„Je grundsätzlicher ein Problem, umso eher ist zu vermuten,
dass es bereits früher aufgetaucht ist und eine Antwort (oder sogar mehrere) gefunden hat.
Diese Antwort bei der eigenen Suche nicht zu kennen ist ein Luxus,
den der Jurist sich nicht leisten sollte.“

(Eugen Bucher)

Vorwort

Herzlich willkommen,
auf den Seiten der Internetpräsentation der Lehrveranstaltung MVV352K Deutsche Rechtsgeschichte. Tausende von jungen Jurastudenten fragen sich jedes Jahr, wozu es gut sei, dass sie sich mit der Rechtsgeschichte beschäftigen müssen? Diese Frage ist sicher berechtigt.


Karl der Grosse
Karl der Grosse
Dreifachportrait von Breschnew, Honecker und Krenz
Dreifachportrait von Breschnew, Honecker und Krenz

Wozu kann die deutsche Rechtsgeschichte nützlich sein? Die Kenntnis des ausländischen Rechts hilft bei der Erkenntnis des „einheimischen“ Rechts. Angesichts der geschichtlichen Entwicklung waren sowohl die Geschichte, als auch das Recht in den Böhmischen Ländern vom deutschen (österreichischen) Recht unmittelbar beeinflusst. Die deutschen Kolonisten brachten sich ihr Recht im Mittelalter nach Böhmen mit. Das deutsche mittelalterliche Stadtrecht (Nürnberger, Magdeburger Stadtrecht) galt auch in einigen böhmischen Städten. Bis 1806 bildeten Böhmen und Mähren einen Teil des Heiligen Römischen Reiches und die böhmischen Könige übten die Funktion der Kurfürsten aus. Im 20. Jahrhundert galt das Recht des Großdeutschen Reiches auch auf dem Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren. Vorstellungen wie die von der Sippe und Treue oder vom pflichtgebundenen „germanischen“ Eigentumsbegriff spielten im Recht des 20. Jahrhunderts in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus eine erhebliche Rolle wieder, obwohl diese Anschauungen vom germanischen Recht längst überholt sind. Deutschland war ein Land, das mit dem Usus Modernus, Historischer Rechtsschule und der Pandektenwissenschaft verbunden ist. Alle diesen Schulen beeinflussten erheblich das Privatrecht in der Neuzeit und bildeten eine Reihe von Rechtsinstituten, mit denen auch das gegenwärtige tschechische Recht arbeitet.

Rechtsgeschichte ist ein lebendiges Fach, ein Fach das inspiriert, ein Fach, das im Alten Neues aufscheinen lässt, kurz: ein spannendes Fach (aber unter einer Voraussetzung: das sie spannend unterrichtet wird). Ich will hier den Geschmack für Rechtsgeschichte wecken. Sie finden deshalb an dieser Stelle Beiträge, Bilder, Audio- und Videodateien, die eine freundliche ´invitatio´ zur Begegnung mit scheinbar längst Vergangenem darstellen (sollen). Sie sind eingeladen, diese Entdeckungsreise zu begleiten. Ich freue mich über jede Form hilfreicher Begleitung.

JUDr. et Bc. Jaromír Tauchen, LL.M.Eur.Integration (Dresden), JUDr. Pavel Salák, Ph.D.

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