Differenzbestimmung, die ihren jeweiligen Allgemeinheitsanspruch gegenseitig relativiert. Geschichte geht weder in der Weise ihres Begreifens auf, noch ist sie ohne dies denkbar. Ebensowenig läßt sich 'Geschichte< auf nichts als ihre sozialen, d. h. nur auf zwischenmenschliche Beziehungen reduzieren. Im Alltagsgeschehen ist ihr Zusammenhang ungeschieden vorgegeben. Denn der Mensch als ein mit Sprache begabtes Wesen ist gleichursprünglich mit seinem gesellschaftlichen Dasein. Wie läßt sich die Relation bestimmen? Vergleichsweise klar ist die Abhängigkeit jeweiliger Einzelereignisse im Vollzug ihres Geschehens von ihrer sprachlichen Ermöglichung. Keine gesellschaftliche Tätigkeit, keine politischen Händel und kein wirtschaftlicher Handel ist möglich ohne Rede und Antwort, ohne Planungsgespräch, ohne öffentliche Debatte oder geheime Aussprache, ohne Befehl — und Gehorsam — , ohne Konsens der Beteiligten oder artikulierten Dissens sich streitender Parteien. Jede Alltagsgeschichte im täglichen Vollzug ist angewiesen auf Sprache in Aktion, auf Reden und Sprechen, so wie keine Liebesgeschichte denkbar ist ohne mindestens drei Worte — du, ich, wir. Jedes gesellschaftliche Geschehen in seinen mannigfachen Zusammenhängen beruht auf kommunikativen Vorleistungen und Leistungen sprachlicher Vermittlung. Institutionen und Organisationen, vom kleinsten Verein bis zur UNO, sind auf sie verwiesen, sei es in mündlicher, sei es in schriftlicher Form. So selbstverständlich dies ist, ebenso selbstverständlich muß Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte diese Beobachtung eingeschränkt werden. Was sich tatsächlich ereignet, ist offenbar mehr als die sprachliche Artikulation, die dazu geführt hat oder sie deutet. Der Befehl oder der kollegiale Beschluß oder der elementare Schrei zum Töten sind nicht identisch mit der Gewaltsamkeit des Tötens selber. Die Redewendungen eines Liebespaares gehen nicht in der Liebe auf, die zwei Menschen erfahren. Die schriftlichen Organisationsregeln oder ihre gesprochenen Vollzugsweisen sind nicht identisch mit dem Handeln und der Wirksamkeit der Organisation selber. Es herrscht immer eine Differenz zwischen einer sich ereignenden Geschichte und ihrer sprachlichen Ermöglichung. Keine Sprechhandlung ist schon die Handlung selbst, die sie vorbereiten, auslösen und vollziehen hilft. Freilich ist einzuräumen, daß oft ein Wort unwiderrufbare Folgen auslöst, man denke an den Führerbefehl zum Einmarsch in Polen, um ein eklatantes Beispiel zu nennen. Aber gerade hier wird die Relation deutlich. Eine Geschichte vollzieht sich nicht ohne Sprechen, ist aber niemals identisch mit ihm, sie läßt sich nicht darauf reduzieren. Deshalb muß es über die gesprochene Sprache hinaus noch weitere Vorleistungen und Vollzugsweisen geben, die Ereignisse ermöglichen. Hier ist etwa der sprachübergreifende Bereich der Semiotik zu nennen. Man denke an die Gestik des Leibes, in der sich Sprache nur verschlüsselt mitteilt, an magische Rituale bis hin zur Theologie des Opfers, das nicht im Wort, sondern z. B. im Kreuz seinen geschichtlichen Ort hat, an kraft ihrer Symbole eingeschliffene Verhaltensweisen von Gruppen oder an moderne Verkehrszeichen: immer handelt es sich um eine Zeichensprache, die ohne Worte verständlich ist. Alle genannten Signale lassen sich freilich verbalisieren. Sie sind auch auf Sprache reduzierbar, aber ihre Leistung besteht gerade darin, daß auf geredete Sprache verzichtet werden kann, um durch Signale oder Symbole entsprechende Handlungen auszulösen oder Einstellungen und Verhaltensweisen zu steuern. An weitere außersprachliche Vorbedingungen für mögliche Geschichten sei nur erinnert: an die räumliche Nähe oder Ferne, an Distanzen, die je nachdem konfliktträchtig oder konfliktverzögernd sind, an die zeitlichen Differenzen zwischen den Altersstufen einer Generationseinheit oder an die Bipolarität der Ge- i 6 Teil 1: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte r7 schlechter. All diese Unterschiede bergenin sichEreignisse, Streit und Versöhnung, die vorsprachlich ermöglicht werden, auch wenn sie sich kraft sprachlicher Artikulation vollziehen können, aber nicht müssen. Es gibt also außersprachliche, vorsprachliche — und nachsprachliche — Elemente in allen Handlungen, die zu einer Geschichte führen. Sie sind den elementaren, den geographischen, biologischen und zoologischen Bedingungen verhaftet, die über die menschliche Konstitution allesamt in die gesellschaftlichen Geschehnisse einwirken. Geburt, Liebe und Tod, Essen, Hunger, Elend und Krankheiten, vielleicht auch das Glück, jedenfalls Raub, Sieg, Töten und Niederlage, all dies sind auch Elemente und Vollzugsweisenmenschlicher Geschichte, die vom Alltag bis zur Identifikation politischer Herrschaftsgebilde reichen und deren außersprachliche Vorgaben schwer zu verleugnen sind. Im konkreten Zusammenhang der ereignisstiftenden Handlungen sind freilich die hier getroffenen analytischen Trennungen kaumnachvollziehbar. Denn alle vorsprachlichen Vorgaben werden von den Menschen sprachlich eingeholt und in der konkreten Rede mit ihrem Tun und Leiden vermittelt. Die gesprochene Sprache oder die gelesene Schrift, die jeweils wirksame — oder die überhörte — Rede verschränken sich im aktuellen Vollzug des Geschehens zum Ereignis, das sich immer aus außersprachlichen und sprachlichen Handlungs- und Erleidenselementen zusammensetzt. Selbst wenn die Rede verstummt, bleibt das sprachliche Vorwissen präsent, das dem Menschen innewohnt und das ihn befähigt, mit seinem Gegenüber zu kommunizieren: ob es sichumMenschen,Dinge,Produkte, umPflanzen oder Tiere handelt. Und je höher aggregiert die menschlichen Handlungseinhei- ' ten sind, etwa in modernen Arbeitsprozessen samt ihren wirt schaftlichen Verflechtungen oder in denimmer komplexeren pcir [irischen Aktionsräumen, desto wichtiger werden die sprachlichenKommunikationsbedingungen,um die Handlungsfähigkeit zu erhalten. Das ließe sich zeigen an der Ausdehnung sprachli-i cher Vermittlung: vonder hörbarenReichweite einer Stimme auf dem Marktplatz über die technischen Nachrichtenträger, die Schrift, den Druck, das Telefon, den Funk bis zum Bildschirrn eines Fernsehapparates oder eines Datengerätes — samt ihren verkehrstechnischen Institutionen, vom Boten über Post und Presse bis zum Nachrichtensatelliten und samt den eingreifenden Folgen für jede sprachliche Kodifikation. Immer ging es darum, die Reichweite der gesprochenen Sprache entweder auf Dauer zu stellen, um Ereignisse zu bannen oder sie auszudehnen und zu beschleunigen, uni Ereignissen zuvorzukommen, sie auszulösen oder zu steuern. Der Hinweis möge genügen, um die Verschränktheit jeder >Sozialgeschichte< und die Sprache verschlägt<, der erfährt um so mehr seine Verwiesenheit auf Sprache, um sich wieder bewegen zu können. Dieses personale Wechselverhältnis von Rede, Tun und Leiden läßt sich auf alle Ebenen der zunehmend komplexer werdenden gesellschaftlichen Handlungseinheiten übertragen. Vom individuellen Verhalten bis zu seinen vielfachen gesellschaftlichen Vernetzungen, kraft derer sich Ereignisse in ihren Zusammenhängen einstellen, reicht die aufgewiesene Verschränkung der sogenannten Sprachhandlungen mit dem Geschichte< durch die mündliche und schriftliche Kommunikation der zusammenlebenden Generationen, die ihre je eigenen Erfahrungen einander vermitteln. Und erst wenn durch das Aussterben der alten Generationen der mündlich vermittelte Erinnerungsraum zusammenschmilzt, rückt die Schrift zum vorrangigen Träger geschichtlicher Vermittlung auf. Zwar gibt es zahlreiche außersprachliche Reste, die von vergangenen Ereignissen und Zuständen zeugen: Trümmer von Katastrophen; Münzen von wirtschaftlicher Organisation; Bauten, die auf Gemeinschaft, Herrschaft und Dienste, Straßen, die auf Handel oder Krieg verweisen; Kulturlandschaften, die generationenlange Arbeit, Denkmäler, die Sieg oder Tod bekunden; Waffen, die vom Kampf, Geräte, die von Erfindung und Verwendungzeugen, insgesamt 'Relikte< bzw.'Funde, oder Bilder —, die alles zugleich bezeugen können. Alles wird von < historischen Sonderdisziplinen aufbereitet. Was freilich sich 'tatL sächlich< ereignet haben mag, das läßt sich über alle Hypothesen hinaus nur durch mündliche und schriftliche Überlieferungen, eben durch Sprachzeugnisse sicherstellen. An den sprachlichen Quellen erst gabelt sich der Weg, was in der Vergangenheit als >sprachlich< und-was als >tatsächlich< im Geschehen zu verbuchen ist. Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte Was wie in eventu zusammengehörte, läßt sich Post evenrum nur noch durch Sprachzeugnisse ermitteln, und je nach dem Umgang mit dieser sprachlichen Überlieferung, mündlicher oder schriftlicher Tradition, rücken die verschiedensten Gattungen zusammen und andere auseinander. Es zeichnet den Mythos und die Märchen, das Drama, das Epos und den Roman aus, daß sie allesamt den ursprünglichen Zusammenhang zwischen Rede und Tun, zwischen Leiden, Sprechen und Schweigen voraussetzen und thematisieren. Erst diese Vergegenwärtigung einer geschehenden Geschichte selbst stiftet den Sinn, der erinnerungswert bleibt. Und genau dieses leisten alle Historien, die sich wahrer oder fingierter Reden bedienen, um den erinnerungswürdigen Geschehnissen gerecht zu werden, oder die jene zur Schrift geronnenen Worte abrufen, die die Verquickung von Reden und Tun bezeugen. Es sind die unverwechselbaren Situationen, die ihre eigene Veränderung hervortreiben und hinter denen so etwas wie Schicksal< aufscheinen kann, die zu erforschen und zu tradieren eine Herausforderung für jede Selbst- und Weltdeutung bleibt. In diese Gattung gehören, mehr oder minder gekonnt, alle Memoiren und Biographien, im Englischen die Wechselwirkung von Sprache und Leben betonend — die JLife and Letters< —, ferner alle Historien, die den Ereignissen in ihrer immanenten Dynamik folgen. »Er sagte dies und tat jenes, sie sagte das und tat solches, daraus folgte etwas Überraschendes, etwas Neues, das alles veränderte« — nach diesem formalisierten Schema sind zahlreiche Werke aufgebaut, vor allem solche, die wie die politischen Ereignisgeschichten oder Diplomatiegeschichten dank der Quellenlage die Vorgänge in actu zu konstruieren erlauben. Von ihrer sprachlichen Leistung her betrachtet rücken diese Historien in eine Reihe, die vom Mythos bis zum Roman reicht.' Nur in ihrem wissenschaftlichen Status leben sie von der —zu überprüfenden — Authentizität der sprachlichen Quellen, die für die ehedem vorauszusetzende Verflechtung von Sprachhandlungen und Taten einstehen müssen. 5 Dazu Hayden White, Tropics of Discourse, Baltimore. London '1981 (dt. Übersetzung: Stuttgart 19861. zo TeilL Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte Was analytisch unterscheidbar ist, das Vorsprachliche und das Sprachliche, das wird dank der sprachlichen Leistung >erfahrungsanalog< wieder zusammengeführt: Es ist die Fiktion des Faktischen. Denn was sich tatsächlich vollzogen hat, ist — im' Blick zurück —real nur im Medium sprachlicher Darstellung. Die Sprache gewinnt also, im Gegensatz zur handelnden Rede in der sich vollziehenden Geschichte, einen erkenntnistheoretischen Vorrang, der sie nötigt, immer über das Verhältnis von Sprache und Tun zu befinden.Nun gibt es Gattungen, die sich, unter diese Alternative gestellt, extrem einseitig artikulieren. Auf der einen Seite sind sie taub oder störrisch gegen die ehemaligen Sprachleistungen, die .zu einer Geschichte nun einmal gehören. Da gibt es Annalen, die nur die Ergebnisse registrieren, nur das, was geschehen ist, nicht wie es dazu kam. Da gibt es die Handbücher und die sogenannten erzählenden Geschichtswerke, die von den Taten handeln, vom Erfolg oder Mißerfolg, aber nicht von den Worten oder Reden, die dazu geführt haben. Sei es, daß große Männer handeln, sei es, daß hochstilisierte Handlungssubjekte gleichsam sprachlos tätig werden: Staaten oder Dynastien, Kirchen oder Sekten, Klassen oder Parteien, Völker oder Nationen oder was sonst an Aktionseinheiten hypostasiert wird. Selten aber wird gefragt nach den sprachlichen Identifikationsmustern, ' ohne die derartige Handlungseinheiten gar nicht agieren könnten. Selbst wo die gesprochene Rede oder ihre schriftlichen Äquivalente in die Darstellung einbezogen werden, geraten die sprachlichen Zeugnisse allzugern unter Ideologieverdacht oder werden nur instrumental zu vermeintlich vorgegebenen Interessen und bösen Absichten gelesen. Selbst die von sprachhistorischer Seite vorgenommenen Untersuchungen, die primär die Sprachzeugnisse selbst thematisieren — auf der anderen Seite unserer Skala —, geraten leicht in die Gefahrenzone, diese auf eine reale Geschichte zu beziehen, die' selbst erst sprachlich konstituiert werden muß. Aber die methodischen Schwierigkeiten, denen sich besonders die Soziolinguistik ausgesetzt sieht, Sprechen und Sprache auf gesellschaftliche Bedingungen und Veränderungen zu beziehen, bleiben der allen Historikern gemeinsamen Aporie verhaftet, ihren GegenstandSbereich erst sprachlich entwerfen zu müssen, von dem sie zu sprechen sich anschicken. Sozialgeschichre und Begriffsgeschichte 21 Deshalb findet sich in der Zunft auch das andere Extrem: nur die sprachlichen Quellen als solche zu edieren, die schriftlichen Überreste ehedem gesprochener oder geschriebener Rede. Dann bleibt es dem Zufall der Überlieferung überlassen, wo die Differenz zwischen außersprachlicher und sprachlicher Handlung eigens thematisiert worden ist. Und es ist allenthalben Aufgabe des guten Kommentars, hier den Sinn der Schriftstücke aufzuspüren, der ohne die Differenzbestimmung von Rede und Sachverhalt gar nicht zu fassen ist. Damit hätten wir drei Gattungen stilisiert, die unter der Alternative Sprachhandlung und Tathandlung entweder beide aufeinander beziehen— wie die Soziolinguisten— oder sie im Extremfall gesondert thematisieren. Erkenntnistheoretisch fällt der Sprache immer eine doppelte Aufgabe zu: Sie verweist sowohl auf die außersprachlichen Geschehenszusammenhänge wie auch — indem sie das tut — auf sich selbst. Sie ist so, geschichtlich verstanden, immer selbstreflexiv. V. Ereignis und Struktur —Sprechen und Sprache Während bisher nur von der geschehenden und der geschehenen, der heutigen und der damaligen Geschichte gesprochen und danach gefragt wurde, wie sich jeweils in actu, gleichsam im synchronen Schnitt, Rede und Tat zueinander verhalten haben, erweitert sich die Fragestellung, sobald die Diachronie mit thematisiert wird. Auch hier lassen sich wie hei der Relation von Sprechen und Handeln im Vollzug des Geschehens Synchronie und Diachronie empirisch nicht trennen. Die Bedingungen und Determinanten, die zeitlich verschieden tief gestaffelt aus der sogenannten Vergangenheit in die Gegenwart reichen, greifen ebenso in das jeweilige Geschehen ein wie die Handelnden >gleichzeitig< von ihren jeweiligen Zukunftsentwürfen her agieren. Jede Synchronie ist eo ipso zugleich diachron. In actu sind alle zeitlichen Dimensionen immer verschränkt, und es widerspräche jeder Erfahrung, die sogenannte Gegenwart etwa als einen jener Augenblicke zu definieren, die sich aus der Vergangenheit in die Zukunft hinein addieren — oder die umgekehrt als zz Teil 1: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte ungreifbare Übergangspunkte aus der Zukunft in die Vergangenheit schlüpfen. Rein theoretisch ließe sich alle Geschichte als per-. ' manente Gegenwart, in der die Vergangenheit und die Zukunft enthalten sind, definieren - oder aber als die andauernde Verschränkung von Vergangenheit und Zukunft, die jede Gegenwart ständig zum Verschwinden bringt. Im einen Fall, der auf die Synchronie zugespitzt ist, wird die Geschichte zum reinen Bewußt; seinsraum depraviert, in dem alle Zeitdimensionen zugleich enthalten sind, während im anderen Fall, der auf die Diachronie zugespitzt ist, die aktive Präsenz der Menschen geschichtlich keinen Handlungsraum hätte. Dies Gedankenexperiment soll nur darauf verweisen, daß die von de Saussure eingeführte Differenzbestimmung zwischen Synchronie und Diachronie allenthalben analytisch hilfreich sein kann, ohne der Komplexität der zeitlichen Verschränkungen in der sich vollziehenden Geschichte gerecht werden zu können. Unter diesem Vorbehalt seien die analytischen Kategorien von Synchronie, die auf die jeweils aktuelle Gegenwärtigkeit des Geschehens zielt, und von Diachronie verwendet, die auf die zeitliche Tiefendimension zielt, die ebenfalls in jedem aktuellen Ge, schehen enthalten ist. Denn viele Voraussetzungen wirken lang, fristig oder mittelfristig - wie natürlich auch kurzfristig - in eine sich vollziehende Geschichte ein. Sie begrenzen die Handlungsmöglichkeiten, indem sie nur bestimmte Alternativen erschließen oder freigeben. Es zeichnet nun die Sozial- und die Begriffsgeschichte aus, daß sie beide, wenn auch auf verschiedene Weise, eben diesen Zusainj menhang theoretisch voraussetzen. Es ist der Zusammenhang, der zwischen synchronen Ereignissen und diachronen Strukturen sozialhistorisch untersucht wird. Und es ist ein analoger Zuso:m. menhang, der zwischen der jeweils gesprochenen Rede, synchron, und der immer wirkenden diachron vorgegebenen Sprache begriffsgeschichtlich thematisiert wird. Was sich jeweils ereignet, mag einmalig und neu sein, aber so neu ist es nie, als daß nicht längerfristig vorgegebene gesellschaftliche Bedingungen das je einmalige Ereignis ermöglicht hätten. Ein neuer Begriff mag geprägt werden, der zuvor nie dagewesene Erfahrungen oder Erwartungen zur Sprache bringt. Aber so neu kann er nie: Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte 13 sein, als daß er nicht in der jeweils vorgegebenen Sprache virtuell angelegt wäre und auch von seinem überkommenen sprachlichen Kontext her seinen Sinn bezöge. Das Wechselspiel von Reden und Tun, in dem sich Geschehen vollzieht, wird also von den beiden Forschungsrichtungen um seine - verschieden zu definierenden - diachronen Dimensionen erweitert, ohne die Geschichte weder möglich ist noch begriffen werden kann. Das sei an einer Beispielreihe erläutert. Die Ehe ist eine Institution, die unbeschadet ihrer vorsprachlichen biologischen Implikationen ein kulturelles Phänomen darstellt, das in der gesamten Menschheitsgeschichte zahlreiche Varianten aufweist. Da es sich um eine Gesellungsform zweier oder mehrerer Menschen verschiedenen oder auch gleichen Geschlechts handelt, gehört die Ehe zu den genuin sozialhistorischen Forschungsthemen. Zugleich liegt es auf der Hand, daß sozialhistorisch davon nur gesprochen werden kann, wenn uns schriftliche Quellen darüber informieren, wie jeweils welche Art von Ehe auf ihren Begriff gebracht worden ist. Es lassen sich nun, modellhaft verkürzt, zwei methodische Zugriffe konstruieren. Der eine richtet sich primär auf die Ereignisse, die Handlungen in Rede, Schrift und Tat, der andere richtet sich in erster Linie auf diachrone Voraussetzungen und deren langfristigen Wandel. Er sucht also nach sozialen Strukturen und deren sprachlichen Äquivalenten: T. So kann ein einzelnes Ereignis thematisiert werden, ein fürstlicher Eheschluß etwa, von dem uns dynastische Quellen reichliche Information bieten; welche politischen Motive ins Spiel kamen, welche vertraglichen Bedingungen, welche Mitgift ausgehandelt, wie die Zeremonien inszeniert wurden und dergleichen mehr. Auch der Verlauf dieser Ehe kann mit der Sequenz der Ereignisse immer wieder rekonstruiert und erzählt werden, bis hin zu den furchtbaren Folgen, wenn etwa beim Tod eines Gatten der vertraglich einkalkulierte Erbfall einen Erbfolgekrieg nach sich gezogen hatte. - Eine analoge konkrete Ehegeschichte läßt sich heute auch aus dem Personenkreis der Unterschichten rekonstruieren - ein spannendes Thema der Alltagsgeschichte, die sich zahlreicher, bisher nicht genutzter Quellen bedient. Beide Male handelt es sich um einmalige, um Einzelgeschichten, 14 Teil 1: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte die ihre unüberbietbare Spannung enthalten mögen, zwischen Glück und Elend, und die beide Male eingebettet bleiben in religiöse, soziale und politische Zusammenhänge. z. Die Sozial- und die Begriffshistorie werden ohne solche Einzelfälle nicht auskommen, aber sie zu erkunden ist nicht ihr primäres Interesse. Beide zielen, um den zweiten methodischen Zugriff zu kennzeichnen — wiederum modellhaft verkürzt —, auf die langfristigen, die diachron wirksamen Bedingungen, die den jeweiligen Einzelfall ermöglicht haben, und sie fragen nach den langfristigen Vorgängen, die sich aus der Summe der Einzelfälle ableiten lassen. Anders gewendet, sie fragen nach Strukturen und deren Wandel, und sie fragen nach den sprachlichen Vorgaben, unter denen solche Strukturen in das gesellschaftliche Bewußtsein eingegangen, begriffen und auch verändert worden sind. Folgen wir zunächst spezifisch sozialhistorischen, sodann spezifisch begriffshistorischen Verfahrensweisen. Die Synchronie der einzelnen Eheschlüsse und der Reden oder Briefe, die dabei gewechselt wurden, wird durch die Sozialgeschichte nicht ausgeblendet. Sie wird vielmehr diachron umfangen. So werden etwa unter sozialhistorischer Fragestellung die Zahlen der Eheschlüsse statistisch aufbereitet, um den Anstieg der Bevölkerung schichtenspezifisch zu belegen. Ab wann weitet sich die Zahl der Eheschlüsse über die Zahl der ständisch vorgegebenen Häuser und Höfe aus, die ihren umgrenzten Nahrungsraum hatten? Wie verhält sich die Zahl der Eheschlüsse zu den entsprechenden Lohn- und Preiskurven, zu den guten oder schlechten Ernten, um die ökonomischen und die naturalen Faktoren für die Reproduktion der Bevölkerung gegeneinander abwägen zu können? Wie lassen sich die Zahlen der ehelichen und der außerehelichen Geburten miteinander in Beziehung setzen, um die sozialen Konfliktlagen auszumessen? Wie verhalten sich die Zahlen der Geburten und der Todesfälle: der Kinder, der Mütter und der Väter zueinander, uni den langfristigen Wandel eines >typischen< Ehelebens zu erklären? Wie verläuft die Kurve der Scheidungen, die ebenfalls Rückschlüsse auf den Typus einer Ehe zuläßt? Alle hier fast wahllos herausgegriffenen Fragen haL ben das eine gemeinsam, daß sie >tatsächliche< Vorgänge lange fristiger Art aufdecken und erkennen helfen, die als solche in deti Quellen nicht direkt enthalten sind. Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte z5 Es bedarf mühsamer Vorarbeit, um Quellenaussagen vergleichbar zu machen, um daraus Zahlenreihen zu aggregieren, und schließlich — und zuvor — bedarf es der systematischen Überlegungen, um die aggregierten Datenreihen deuten zu können. In keinem Fall reichen die sprachlichen Quellenaussagen hin, um aus ihnen längerfristige Strukturaussagen unmittelbar ableiten zu können. Die Summe der konkreten, synchron sich ereignenden und belegten Einzelfälle ist selber stumm und kann langoder mittelfristige, jedenfalls diachrone Strukturen nicht >belegen<. Um der vergangenen Geschichte Daueraussagen abzugewinnen, ist also theoretische Vorarbeit nötig, die Verwendung einer fachwissenschaftlichen Terminologie, die allein Zusammenhänge und Wechselwirkungen aufspüren können, die den jeweils betroffenen Menschen noch gar nicht bewußt sein konn- ten. Was sich langfristig in der Geschichte >tatsächlich. — und nicht etwa sprachlich — ereignet hat, das bleibt sozialhistorisch eine wissenschaftliche Rekonstruktion, deren Evidenz von der Überzeugungskraft ihrer Theorie abhängt. Freilich muß sich jede theoretisch begründete Aussage der methodischen Quellenkontrolle unterwerfen, um vergangene Tatsächlichkeit behaupten zu können, aber der Realitätscharakter langwährender Faktoren ist aus den Einzelquellen als solchen nicht hinreichend begründbar. Deshalb können, etwa im Gefolge Max Webers, Idealtypen gebildet werden, die verschiedene Kriterien der Wirklichkeitsbeschreibung auf eine Weise zusammenfassen, daß die vorauszusetzenden Zusammenhänge konsistent deutbar werden. So lassen sich — aus unserer Beispielreihe herausgegriffen — Typen einer bäuerlichen und einer unterbäuerlichen Ehe und Familie entwikkein, in die jeweils die Durchschnittszahl der Geburten und Todesfälle, die Korrelation zur Lohn- und Preisreihe oder zur Abfolge der Mißernten, zur Arbeitszeit und zur steuerlichen Belastung eingehen, um herauszufinden, wie sich eine bäuerliche von einer unterbäuerlichen Ehe und Familie unterscheiden läßt und wie sie sich beide im Übergang vom vorindustriellen zum industriellen Zeitalter verändert haben. Die Faktoren der Einzelfälle, nicht diese selbst, lassen sich dann in einer Weise strukturieren, daß die wirtschaftlichen, die z6 Teil Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte politischen und die naturalen Voraussetzungen — je nach der Ge wichtigkeit des Lohn- und Preisgefüges, der steuerlichen Belastung oder der Ernteergebnisse — für eine schichrenspezifisch ty pische Ehe einsichtig werden. Die Frage danach, welche Faktoren wie lange gleichartig, wann dominant, wann rezessiv sind; erlaubt dann auch Fristen, Perioden oder Epochenschwellen zu bestimmen, nach denen sich die Geschichte bäuerlicher und uri. terbäuerlicher Ehen diachron gliedern läßt. Bisher wurde unsere Beispielreihe bewußt auf solche Fakto renbündel hin ausgewählt, daß primär außersprachliche Ereig nisreihen diachron strukturiert und aufeinander bezogen werden können. Ihre Aufstellung setzt eine sozialhistorische Theorie voraus, die mit einer fachsprachlichen Terminologie (hier der Demographie, der Ökonomie und der Finanzwissenschaft) Dauer und Wandel zu bestimmen erlaubt, die in der Sprache der Quellen niemals zu finden sind. Der theoretische Anspruch wächst also proportional zur Entfernung, die zur >Selbstaussage< der Quellen eingehalten werden muß, um lange Fristen oder typische Gesellschaftsformen zu konstruieren. Aber in die Geschichte der als >typisch< zu setzenden Ehen gehen natürlich noch ganz andere Faktorenbündel ein als die bisher genannten. Es handelt sich um solche Faktoren, die ohne Interpretation ihrer sprachlichen Selbstartikulation gar nicht zu untersuchen wären. Damit kommen wir zu den erforderlichen begriffshistorischen Verfahren, die — analog zur Unterscheidung von Ereignis und Struktur — zwischen aktueller Rede und ihren sprachlichen Vorgaben unterscheiden müssen. Theologie und Religion (oder inzwischen deren Absenz), Recht, Sitte und Brauchtum setzen jeder konkreten Ehe Rahmen bedingungen, die dem Einzelfall diachron vorausliegen und ihn: gemeinhin überdauern. Es handelt sich insgesamt um instituti6( nalisierte Regeln und Deutungsmuster, die den Lebensraum e"ner Ehe stiften und umgrenzen. Dadurch werden zwar auch 'außersprachliche< Verhaltensmuster festgelegt, aber die primäre Vermittlungsinstanz bleibt in allen genannten Fällen die Sprache. Vom Brauchtum über den Rechtsakt bis zur Predigt, von der Magie über das Sakrament bis zur Metaphysik reichen die sprachlich artikulierten Vorgaben, ohne die (wenn auch in Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte schwindendem Maß) eine Ehe weder geschlossen noch geführt wurde. Es müssen also die sozial verschieden einzustufenden Textsorten untersucht werden, in denen die Ehen auf ihren jeweiligen Begriff gebracht worden sind. Diese Texte können spontan entstanden sein wie Tagebücher, Briefe oder Zeitungsreportagen, oder im anderen Extremfall mit normativer Absicht formuliert worden sein wie theologische Traktate oder juristische Kodifikationen samt ihren Auslegungen. In allen Fällen wirken hier sprachgebundene Traditionen, die den Lebenskreis einer möglichen Ehe diachron festschreiben. Und wenn sich Veränderungen abzeichnen, dann nur, wenn die Ehe auf einen neuen Begriff gebracht worden ist. So dominiert — in Europa — bis in das achtzehnte Jahrhundert hinein die theologische Deutung der Ehe als eines von Gott eingesetzten unauflöslichen Instituts, dessen Hauptzweck die Er haltung und Vermehrung des Menschengeschlechts sei. Dazu paßten die standesrechtlichen Bestimmungen, daß eine Ehe nur zulässig sei, wenn die ökonomische Basis des Hauses hinreiche, die Kinder zu ernähren und aufzuziehen und die gegenseitige Hilfe der Ehegatten sicherzustellen. Somit waren zahlreiche Menschen legal von der Chance, eine Ehe zu schließen, ausgeschlossen. Die Ehe blieb als ❑ucleus des Hauses standesrechtlich eingebunden. — Das änderte sich im Gefolge der Aufklärung, die im Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten ( r 79 I/94) die Ehe vertragsrechtlich neu begründete. Die ökonomische Rückbindung wurde gelockert, und die Freiheit der Ehepartner als Individuen wurde so weit ausgedehnt, daß die — theologisch verbotene — Scheidung zulässig wurde. Nun hat das Landrecht keineswegs die theologischen und standesrechtlichen Bestimmungen aufgegeben, aber der Begriff der Ehe wurde — was nur begriffsgeschichtlich zu registrieren ist — um entscheidende Nuancen zugunsten einer größeren Freiheit und Selbstbestimmung beider Partner verschoben. Schließlich finden wir zu Beginn des t9. Jahrhunderts einen vollständig neuen Ehebegriff. Die theologische Begründung wird durch eine anthropologische Selbstbegründung abgelöst, das Institut der Ehe seines rechtlichen Rahmens entblößt, um der sittlichen Selbstverwirklichung zweier sich liebender Personen z8 Teil 1: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte Raum zu schaffen. Der Brockhaus von I 8zo feiert in emphatischen Worten die postulierte Autonomie und bringt sie auf einen neuen Begriff: die Liebesehe. Damit verliert die Ehe ihren ehedeM primären Zweck, Kinder zu zeugen; die ökonomische RückbiM, dung wird ausgeblendet, und Bluntschli geht später so weit (wie zuvor schon Milton), eine Ehe ohne Liebe für unsittlich zu erklä. ren. Sie wird auflösungspflichtig.' Damit wären drei begriffsgeschichtliche Etappen skizziert, die den überkommenen normativen Argumentationshaushalt weils anders und in den entscheidenden Punkten innovativ strukturiert haben. Die vormoderne standesrechtliche, die innovative ' landrechtliche und die romantisch-liberale, die bildungsbürger liehe Begriffsbildung hatten sprachgeschichtlich gleichsam Er-. eignischarakter. Sie wirkten dann zurück auf das ganze Sprachgefüge, aus dem heraus Ehen begriffen werden konnten. Nicht die diachron vorgegebene Sprache insgesamt hat sich verändert; wohl aber ihre Semantik und die damit freigesetzte neue Sprach- pragmatik. Nun läßt sich aus dem begriffsgeschichtlichen Verfahren keineswegs ableiten, daß sich die Geschichte der tatsächlichen Eheschlüsse und Ehen entlang dieser sprachlichen Selbstdeutung vollzogen hätte. Weiterhin bleiben die im sozialhistorischen Durchblick geschilderten ökonomischen Zwänge in Kraft, um Ehen zu begrenzen, zu erschweren und zu belasten. Und selbst wenn die rechtlichen Schranken gesenkt wurden, bleiben weiter hin soziale Pressionen wirksam, um nicht den Typus einer Liebesehe zum empirisch einzigen Normalfall zu machen. Freilich hat die Hypothese viel für sich, daß der einmal entwickelte Be-. griff der Liebesehe, gleichsam im zeitlichen Vorgriff, langfristig gesteigerte Chancen seiner Verwirklichung gefunden hat. Umge kehrt läßt sich nicht leugnen, daß schon vor der romantischen. Begriffsbildung der Liebesehe die Liebe als eine anthropologi sehe Vorgabe auch in solche standesrechtlichen Ehen Eingang gefunden hat, die ihrer nicht erwähnen. 6 Vgl. dazu Dieter Schwab, Art. »Familie«, in: Otto Brunner u.a. (Hg.), Geschich liehe Grundbegriffe, Bd. z, Stuttgart 1975, S. 271-3:et Edeltraud KapbBlume Liebe im Lexikon, M. A. These, Bielefeld ;686. Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte 2.9 Daraus folgt für die Verhältnisbestinunung der Sozial- und der Begriffsgeschichte, daß sie einander bedürfen und aufeinander verweisen, ohne daß sie je zur Deckung gebracht werden könnten. Denn was langfristig >tatsächlich< wirksam war und sich geändert hat, das läßt sich aus den schriftlich überlieferten Quellen nicht ohne weiteres ableiten. Dazu bedarf es vielmehr theoretischer und terminologischer Vorarbeit. Und was sich andererseits begriffsgeschichtlich aufweisen läßt — am überlieferten Schriftgut —, das verweist uns zwar auf den sprachlich umgrenzten Erfahrungsraum und bezeugt innovative Vorstöße, die neue Erfahrungen registrieren oder initiieren mochten, aber der Rückschluß auf eine tatsächliche Geschichte ist damit noch nicht zulässig. Die Differenz zwischen Handeln und Reden, die wir für die sich vollziehende Geschichte aufgewiesen haben, sie verhindert auch im Blick zurück, daß die gesellschaftliche Wirklich keit< jemals mit der Geschichte ihrer sprachlichen Artikulation konvergiert. Auch wenn im synchronen Schnitt, der selbst eine Abstraktion ist, Sprech- und Tathandlungen verflochten bleiben, der diachrone Wandel, der ein theoretisches Konstrukt bleibt, vollzieht sich >realgeschichtlich< und begriffsgeschichtlich nicht in gleichen Zeitrhythmen oder Zeitfolgen. Die Wirklichkeit mochte sich längst verändert haben, bevor der Wandel auf seinen Begriff gebracht wurde, und ebenso mochten Begriffe gebildet worden sein, die neue Wirklichkeiten freigesetzt haben. Und doch besteht eine Analogie zwischen Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte, auf die zum Schluß verwiesen sei. Was sich in der geschehenden Geschichte je einmalig ereignet, das ist möglich nur, weil die vorauszusetzenden Bedingungen sich mit einer längerfristigen Regelhaftigkeit wiederholen. Der Akt einer Eheschließung mag subjektiv einmalig sein, in ihm artikulieren sich gleichwohl wiederholbare Strukturen. Die ökonomischen Bedingungen eines Eheschlusses, abhängig von den jährlich schwankenden Ernteergebnissen oder von den längerfristig sich ändernden Konjunkturen oder von den steuerlichen Belastungen, die monatlich oder jährlich den geplanten Haushalt schröpen (ganz abgesehen von den regulären Dienstleistungen der vormodernen bäuerlichen Bevölkerung) — all diese Voraussetzungen sind wirksam nur kraft ihrer regelmäßigen Wiederholung von 30 Teil I: Zu Theorie und Methode der Begriffsgeschichte E Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte 3r größerer oder geringerer Stetigkeit. Das gleiche gilt für die sozialen Implikationen eines Eheschlusses, die sich nur spezifisch sprachlich greifen lassen. Die Vorgaben des Brauchtums, der rechtlichen Einfassung und — eventuell noch — der theologischen Deutung, all diese institutionellen Einbindungen sind in actu nur wirksam, indem sie sich von Fall zu Fall wiederholen. Und wenn sie sich ändern, dann nur langsam, ohne daß ihre Wiederholungsstrukturen darüber zerbrechen würden. Was »lange Dauer« genannt wird, ist geschichtlich wirksam nur, indem die je einmalige Zeit der Ereignisse in sich wiederholbare Strukturen birgt, deren Veränderungsgeschwindigkeiten andere sind als die der Ereignisse selbst. In diesem, durch >Synchronie< und >Diachronie< nur unzureichend definierten Wechselverhältnis liegt die Thematik aller Sozialgeschichte beschlossen. Analog, aber nicht gleichförmig ist die Wechselbeziehung von je aktueller Rede und vorgegebener Sprache zu bestimmen. Wenn ein Begriff, etwa der der ›Ehe<, verwendet wird, so sind darin langfristig wirksame Erfahrungen von Ehe sprachlich gespeichert, die sich dein Begriff eingestiftet haben. Und der gleichfalls vorgegebene sprachliche Kontext reguliert die Spannweite seines Bedeutungsgehaltes. Mit jeder aktuellen Wortverwendung von »Ehe« wiederholen sich die sprachbedingten Vorgaben, die ihren Sinn und ihr Verständnisstrukturieren. Es sind also auch hier sprachliche Wiederholungsstrukturen, die den Spielraum der Rede so sehr freigeben wie begrenzen. Und jede begriffliche Änderung, die zum Sprachereignis wird, vollzieht sich im Akt semantischer und pragmatischer Innovation, der das Alte anders und das Neue überhaupt begreifen läßt. Die Sozialgeschichte und die Begriffsgeschichte haben verschiedene Änderungsgeschwindigkeiten und gründen in unterscheidbaren Wiederholungsstrukturen. Deshalb bleibt die wissenschaftliche Terminologie der Sozialhistorie auf die Geschichte der Begriffe angewiesen, um sich der sprachlich gespeicherten Erfahrung zu vergewissern. Und deshalb bleibt die Begriffshistorie auf die Ergebnisse der Sozialhistorie verwiesen, um die Differenz im Blick zu behalten, die sich zwischen der entschwundenen Wirklichkeit und ihren sprachlichen Zeugnissen niemals in eine vermeintliche Identität verwandeln läßt. Literaturhinweise aus der Zeit des sogenannten dinguistic Eugenio Coseriu, Synchronie, Diachronie und Geschichte, München >97q. Hans-Georg Gadamer, Die Begriffsgeschichte und die Sprache der Philosophie, Opiaden ioE Reinhart Roselleck (Hg.), Historische Semantik und Begriffsgeschichte, Stuttgart 1978. John G. A. Pocock, Visite, Commeree and History, Cambridge 1985. Rolf Reithard[, Einleitung, in: ders. und Eberhard Schmitt (Hg.), Handbuch politisch-sozialer Grundbegriffe in Frankreich tElioASigo, München 1985, S• 39- 1 48. Regine Robin, Histoire er Linguistique, Paris t osis. irmline Veit-Brause, A Note an Begriffsgeschichte, in: History and Theory zo 8.6r-6h.