1. Recht der Germanen

Das erste Seminar konzentriert sich auf Quellen und Grundzüge des ältesten Rechts in der germanischen Zeit und in der Zeit der Völkerwanderung. Behandelt werden die frühmittelalterlichen Herrschaftsordnungen (Familie und Sippe, Haus und Hof…), die Grundherrschaft, Anfänge des Lehnwesens, sowie Stammesverband und Gerichtsversammlung. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Analyse der germanischen Stammes- bzw. Volksrechte.

PDF öffnen

Recht der Germanen
Präsentation
PDF öffnen

Frankenreich und Mittelalter
Rechtsquellen – Vorbereitung für die Lehrveranstaltung
Dokumente:
www.dhm.de/lemo/suche/dokumente.html
www.vefassungen.de
www.bundestag.de
www.dokumentarchiv.de
Kroeschell, Karl: Deutsche Rechtsgeschichte. Band 1, 2, 3. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien. 2005.
Kern, Bernd-Rüdiger: Skript zur Vorlesung „Deutsche Rechtsgeschichte“, WS 2007/08, Juristenfakultät der Universität Leipzig
Webseiten des Juristische Fakultät, MU
| technische Zusammenarbeit:
| Servicezentrum für E-Learning an der MU, 2008
| Webseiten des Servicezentrums auf dem Elportal