Other formats:
BibTeX
LaTeX
RIS
@inproceedings{1570576, author = {Tauchen, Jaromír}, address = {Wien}, booktitle = {Laien in der Gerichtsbarkeit. Geschichte und aktuelle Perspektiven}, doi = {http://dx.doi.org/10.33196/9783704683625}, editor = {Gerald Kohl, Ilse Reiter-Zatloukal (Hrsg.)}, keywords = {Jury; Czechoslovakia; judges of the people}, howpublished = {tištěná verze "print"}, language = {ger}, location = {Wien}, isbn = {978-3-7046-8315-1}, pages = {341-361}, publisher = {Verlag Österreich}, title = {Laiengerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1918-1989)}, url = {https://elibrary.verlagoesterreich.at/book/10.33196/9783704683625}, year = {2019} }
TY - JOUR ID - 1570576 AU - Tauchen, Jaromír PY - 2019 TI - Laiengerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1918-1989) PB - Verlag Österreich CY - Wien SN - 9783704683151 KW - Jury KW - Czechoslovakia KW - judges of the people UR - https://elibrary.verlagoesterreich.at/book/10.33196/9783704683625 N2 - Die Laiengerichtsbarkeit hat auf dem Gebiet der böhmischen Länder eine lange historische Tradition. Die Entwicklung der Beteiligung des Laienelements an der Gerichtsbarkeit seit der Gründung des selbstständigen Staates lässt sich in drei Zeitabschnitte unterteilen: Die Erste und Zweite Tschechoslowakische Republik (1918-1939), das Protektorat Böhmen und Mähren und die Nachkriegszeit (1939-1948) und die Zeit des Sozialismus (1948-1989). Am 28. Oktober 1918 wurde in Prag die selbstständige Tschechoslowakische Republik ausgerufen, welche nicht nur aus den böhmischen Ländern (Böhmen, Mähren und Schlesien), sondern auch aus der Slowakei und der Karpatenukraine bestand. Nach dem sog. Rezeptionsgesetz (Nr. 11/1918 Slg.) blieben sämtliche bisherige österreichisch-ungarischen Rechtsvorschriften in Kraft und alle bisherigen Gerichte amtierten weiter. Dies führte zum Rechtsdualismus: In den böhmischen Ländern galt das österreichische Recht, in der Slowakei und in der Karpatenukraine das ungarische Recht. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Analyse der Entwicklung der Beteiligung des Laienelements in den böhmischen Ländern. Die Slowakei und die Karpatenukraine werden also bei Seite nicht behandelt. Mit der Rezeption der Rechtsordnung, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz aus der k. u. k. Monarchie wurden auch das Gerichtssystem und die Regel für die Bestellung der Laienrichter übernommen. Weil die Mehrheit dieser Gerichte weiter funktionierte, werden diese nur beachtet, wenn es zu grundlegenden Änderungen in der Durchführung gekommen ist. In der Zeit der Ersten Tschechoslowakischen Republik wird der Schwerpunkt also vor allem auf die neu geschaffenen oder umorganisierten Gerichte mit dem Laienelement gesetzt. ER -
TAUCHEN, Jaromír. Laiengerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei (1918-1989) (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). In Gerald Kohl, Ilse Reiter-Zatloukal (Hrsg.). \textit{Laien in der Gerichtsbarkeit. Geschichte und aktuelle Perspektiven}. Wien: Verlag Österreich. p.~341-361. ISBN~978-3-7046-8315-1. doi:10.33196/9783704683625. 2019.
|