Recht in der ersten Tschechoslowakischen Republik I.


Übersicht

  1. Allgemeine Charakteristik der neuen Republik
  2. Der neue Staat und die Friedenskonferenz
  3. Der neue Staat und die Republik Deutsch-Österreich
  4. Der Kampf um die Slowakei
  5. Rechtsstellung der Karpatoukraine
  6. Die Verfassung von 1920 – rechtliche Stellung des Präsidenten, Parlaments, Regierung
  7. Nationale Minderheiten in der Ersten Tschechoslowakischen Republik und ihr Schutz

Tschechoslowakische Republik (28. 10. 1918 – 30. 9. 1938)

  • gegründet am 28. Oktober 1918
  • Aufruf auf das tschechoslowakische Volk

sog. „Rezeptionsnorm“

  • verabschiedet vom Nationalausschuss
  • erstes tschechoslowakisches Gesetz
  • Autor – Alois Rašín
  • Übernahme der bisherigen österreichisch-ungarischen Rechtsvorschriften
  • Übernahme der österreichischen Verwaltung
  • es wurden zwei unterschiedliche Rechtssysteme übernommen → Entstehung des Rechtsdualismus (das österreichische und ungarische Recht) → es sollte nur ein Provisorium sein (dieser Stand dauerte aber für die ganze Zeit der Ersten tschechoslowakischen Republik)
  • an die Spitze des politischen Geschehens geriet der Nationalausschuss → gesetzgebende und vollziehende Gewalt → bis 14. November 1918 → nur ein slowakischer Vertreter (Dr, Vavro Šrobár) → kein Vertreter der deutschen Minderheit

Nationalversammlung → Erweiterung des Nationalausschusses aufgrund des Wahlergebnisses aus dem Jahre 1911

Die provisorische Verfassung (Gesetz 37/1918 Slg.)

  • verabschiedet vom Nationalausschuss
  • in Kraft ab 14.11. 1918
  • hatte nur 21 Paragraphen
  • betraf die Staatsorgane – zwei Zentralorgane – Nationalversammlung, Präsident der Republik
  • Staatsform: Republik
  • Einkammersystem – Nationalversammlung (keine Wahl → Erweiterung des Nationalausschusses)
  • Nationalversammlung: gesetzgebende Gewalt, wählte den Präsidenten, die Regierung wurde von der Nationalversammlung völlig abhängig

Am 14. 11. 1918 wählte die Nationalversammlung Tomáš Garrigue Masaryk in seiner Abwesendheit zum ersten Präsidenten

Novellierung der provisorischen Verfassung im Jahre 1919

  • Erweiterung der Mitgliederzahl der Nationalversammlung (von 256 → 270 → mehr Slowaken)
  • Kompetenzerweiterung des Präsidenten → von nun ab konnte er die Regierung ernennen und abberufen
  • die Regierung war nicht mehr so stark an das Parlament gebunden
  • Vavro Šrobár wurde zum Minister mit der Vollmacht für die Verwaltung der Slowakei ernannt

Die Tschechoslowakei und die Friedenskonferenzen

  • tschechoslowakischer Vertreter war Außenminister Dr. Edvard Beneš
  • Problem der tschechoslowakischen Grenze – zu Polen (Teschener Schlesien) und Ungarn (Südslowakei) → 5 -Tage Krieg mit Polen
  • Grenze zu Ungarn wurden durch eine Demarkationslinie bestimmt

Völkerrechtliche Verträge, die die Grenzen mit der Tschechoslowakei verankerten

  • Vertrag von Versailles – mit Deutschem Reich
  • Vertrag von Trianon – mit Ungarn
  • Vertrag von Saint-Germain – mit Österreich

  • tschechoslowakische Außenpolitik wurde an Frankreich gerichtet → Edvard Beneš
  • Entstehung der kleinen Entente – die Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien

Problem im Sudetenland

es wurden vier Provinzen ausgerufen:

  • Deutschböhmen – Liberec (Reichenberg)
  • Sudetenland – Ústí nad Labem (Aussig)
  • Böhmerwaldgau – Prachatice – (Prachatitz)
  • Deutschsüdmähren – Znojmo (Znaim)

eigene Regierungen, eigene Versammlungen → Bestandteil von Österreich

1918/1919 – Besetzung des Sudetenlandes durch tschechische Miliz

Die Karpatenukraine

  • ursprünglich gehörte zu dem ungarischen Teil der K.K. Monardie
  • aufgrund dem Vertrag von Saint-Germain 1919 wurde an die Tschechoslowakische Republik angeschlossen
  • 6.6.1919 – 9.1.1922 – militärische Diktatur ausgerufen
  • November 1919 – wurde Generalstatut für die Karpatenukraine erlassen (Gouverneur und Direktorium (5) an der Spitze
  • nach der Verfassung von 1920 sollte die Karpatenukraine eine eigene Versammlung haben (es wurde nicht erfüllt)

Die Slowakei

  • schwierige Situation – starke Ungarisierung
  • Verwaltung in der ungarischen Händen

Die Tschechoslowakische Verfassung – Gesetz 121/1920

  • angenommen von der Nationalversammlung
  • ihr Text inspirierte sich nach den fremden Mustern – österreichische Verfassung von 1867 (bürgerliche Rechte und Pflichten), französische Verfassung (Stellung und Funktion des Parlaments), amerikanische Verfassung (Präambel)

Sie beinhaltet verfassungsrechtliche Verankerung folgender Rechtsinstitute

  • die Souveränität des Volkes
  • Prinzip der Gewaltenteilung
  • unitäre Staatsform
  • Existenz des Verfassungsgerichtes
  • die Unantastbarkeit des Privateigentums
  • enthält die Verankerung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten
  • demokratische republikanische Staatsform

  • Die Verfassung von 1920 gehörte zu den rigiden Verfassungen (notwendige 3/5 Mehrheit für ihre Änderung)
  • sie bestand aus der Präambel, 6 Hauptstücke → 134 Paragrafen

Struktur der Verfassung

Präambel – Idee des Tschechoslowakismus

  1. Hauptstück – allgemeine Bestimmungen
  2. Hauptstück – Gesetzgebende Gewalt. Zusammensetzung und Wirksamkeit der Nationalversammlung und ihrer beiden Kammern.
  3. Hauptstück Regierungs- und Vollzugsgewalt.
  4. Hauptstück Die richterliche Gewalt.
  5. Hauptstück Rechte und Freiheiten sowie bürgerliche Pflichten.
  6. Hauptstück Schutz der nationalen Religions- und Rassenminderheiten.
  • Die Nationalversammlung – zwei Kammer – das Abgeordnetenhaus und Senat, das Wahlrecht war allgemein und direkt, Prinzip der proportionalen Vertretung; ein freies Mandat.
  • Das Abgeordnetenhaus – 300 Mitglieder; aktives Wahlrecht – ab 21 Jahre, passives Wahlrecht – ab 30 Jahre; die Wahlperiode dauerte 6 Jahre; das Abgeordnetenhaus konnte der Regierung Misstrauen aussprechen.
  • Der Senat – 150 Mitglieder; aktives Wahlrecht – ab 26 Jahre, passives Wahlrecht – ab 45 Jahre; die Wahlperiode dauerte 8 Jahre
  • Der Präsident – gewählt von den Abgeordneten und Senatoren für 7 Jahre; hatte ein suspensives Vetorecht gegen die angenommenen Gesetze;
  • Gerichte – Verfassungsgericht, Wahlgericht, Oberster Gerichtshof, ordentliche Gerichte (Bezirks-, Landes-, Oberlandesgericht); Staatsgericht – 1923 (zum Schutz der Republik geschaffen); militärische Gerichte

Sonstiges

  • Bodenreform
  • Währungsreform
  • Gesetz zum Schutze der Republik Nr. 50/1923 Slg.

Dokumente

Abbildungsquelle:
http://www.verfassungen.de/at/

Abbildungen

Der kleine Wappen der ersten Tschechoslowakischen Republik
Der kleine Wappen der
ersten Tschechoslowakischen
Republik
Staatsvertrag von Saint Germain
Staatsvertrag von
Saint Germain
Eine Karte, die die Aufteilung Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg zeigt
Eine Karte, die die Aufteilung
Österreich-Ungarns nach dem
Ersten Weltkrieg zeigt
Administrative Einteilung der Tschechoslowakei ab 1928
Administrative Einteilung der
Tschechoslowakei ab 1928
Die Tschechoslowakei – Sprachgebiete
Die Tschechoslowakei –
Sprachgebiete
Landkarte von der Tschechoslowakei 1918 – 1938
Landkarte von der
Tschechoslowakei 1918 – 1938
Tomáš Garrigue Masaryk – erster Präsident von der Tschechslowake
Tomáš Garrigue Masaryk –
erster Präsident von der
Tschechslowake
Tomáš Garrigue Masaryk, der erste tschechoslowakische Präsident
Tomáš Garrigue Masaryk,
der erste
tschechoslowakische Präsident
Abbildungsquelle:
http://cs.wikipedia.org
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