Ausrufung der Ostslowakischen Republik vom 12. Dezember 1918

Die führenden Männer des ostslowakischen Nationalrates haben heute die selbständige Republik proklamiert, deren Regierung sich auf das ganze von Slowaken bewohnte Gebiet erstreckt. Der Beschluß der erwähnten Versammlung lautet:

Die ungarischen Slowaken haben heute die Konstituierung einer selbständigen Nationalrepublik beschlossen, deren geographische Grenzen bei der Friedenskonferenz werden festgestellt werden. Nach Verkündung der Republik wurde sofort eine einstweilige Regierung eingesetzt. Zunächst wurden 3 Portefeuilles besetzt: Das Ministerium des Innern wurde einem Advokaten aus Lipto St. Nikias, das Unterrichtsministerium einem Universitätsprofessor in Eperies übertragen.

Die Leitung der sozial-nationalen Wirtschaft wurde einem Führer der sozialdemokratischen Partei anvertraut. Der Sitz der Regierung ist einstweilen Eperies. Die beschlossene Proklamierung der Republik wurde durch Funkentelegraphie der ganzen Welt zur Kenntnis gebracht.

Abbildungsquelle:
Epstein, Leo: Studienausgabe der Verfassungsgesetze der Tschechoslowakischen Republik. Reichenberg, 1932.
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