Das erste Seminar konzentriert sich auf Quellen und Grundzüge des ältesten Rechts in der germanischen Zeit und in der Zeit der Völkerwanderung. Behandelt werden die frühmittelalterlichen Herrschaftsordnungen (Familie und Sippe, Haus und Hof…), die Grundherrschaft, Anfänge des Lehnwesens, sowie Stammesverband und Gerichtsversammlung. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Analyse der germanischen Stammes- bzw. Volksrechte.