Münchnerabkommen und seine Nachfolge


Übersicht

  1. Die Entwicklung der tschechisch-deutschen Beziehungen in der Ersten
    Tschechoslowakischen Republik
  2. Sudetendeutsche Partei
  3. Sudetendeutsche Krise
  4. Karlsbader Programm
  5. Münchner Abkommen und seine Ungültigkeit
  6. Folgen des Münchner Abkommens
  7. Wiener Schiedsspruch

Die Erste tschechoslowakische Republik – Übersicht

  • Wurde am 28. Oktober 1918 als Nachfolgestaat vom Österreich-Ungarn gegründet
  • Widerstand der Sudetendeutschen und Ungarn gegen den neuen Staat
  • Die Sudetendeutschen stellten die gröβte Minderheit in der Tschechoslowakei (etwa 3,5 Millionen)
  • Schwere Situation in den Grenzgebieten, unzufriedene Bevölkerung
  • 4 separate Provinzen sind entstanden, Versuch um Anschluss an Republik Deutsch-Österreich (Deutschböhmen – im Norden; Sudetenland – Nordmähren und Schlesien; Böhmerwaldgau – in Südböhmen, Deutschsüdmähren – in Südmähren)
  • Die Sudetendeutschen haben gegen die tschechoslowakische Republik und für ihr Selbstbestimmungsrecht und für die Zugehörigkeit zu Deutsch-Österreich demonstriert
  • Sudetenland wurde von der tschechischen Armee besetzt
  • Im Vertrag von Saint-Germain wurden die Sudetengebiete dann endgültig der Tschechoslowakei zuerkannt, gegen den Willen der Bevölkerung
  • Konflikt mit Polen um Teschengebiet (Industrie) = als polnisch-tschechoslowakischer Grenzkrieg bezeichnet
  • Zwei deutsche nationale Parteien:
    • 1. Deutsche Nationalpartei Böhmens
    • 2. Deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei (DNSAP x NSDAP)
  • Im Jahre 1933 wurde diese Parteien von der Prager Regierung verboten (Beziehungen zu Nazideutschland)
  • Es ist eine neue Partei entstanden – SdP = Sudetendeutsche Partei
  • Konrad Henlein und Karl Hermann Frank an der Spitze
  • Sie hatte die Unterstützung der meisten Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei
  • Programm der Autonomie und des Schutzes der deutschen Minderheit
  • Schrittweise wurde sie zu Hitlers „Fünfte Kolonne“
  • Im Mai 1935 wurde die SdP zur zweitstärksten Partei der Ersten Tschechoslowakischen Republik
  • sie stellte 44 Sitze (von insgesamt 300 Sitzen) des Abgeordnetenhauses und 23 im Senat. Die SdD erhielt zwar die meisten Stimmen (1,3 Millionen), wurde aber nur zweitstärkste Partei (nach der Republikanischen Partei des Landvolkes (Agrarier) mit 1.1 Millionen Stimmen und 45 Sitzen im Abgeordnetenhaus
  • SdP war finanziell, ideologisch und politisch abhängig vom Deutschen Reich

Sudetendeutsche Krise

  • Am 12. März 1938 kam es zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich = Verschlechterung der Verteidigungsfähigkeit der Tschechoslowakischen Republik; an der Grenze zu Deutschland wurden in den 30.Jahren die Festungen aufgebaut – an der Grenze zu Österreich war nichts
  • Am 28. März 1938 lud Adolf Hitler Konrad Henlein nach Berlin ein und forderte diesen auf, der tschechoslowakischen Regierung bezüglich der Nationalitätenfrage unerfüllbare Forderungen zu unterbreiten
  • „Von den Tschechen immer so viel fordern, dass wir nicht zufrieden gestellt werden können“.
  • wurde der "Fall Grün" beschlossen (Zerschlagung der Tschechoslowakei)
  • am 24. April 1938 wurde Karlsbaderprogramm verkündet; beinhaltete acht Punkte: Gleichberechtigung, Autonomie und Wiedergutmachung der seit 1918 erlittenen Benachteiligungen, die Wiedergutmachung der ab 1918 erlittenen wirtschaftlichen Schäden der deutschsprachigen Bewohner, die Feststellung und Anerkennung eines deutschen Siedlungsgebiets innerhalb der Tschechoslowakei, den Aufbau einer deutschen Selbstverwaltung mit ausschließlich deutschen Beamten Außerdem bekannte sich die SdP zum ersten Mal öffentlich „…zu den nationalsozialistischen Grundauffassungen des Lebens…“.
  • Die Regierung lehnte die Forderungen ab, bereitete vier eigene Vorschläge vor
  • Das „Karlsbader Programm“ hatte nie die Verbesserung der Lebenssituation der deutschen Minderheit innerhalb der Tschechoslowakischen Republik zum Ziel; die Annahme hätte die faktische Auflösung der jungen Tschechoslowakischen Republik als handlungsfähiger Staat bedeutet
  • Am 21. Mai 1938 wurde eine teilweise Mobilmachung ausgerufen (Demonstration der Macht der Republik)
  • Am 12. September 1938 war Hitlers Hetzrede in Nürnberg gegen die Tschechoslowakei = es wurde als Signal zum bewaffneten Putsch in Sudetenland begriffen
  • Es kam zu Unruhen; von der tschechischen Regierung wurde Standrecht ausgerufen
  • SdP wurde am 16.9. verboten; Henlein floh nach Deutschland
  • 15.9. – Verhandlungen Chamberleins (britische Ministerpräsident) mit Hitler in Berchtesgaden; Hitlers Forderungen für die tschechoslowakische Gebiete; Druck Englands und Frankreichs auf die tschechoslowakische Regierung
  • 22.9. – Verhandlungen Chamberleins in Bad Godesberg; neue Hitlers Forderungen = Abtretung aller Festigungen, Waffen und territoriale Forderungen von Polen und Ungarn
  • Am 23. September wurde in der Tschechoslowakei allgemeine Mobilmachung ausgerufen
  • Am 29. September fand die internationale Konferenz in München statt

Das Münchnerabkommen

  • Das Münchner Abkommen wurde in der Nacht zum 29. September 1938 von den Regierungschefs Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und des Deutschen Reiches unterzeichnet
  • Unter Vermittlung des italienischen Diktators Mussolini gaben der britische Premierminister (Chamberlain) und der französische Ministerpräsident (Daladier) ihre Zustimmung zum Anschluss des Sudetenlandes
  • Ein Vertreter der Tschechoslowakei war nicht anwesend.
  • Großbritannien und Frankreich sahen das Münchnerabkommen auch als Teilrevision des Versailler Vertrages an, insbesondere allerdings wollten sie damit einen weiteren Krieg verhindern (Appeasement-Politik)
  • Die Vertreter der Tschechoslowakei fühlten sich verraten. Deswegen wird es von der tschechischen Bevölkerung als Münchner Verrat bezeichnet oder pointiert „Über uns, ohne uns“.
  • Präsident Beneš hat Münchner Diktat ohne Zustimmung des Parlaments angenommen

Text

  • Die Räumung beginnt am 1. Oktober.
  • Die Räumung des Gebiets wird bis zum 10. Oktober vollzogen, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen
  • Die Modalitäten der Räumung werden im Einzelnen durch einen internationalen Ausschuss bestimmt (Mitglieder: Deutschland, England, Frankreich, Italien, Tschechoslowakei)
  • Bis 7. Oktober sollten die vorwiegend deutsche Gebiete durch deutsche Truppen etappenweise besetzt
  • Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem internationalen Ausschuss festgestellt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden.
  • Die Tschechoslowakische Regierung wird innerhalb einer Frist von vier Wochen an alle Sudetendeutschen aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Innerhalb derselben Frist wird die Tschechoslowakische Regierung sudentendeutsche Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen.
  • Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuss vorgenommen werden

Ungültigkeit des Münchnerabkommens

  • MA wurde in Widerspruch mit den Rechtsnormen des Völkerrechts und in Widerspruch mit der tschechoslowakischen Verfassung abgeschlossen
  • Aus diesem Grunde ist das Münchnerabkommen von Anfang an ungültig
  • Tschechoslowakei war kein Verhandlungsmitglied, hat das Abkommen nicht abgeschlossen
  • Tschechoslowakei hat das Münchner Abkommen unter Druck angenommen
  • Die Vertragspartner haben ihre Verpflichtungen verletzt (keine Gewalt oder Kriegsdrohung in den Verhandlungen unter der Staaten benutzen)
  • Deutschland erzwangt sich bei der Durchführung des MA die Abtretung anderer Gebiete, die nicht im MA festgestellt wurden (weniger als 50 % der deutschen Bevölkerung)

Folgen des Münchner Abkommens

  • Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik
  • Verlust 1/3 des Staatgebietes, Festungen und natürlichen Grenzen (Gebirge)
  • Verlust 2/5 der Industrie (Kohle in Nordböhmen)
  • Verletzung des Strassen- und Eisenbahnverkehrs
  • Am 5. Oktober hat Präsident Beneš abgetreten und nach England emigriert, neuer Präsident Dr. Emil Hácha wurde gewählt.
  • Slowakei verlangte Autonomie an der Tschechoslowakei
  • Die Periode seit 30.9. (seit dem Münchner Abkommen) bis zur Entstehung des Protektorats (15.März 1939) als Zweite Republik bezeichnet = Ende der parlamentarischen Demokratie, Verbot der Kommunistischen Partei

Wiener Schiedsspruch

  • Der Erste Wiener Schiedsspruch war das Ergebnis der Wiener Arbitrage vom 2. November 1938, in dem Gebiete mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit in der Südslowakei und in der Karpatoukraine von der Tschechoslowakei abgetrennt und Ungarn zugesprochen wurden.

Dokumente

Abbildungsquelle:
http://www.verfassungen.de/at/

Video- und Audiodateien

Es handelt sich um eine verkürzte Version des Werkes "Die tschechische und tschechoslowakische Rechtsgeschichte" ohne Video- und Audiodateien. Die Vollversion ist nur für den Unterricht und das Selbststudium im Rahmen der Masaryk-Universität bestimmt. Der Zugang ist nur nach einer autorisierten Anmeldung in das Informationssystem der MU möglich

Audiodateien

Bilder und Fotografien

Konrad Henlein und Adolf Hitler
Konrad Henlein
und Adolf Hitler
Konrad Henlein
Konrad Henlein
Besetzung der Prager Burg durch die Wehrmacht Photographie Prag, 15 März 1939
Besetzung der Prager Burg
durch die Wehrmacht
Photographie Prag,
15 März 1939
Bekanntmachung Maueranschlag mit der Auflistung wegen Widerstands hingerichteter Personen 62 x 42 cm Prag, 21. Oktober 1944
Bekanntmachung
Hácha
Hácha
Hitler unterzeichnet das Münchner Abkommen
Hitler unterzeichnet
das Münchner Abkommen
Karte Sudetendeutsche Aufnahmelaender Boehmen
Karte Sudetendeutsche
Aufnahmelaender Boehmen
Postkarte – Todesanzeige für die Tschechoslowakei
Postkarte – Todesanzeige für
die Tschechoslowakei
Wiener Schiedspruch – An Ungarn abgetretene Gebiete der heutigen
Wiener Schiedspruch – An
Ungarn abgetretene Gebiete
der heutigen
Sudetenland
Sudetenland
Abbildungsquelle:
Veselý, Z.: Dějiny české politiky v dokumentech, Praha: Professional publishing, 2005. und Rill, B.: Böhmen und Mähren. Geschichte im Herzen Mitteleuropas. Gernsbach: Casimir Katz Verlag, 2006. (01 – 02)
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